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Geloggt schon, aber nicht getrennt geführt!
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Geloggt schon, aber nicht getrennt geführt!
Der Unterschied erschließt sich mir jetzt nicht!? Du brauchst separate Spalten für Total, PIC, Dual, Night, IFR, .... Aber egal.
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Ich mache das auch so, dass ich meine IFR-Zeiten extra führe und addiere – aber ich glaube das ist rein rechtlich nicht notwendig. Nur PIC, DUAL und Gesamtflugzeit sind vorgeschrieben ... oder??
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oder??
Oder. Siehe - wie schon von Michael geschrieben - AMC1 FCL.050.
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Habe ich verstanden, aber nach kurzem Querlesen von AMC1 FCL.050. kann ich nirgends finden, dass IFR-Flüge extra geführt werden müssen. Ich mach's aber sowieso.
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aber nach kurzem Querlesen von AMC1 FCL.050. kann ich nirgends finden, dass IFR-Flüge extra geführt werden müssen
Meine Güte, heute bist Du aber schwer zu überzeugen :-)
AMC1 FCL.050 Recording of flight time (a) The record of the flights flown should contain at least the following information: (1) personal details: name(s) and address of the pilot; (2) for each flight: (i) name(s) of PIC; (ii) date of flight; (iii) place and time of departure and arrival; (iv) type, including make, model and variant, and registration of the aircraft; (v) indication if the aircraft is SE or ME, if applicable; (vi) total time of flight; (vii) accumulated total time of flight. (3) for each FSTD session, if applicable: (i) type and qualification number of the training device; (ii) FSTD instruction; (iii) date; (iv) total time of session; (v) accumulated total time. (4) details on pilot function, namely PIC, including solo, SPIC and PICUS time, co-pilot, dual, FI or FE; (5) Operational conditions, namely if the operation takes place at night, or is conducted under instrument flight rules.
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Danke, habe ich übersehen :-)
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Auch 10 Jahre nach Einführung der Part-FCL werden immernoch Flugbücher verkauft, die den von Tobi skizzierten Anforderungen nicht im Ansatz entsprechen.
Beispiele:
Von der DFS gibt es noch ein zweites Logbuch (Aviators Logbook), in welchem hinten im Abkürzungsverzeichnis noch von "JAR-FCL" die Rede ist. Leider scheint das weder die Herausgeber noch die Händler zu stören, dass diese Bücher nicht mehr der Rechtslage entsprechen. Besonders seitens der DFS finde ich solch eine Ignoranz bedenklich.
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Ich hänge mich mal dran: In meinem Flugbuch sind meine Solo Zeiten als PIC Zeiten und meine Zeiten mit Lehrer als Dual eingetragen. Bei Dual wirdt auch immer mein jeweiliger FI als PIC eingetragen. Muss ich bei den Solo Zeiten auch meinen Namen schreiben? Dass es mein Flugbuch ist ergibt sich ja schon aus Seite 1.
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In der Anleitung vom Jeppesen Flugbuch steht, dass man dann SELF einträgt, wenns der Flugbuchbesitzer ist.
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Ich nutze immer noch so ein altes kleines NoName Flugbuch, in dem zwar die Spalten alle irgendwie vorhanden sind, aber bestimmt nicht nach irgendwelchen aktuellen Regularien zu 100% korrekt. Welches kommerzielle Flugbuch empfiehlt sich denn eigentllich aktuell um Part.FCL konform zu sein, groß und/oder klein?
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Drucke die AMC FCL.050 Vorlage aus und nummeriere die Seiten. Oder erstelle ein Excel/Google Spreadsheet anhand der Vorlage. Für mehr Flexibilität empfiehlt sich ein digitales Flugbuch.
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Digitales Flugbuch sehe ich eigentlich immer nur als AddOn für Privatflieger, da ist mir die Anforderung an den "Urkundencharakter" zu aufwändig umzusetzen. Wie macht man da "unveränderbar" und "handschriftlich" wie gefordert?
Das mit dem Ausdrucken hatte ich auch schon überlegt, aber unser Buchbinder ist in Rente gegangen und wenn ich das richtig verstanden habe, werden Loseblattsammlungen nicht akzeptiert?
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Flugbuch "EU.FCL" , zum Beispiel bei Friebe und allen anderen Händlern € 7,90.
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Ich habe mir das EU.FCL 50 Logbuch in Google Sheets nachgebaut und führe es primär online, einfach von jedem Gerät aus zugreifbar. Im Kämmerchen übertrage ich dann die Einträge in Schönschrift in mein Jeppesen EU.FCL Logbuch. Ich könnte es natürlich auch ausdrucken und unterschreiben. Davor hatte ich das untaugliche Schiffmann-Logbuch und musste mehrere Abende lang über 800h an Flugerfahrung abtippen.
Ein Vorteil der Tabelle ist, dass ich immer meine diversen Stunden im Blick habe.
Hier ist es (bitte kopieren und nicht direkt editieren):
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1ogUkFOZWmGMPJk40UCBtVTb7rDOCI_zAnAQa060llMc/edit#gid=0
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Handschriftlich gefordert? AMC1 FCL.050 c) Format of the Record 2) „… the pilot should record the details of the flights flown in the following logbook format, which may be kept in electronic format. All data set out in (a) should be included.“
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EASA und SERA sind da in unserem digitalisierten Sinn, aber leider haben die deutschen Behördenhengste in der NfL 2212-21 aus dem Flugbuch "ein Dokument mit Urkundencharakter" gemacht. Nach meinem Wissen gibt es im deutschen(!) Rechtsraum ausser handschriftlich keine Möglichkeit die Merkmale einer Urkunde mit Aufzeichnungen und Unterschriften zu erfüllen. Ob man dazu eine Ausnahme bei der EASA hätte erklären müssen? So wie unsere Gesellschaft im Moment arbeitet, erscheinen Gesetze, Verordnungen und Regularien ausserhalb des deutschen Obrigkeitsdenkraums überwiegend als Deko angesehen zu werden. Die üblichen elektronischen Methoden können meines Wissens "unveränderlich" nach deutscher Justisdiktion nicht. Betrifft jetzt nur die Deutschen, mal wieder, aber ob das schon Grund genug ist auszuwandern? Klar kann man sich da jetzt konsequent drüber hinwegsetzen, aber ist das Sinn von Regeln?
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Zu der gesetzlichen Lage kann ich keine Aussage treffen, aber elektronisch unveränderbar ist definitiv möglich. Gibt da verschiedene Ansätze, Buchhaltungssoftware hat an die Integrität ja dank GoBD ähnliche Ansätze. Entweder speichert man bei einem Anbieter, der als vertrauenswürdig gilt oder man speichert bei sich und nutzt bspw. eine Blockchain. Also technisch auf jeden Fall machbar.
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Ich vermute, das LBA würde es anerkennen, wenn Du es ausdruckst und Dir einmal selbst faxt ;-).
Aber Spass bei Seite: Die AustroControl akzeptiert elektronische Flügbücher ohne Probleme, auch der AeroClub. Steht sogar im österreichischen Luftfahrtgesetz. Auch der DULV ist damit einverstanden. Nur so mal als Info.
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Es gibt ja auch jede Menge von den Finanzämtern anerkannte elektronische Fahrtenbücher, die jede nachträgliche Änderung protokollieren.
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deutschen(!) Rechtsraum ausser handschriftlich keine Möglichkeit die Merkmale einer Urkunde mit Aufzeichnungen und Unterschriften zu erfüllen
Was ist mit eIDAS-Regulation (Art. 25 para. 2 der Regulation 910/2014)?
Also sowas zB (gibts in Österreich kostenlos für jeden Bürger - auch für zugereiste Piefke). Adobe Acrobat zeigt die Signatur auch schön als validiert an.
Edit:
Text von Verordnung 910/2014:
ABSCHNITT 4
Elektronische Signaturen
Artikel 25
Rechtswirkung elektronischer Signaturen
(1) Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt.
(2) Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
(3) Eine qualifizierte elektronische Signatur, die auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierte elektronische Signatur anerkannt.
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Wie gesagt, es gibt ja mittlerweile sogar die Möglichkeit, Unterschriften auf Arbeitsverträgen o.ä. digital zu erfassen, siehe DocuSign. Wenn die Anforderung nicht explizit die Papierform ist, sehe ich technisch kein Problem.
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Wie gesagt, es gibt ja mittlerweile sogar die Möglichkeit, Unterschriften auf Arbeitsverträgen o.ä. digital zu erfassen, siehe DocuSign.
Ja, das wird gerade abgeschafft im Rahmen der Digitalisierung von Deutschland. Statt digital jetzt wieder Papier.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/arbeitsmarkt-papier-statt-pdf-berlin-moechte-arbeitsvertraege-lieber-weiter-ausdrucken/28442762.html
Wobei ich in der NfL keine explizite Anforderung finde, dass das Flugbuch von Hand in Papierform geführt werden muss. Ein Ausdruck aus der Software mit Unterschrift könnte auch genügen.
Sehr ärgerlich ist die Anforderung, das Flugbuch tagesaktuell zu führen. Das ist nicht realistisch, wenn man es nicht mitschleppt.
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FCL / AMC ist ja in einer EU VO verankert. Irgendwelche nationalen Konstrukte sollten dann irrelevant sein?! So oder so, Ausdruck/PDF + Unterschrift genügte bisher immer.
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