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23. Juni 2022: Von Thomas R. an Achim H.

Sehr ärgerlich ist die Anforderung, das Flugbuch tagesaktuell zu führen. Das ist nicht realistisch, wenn man es nicht mitschleppt.

Das ist überhaupt kein Problem. Ich nutze dafür eine der vielen Flugbuch-Apps, die die Flüge in Echtzeit per GPS erfassen. Klappt super, sogar inkl. automatischer Erkennung von Touch & Gos in der Schulung.

Nach dem Flug schaue ich mir die Daten kurz an und speichere sie ab. Damit ist das Flugbuch mehr oder weniger in Echtzeit geführt. Die Cloud-Lösung unterstützt dabei die Anforderungen an ein digitales Flugbuch (Nachverfolgbarkeit von Änderungen, digitale Unterschriften von Fluglehrern, etc.).

23. Juni 2022: Von Patrick Lienhart an Thomas R.
Welche App genau?
23. Juni 2022: Von Achim H. an Thomas R.

Ich führe mein Flugbuch ebenfalls digital tagesaktuell nur spricht die NfL klar davon, dass das Papierbuch tagesaktuell geführt werden muss.

Die NfL ist berechtigt, da Europarecht die Implementierung der Logbuchvorschriften den Ländern überlässt. Damit hat das LBA (oder die RPs bei PPL) die Hoheit zu entscheiden.

23. Juni 2022: Von Patrick Lienhart an Achim H.
Tatsächlich? Hast Du eine Quelle?
23. Juni 2022: Von Thomas R. an Achim H.

Tjaja, da hilft nur die Abstimmung mit den Füßen. Wie sehen das die RPs eigentlich? Gibt es da schon Erfahrungwerte?

23. Juni 2022: Von Achim H. an Patrick Lienhart

Quelle ist die NfL:

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/bereich2/sg25/nfl__2212-21.pdf

1 Zweck
Bei einem Flugbuch handelt es sich um ein Dokument mit Urkundencharakter. Aus diesem
Grund ist es wichtig, die Form und Weise der Führung der Aufzeichnungen festzulegen und
einzuhalten

4.3 Form und Weise der Flugbuchführung
Alle Flüge sind in einem Flugbuch dauerhaft und unmittelbar noch am Tag des jeweiligen
Fluges gemäß den Festlegungen dieses Anhangs zu dokumentieren.

23. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

In den Begriffsbestimmungen steht nicht, daß das Flugbuch Papierform haben muß. EIn "Flugbuch" könnte dann auch eine revisionssichere Software sein.

Gibt es eigentlich schon eine Vereinigung "Juristen ohne Grenzen", die die Verwaltung mal mit ihren eigenen Waffen schlägt?

23. Juni 2022: Von Tobias Schnell an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]
Die Quelle ist FCL.050 selbst: „The pilot shall keep a reliable record […] in a form and manner established by the competent authority“
23. Juni 2022: Von Patrick Lienhart an Tobias Schnell
Danke Achim/Tobias
23. Juni 2022: Von Mike G. an Patrick Lienhart

Zum Beispiel b4takeoff. Ist mir am liebsten, da sehr einfach. Aber auch Skydeamon, Foreflight etc. bieten diese Funktion.

23. Juni 2022: Von Stefan Geyersberger an Mike G.

Bei B4Takeoff lese ich:

"Während einer Tagung der Vertreter der Landesluftfahrtbehörden zusammen mit dem BMVI Ende Oktober 2021 durften wir B4Takeoff vorstellen und das Produkt präsentieren. Im Rahmen dessen hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gegen die Nutzung als elektronisches Flugbuch keine Einwände bestehen.

Wichtig: Dennoch muss sich derzeit jeder Pilot bei seiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde bezüglich der Anwendbarkeit persönlich rückversichern."

23. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Mike G.

"Zum Beispiel b4takeoff. Ist mir am liebsten, da sehr einfach. Aber auch Skydeamon, Foreflight etc. bieten diese Funktion."

Für Skydemon jedenfalls darf das nicht als revisionssicher durchgehen: in der Windows-Version liegen die Logs unter C:\Users\Documents\Skydemon\Logs als einzelne Dateien und SD sucht sie sich für die Erstellung des Logbuchs dort und in der SD-Cloud zusammen. Die Logs selbst sind nicht verschlüsselt (vielleicht der Header, kann ich nicht ausschließen). Das wird unter Unix/iOS nicht anders sein. D.h. jeder mit genügend Energie kann sich seine Logs selbst basteln.

Natürlich ist das eine wunderbare Gedächtnisstütze und als solche wird sie vielleicht auch ein vernünftiger Kontroletti verstehen. Aber beweiskräftig???

23. Juni 2022: Von Dominik Münsterer an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Hm, aber inwiefern ist denn ein handgeschriebenes Logbuch beweiskräftig?
Was, außer meinem Gewissen, hindert mich dran zehn falsche Einträge für die letzte Woche zu machen?
23. Juni 2022: Von Tobias Schnell an Dominik Münsterer Bewertung: +1.00 [1]

Was, außer meinem Gewissen, hindert mich dran zehn falsche Einträge für die letzte Woche zu machen?

Nichts. Das Argument ist immer, dass nachträgliche Modifikationen in einem gebundenen Papier-Log schwierig sind. Also z.B. wenn Du am Tag des Ablaufs Deiner Klassenberechtigung feststellst, dass Dir noch 3 PIC-Stunden fehlen und Du auf die Idee kämst, ein paar Flüge in der Vergangenheit um jeweils ein paar Minuten zu verlängern. Bei einer simplen Excel-Tabelle kein Problem.

Aber natürlich ist es auch bei einem elektronischen Format möglich, solche Änderungen glasklar und revisionssicher nachvollziehbar zu machen. Einige Anbieter leisten das heute auch schon.

23. Juni 2022: Von Chris _____ an Dominik Münsterer

Das ist alles ziemlicher Schwachfug. Der Wahrheitsgehalt meiner Einträge hängt nicht davon ab, ob ich mit der Hand schreibe oder in den Computer eintippe. Und "revisionssicher", harhar...

23. Juni 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

wenn Du am Tag des Ablaufs Deiner Klassenberechtigung feststellst, dass Dir noch 3 PIC-Stunden fehlen

Also vorausschauend besch*ßen.

:-)

PS. Nachträgliche Modifikationen sind in einem Papierlog relativ einfach: Zahl durchstreichen, andere Zahl danebenschreiben, fertig. Aber bestimmt verlangen die demnächst eine Blockchain (Bingo!) zur Absicherung. Man geht ja mit der Zeit :-)

23. Juni 2022: Von Joachim P. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Klar sind die Modifikationen einfach. Wenn du aber wie gefordert so durchstreichst, dass man den ursprünglichen Eintrag lesen kann, könnte man durch Abgleich mit anderen Aufzeichungen (FI Flightlog, Bordbuch, Hauptflugbuch...) durchaus eine Manipulation erkennen (im Gegensatz zur Tabellenkalkulationssoftware).

23. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Chris _____

Ich will nicht inhaltlich diskutieren, was sinnvoll ist. Aber was ist an "revisionssicher" zum lachen? Meinst Du das Bestreben? Einem gewieften Hacker eh nicht gewachsen?

Achim H und Konsorten sind berufener, aber: man kann schon Software herstellen und nutzen, die Änderungen so protokolliert, daß Betupp dermaßen aufwendig wäre, daß Du stattdessen lieber ein paar Stunden SET real fliegst.

23. Juni 2022: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Na klar ist das grundsätzlich möglich, sowas "revisionssicher" zu machen. Nur vollkommen pointless, weil die nachträgliche Änderung gar nicht die naheliegendste Art der Fälschung dieser "Urkunde" darstellt. Und darüber mokiere ich mich.

23. Juni 2022: Von Tobias Schnell an Chris _____ Bewertung: +7.00 [7]

weil die nachträgliche Änderung gar nicht die naheliegendste Art der Fälschung dieser "Urkunde" darstellt

Das Szenario, welches ich weiter oben beschrieben hatte, sehe ich als FI/FE ständig. Die Leute

  • blicken nicht, dass SEP-Stunden für der CR-Verlängerung in den letzten 12 Monaten geflogen sein müssen, obwohl das Rating 24 Monate gilt
  • übersehen, dass der Stichtag dafür das Ablaufdatum des Ratings und nicht das Datum des Übungsflugs ist
  • haben nicht auf dem Schirm, dass 6 Stunden davon PIC-Time sein müssen
  • haben keine 12 Landungen
  • oder merken erst beim Formular ausfüllen, dass ja doch noch irgendwas fehlt

Ich weiß nicht wie oft ich schon Leute noch zum hastigen "Stundenfliegen" geschickt habe, oder den eigentlich geplanten Verlängerungs-Übungsflug spontan in eine Befähigungsüberprüfung gewandelt habe, wenn es gar keine Chance mehr auf Erfüllung der Bedingungen gab.

Wenn man da einfach nur in einer Excel-Tabelle mal eben schnell... :-) Da wäre die Versuchung bei machen schon groß.

24. Juni 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Tobias, mit Deiner Erfahrung stehst nicht alleine in der Gegend rum.

24. Juni 2022: Von Patrick Lienhart an Tobias Schnell Bewertung: +5.00 [5]
Piloten überragen sich gegenseitig im Verlangen nach mehr Vorgaben. Wir diskutieren über Handschriftflugbücher oder aufwändige digital signierte Software. Für Privatpiloten. Für Airlines gelten die Vorgaben nicht…

In den USA gibts solche Vorgaben nicht… läuft auch. Just sayin‘.

Weniger Bürokratie (keine ablaufenden Ratings + jederzeitiges Flight Review mit FI/CRI reicht aus) und die „Versuchung“ besteht gar nicht erst.
24. Juni 2022: Von Thomas R. an Patrick Lienhart

Sorry, überlesen. Nutze auch b4takeoff.

24. Juni 2022: Von Timm H. an Patrick Lienhart

Ja, aber für IR du musst die 6 Anflüge, holds, etc. innerhalb 6 min mitplotten.
Also so ganz ohne gehts da auch nicht, Nichtsdestotrotz wesentlich (!) einfacher. Warum soll ich immer meinen Namen in MEIN (!) Flugbuch schrieben???? Was für ein blödsinn. Wofür ist es wichtig, ob ich um 1327 oder 1403 gestartet bin?? Usw...

24. Juni 2022: Von Chris _____ an Timm H.

Innerhalb 6 Monaten, nicht 6 min. So viel Zeit muss sein :-)

Ja, currency musst du dokumentieren, sonst aber nichts. Es geht in USA, dem Land ohne Datenschutz, NICHT um eine lückenlose Dokumentation aller Privatflüge, anders als hierzulande im Land des Datenschutzes.

Und auch die 6 Approaches musst du nicht aufschreiben, wenn du stattdessen einfach einmal jährlich einen IPC mit einem CFII (nicht Prüfer!) machst. Selbst die 90-Tage-Regel (3 Starts und 3 Landungen) brauchst du nur aufzuzeichnen, wenn du tatsächlich Passagiere einlädst. Uhrzeiten sowieso nicht. Ich habe da eine Zeile pro Flugtag benutzt, auch wenn es 4 Legs waren. Warum auch nicht?

Alles wesentlich pragmatischer und sinnvoll begründbar.


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