"Eine Evaluation der Hindernissituation in der Stadt Frankfurt hat ergeben, dass über dem gesamten Kernstadtgebiet ,
insbesondere entlang der oft geflogenen Route von Norden kommend über den
Pflichtmeldepunkt „N“ (November) entlang der Autobahn A5 bis zum Main und dann
dem Main folgend nach Osten, nicht mehr unter Beachtung der vorgenannten Höhe
geflogen werden kann, wenn die innerhalb der CTR Frankfurt von der DFS –TWR
Frankfurt üblicherweise vorgegebene maximale Flughöhe von 1500ft MSL eingehalten
werden muss."
1. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß ich die Sicherheitsmindesthöhe gem. SERA 5005 f) :
f) Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden
1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug;
unterschreiten darf, wenn durch die Luftraumstruktur vorgegeben. Das gibt aber - so wie ich das neu lese - die VO nicht her:
- außer wenn für Start oder Landung notwendig
ODER
- von der zuständigen Behörde genehmigt.
Insofern hat der Sachbearbeiter wohl recht?
2. Das scheint doch vor allem die Sightseeing-Tour am Main entlang zu sein, und nicht den Durchflug durch die Kontrollzone zu betreffen. Ich habe die Tour mal in ForeFlight als Profil in 1500ft mit 1NM Korridorbreite angelegt. Sieht m.E. nicht wirklich VO-konform aus. ( In dem Zusammenhang bin ich darauf gestoßen, das m.E. Umkreis hier geometrisch nicht definiert ist - es bleibt unklar ob hier ein Kreis mit 600m Durchmesser oder Radius gemeint ist)
3. Das Thema Low-Approach ist denke ich ausreichend im Forum behandelt, und sollte durch EASA-VO geklärt werden, wie Malte schreibt.
P.S.: und dann noch das Midfield Crossing. Sollte m.E. (nahezu..) SERA-konform sein