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Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Juni 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Alexander Callidus

Man sollte aber auch SERA.3105 berücksichtigen.

Zitat:

SERA.3105 Mindesthöhen
Außer soweit es bei Start oder Landung notwendig ist oder sofern es durch die zuständige Behörde zugelassen ist, dürfen Luftfahrzeuge über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien nur in einer Höhe geflogen werden, die im Fall einer Notlage eine Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden erlaubt. Die Mindesthöhen für Flüge nach Sichtflugregeln sind in SERA.5005 Buchstabe f festgelegt und die Mindesthöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln sind in SERA.5015 Buchstabe b festgelegt.

Du solltest Dir also einen Flugweg überlegen, bei dem es jederzeit geeignete Notlandemöglichkeiten gibt.

16. Juni 2022: Von Wolff E. an Mich.ael Brün.ing
Da kam in der Vergangenheit schon die Frage auf, ob das Notlandefeld bei SEP und MEP unterschiedlich ist.
16. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Das ist der praktische Teil, warum ich eben nicht ohne Not über das Ruhrgebiet oder München etc fliege. Wenn in 1000ft agl über einer Großstadt der Motor spuckt, hast Du andere Sorgen als irgendein SERA. Aber festzustellen, daß es sesselpupser-legal geht...,


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