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Sehe ich das richtig: Frankfurt liegt im Stadtgebiet meist um die 115 m hoch. Plus 15m für die Blockbebauung, sind 426 ft. Also kann ich, sofern 600 m horizonztalen Abstand zu Fernsehturm und Westend einhalte, in 1450 ft +- 20 ft über Ffm fliegen? Na zumindest ueber die Wohngebiete noerdlichnund westlich des Alleenrings? Als Frankfurter fällt mir die Orientierung nicht schwer, das kann man ja vorher planen. Gefaellt mir
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Man sollte aber auch SERA.3105 berücksichtigen.
Zitat:
SERA.3105 Mindesthöhen Außer soweit es bei Start oder Landung notwendig ist oder sofern es durch die zuständige Behörde zugelassen ist, dürfen Luftfahrzeuge über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien nur in einer Höhe geflogen werden, die im Fall einer Notlage eine Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden erlaubt. Die Mindesthöhen für Flüge nach Sichtflugregeln sind in SERA.5005 Buchstabe f festgelegt und die Mindesthöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln sind in SERA.5015 Buchstabe b festgelegt.
Du solltest Dir also einen Flugweg überlegen, bei dem es jederzeit geeignete Notlandemöglichkeiten gibt.
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Da kam in der Vergangenheit schon die Frage auf, ob das Notlandefeld bei SEP und MEP unterschiedlich ist.
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Das ist der praktische Teil, warum ich eben nicht ohne Not über das Ruhrgebiet oder München etc fliege. Wenn in 1000ft agl über einer Großstadt der Motor spuckt, hast Du andere Sorgen als irgendein SERA. Aber festzustellen, daß es sesselpupser-legal geht...,
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Der Schornstein der Müllverbrennung in Heddernheim ist auch über 500 ft MSL - müsste man mal ausmessen, ob man zwischen dem und dem Fernsehturm legal durchkäme…
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Sind die beiden Türme mehr als 1200 Meter auseinander. Und ein Notlandefeld dürfte auch (außer A5) ist eher auch nicht da ..
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3km Abstand.
Notlandefelder? Zugegebenermaßen eher für eine A22: Niddawiesen, Niedwiesen, in der Umgebung der Bundesbank, ein paar Sportplätze. Entlang der Nidda.
Solange man nördlich vom Dornbusch bleibt, ist es nicht ganz aussichtslos...obwohl es mir peinlich wäre, gegenüber einer Behörde so zu argumentieren
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Dann ist auch kein VFR Anflug mehr über die November-Route auf ETOU möglich - da ist auch irgendwas mit 719' ziemlich exakt auf der Anflugstrecke... Gilt der Main eigentlich nicht als Notlandemöglichkeit?
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Von Norden nach ETOU müsste doch gehen: innerhalb der CTR ist es egal, da hast Du nach oben keinen Deckel. Nördlich davon, wenn Du die Taunsushänge runterkommst, ist die Suppenschüssel von Frankfurt recht großzügig mit 3500 und 4500 ft Untergrenzen, das Gelände 2000ft auf 1000ft sinkend. Über N(iedernhausen) sehe ich nichts, was dagegen spricht. Die Antennen sind übr 1km weiter östlich
Wie kommt man eigentlich nach ETOU rein? Einfach fragen? Ich muß oft nach Wiesbaden und nehme dafür von Mainz Finthen aus die app2drive-Wagen. ETOU wäre schon cool...
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Wäre der perfekte Platz für den gesamten Jet &TP-Verkehr aus EDFE. Aber halt ein Fliegerhorst. Also nur mit Erlaubnis Basecommander. Du machst schließlich keine Renditionflüge mit Al Quaida an Bord.
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Habe es vor ein paar Jahren mal versucht- keine Chance.
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Dann ist auch kein VFR Anflug mehr über die November-Route auf ETOU möglich
Wenn der Anflug teil einer Landung ist, ist das natürlich möglich - da man auf 1000ft agl nicht nur in ETOU sondern überall eher schlecht landen kann, hat die EASA ja Landungen explizit von der Sicherheitsmindesthöhe ausgenommen.
Alles was in der Mitteilung des RP steht läßt sich doch auch zusammen fassen mit "Wir wollen nur noch mal daran erinnern, dass Sightseeing-Flüge keine Landung sind".
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Eigentlich können in ETOU jetzt nur noch ATOs Übungsanflüge machen, richtig? Die waren auf dem Tower meiner Erinnerung nach ja immer ganz dankbar, GCAs/ PARs zu machen, damit die Lotsen current bleiben, oder? Hat das mal jemand in den letzten Jahren gemacht?
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