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Danke für das Teilen der Antwort. Ich finde man sollte da nichts negatives über den Herrn sagen weil er sich bei der Anton wirklich Mühe gemacht hat. Rein sprachlich denk ich mir allerdings ist das allerschlimmstes Juristendeutsch. Wenn ich meinen Mandanten so schreiben würde wären die schnell weg. Aber das ist auch nicht Aufgabe der Zollbehörde.
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Nein, das verk..kt der Gesetzgeber bereits in schöner Regelmäßigkeit.
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Das letzte Schreiben verweist immerhin umfänglich auf die Gesetzestexte und formuliert diese allgemeinverstandlich um. Und sogar der Disclaimer am Ende fehlt. Ich kann daran nichts schlecht finden :-)
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Hallo,
hat diesbezüglich eventuell schon mal jemand Erfahrung im europäischen Ausland gesammelt, also z.B. aus Spanien in die Schweiz, oder andersrum? Ich weiss dass in Son Bonet (LESB) z.B. immer ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Ein-/Ausflüge aus der Schweiz nicht erlaubt sind, weil Son Bonet kein Zollflugplatz ist. Auch meine neuerliche Anfrage ob dies denn nun möglich sei, wurde mit einem klaren "Nein" beantwortet.
LG
Martin
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Interessiert mich auch sehr.
Matthias macht das glaube ich regelmäßig, allerdings nach entsprechender "Grundsatzabstimmung" mit dem lokalen Zollamt in D (siehe oben).
Interessanter wäre ja aber, ob solche Flüge auch ohne solche Abstimmung "funktionieren" (sprich: ohne dass danach die Funken fliegen).
Und noch im weiteren Sinne eben, ob das auch in anderen EU-Staaten als Deutschland funktioniert. Gerade weil es in diesen Ländern wie Spanien, aber auch Italien, so wenige "GA-freundliche", aber dennoch "zoll-fähige" Plätze gibt. Aber auch in Italien will man davon meines Wissens nichts hören.
Es scheint hier wirklich so zu sein, dass sozusagen die Legislative etwas beschlossen hat, womit die Exekutive so gar nicht einverstanden ist. Und keinerlei Instanz scheint hier den Zollbehörden vor's Schienbein zu treten. Ob AOPA/IOPA hier wohl mal eine Offensive starten könnten?
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; Es scheint hier wirklich, dass sozusagen die Legislative etwas beschlossen hat, womit die Exekutive so gar nicht einverstanden ist. Und keinerlei Instanz scheint hier den Zollbehörden vor's Schienbein zu treten. Ob AOPA/IOPA hier wohl mal eine Offensive starten könnten?
Finde ich auch sehr wichtig!
Bei uns am Platz war es bis vor nicht all zu langer Zeit so, dass sich der Zoll z.B. das Haupflugbuch hat geben lassen und explizit danach gefragt hat, ob Maschinen direkt aus der Schweiz gekommen sind. Diese abgewiesen werden müssen und bei Zuwiderhandlung mit Strafen gedroht wurde. Ob die das noch so handhaben kann ich nicht weiter kommentieren.
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Auch das Hauptbuch gehört dringend abgeschafft, Stichwort Datensparsamkeit. De lege ferenda.
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Ja....inkl. dem Flug“Leiter“ zwang.
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Hallo Philipp, meine Empfehlung lautet: immer die Bestätigungen mitführen ... Ihr könnt gern meine Bestätigungen kopieren. Was Frankreich und Italien angeht, habe ich vor ein paar Tagen verbindliche Anfragen an Douanes Francaises und Dogana gestellt. Da warte ich noch auf Rückmeldungen. Nach meinem Rechtsverständnis gilt die zugrunde liegende Verordnung in allen EU-Ländern. Ich habe sie mal beigefügt.
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Aus deutscher Sicht halte ich das Thema für gegessen. Es gibt jetzt genügend schriftliche Bestätigungen des deutschen Zolls. Der Zoll ist eine Bundesbehörde, es sind also auch keine unterschiedlichen Auslegungen an verschiedenen Orten denkbar.
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Noch interessanter finde ich das für Griechenland: Dort gilt der Zollflugplatzzwang auch für Flüge aus EU- und Schengen-Ländern. Siehe Punkt 4.1: https://www.aopa.gr/en/information/news-bulletins/851-general-aviation-in-greece
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Verstehe ich das jetzt richtig?
Wenn ich beabsichtige von Deutschland nach z.B. Kroatien zu fliegen, dann brauche ich nicht mehr den Umweg z.B. über Slowenien (Portoroz) zu machen?
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Nur für Privatflüge. Angeblich irgendein nationales Gesetz… EU widrig?
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Kroatien ist EU aber noch nicht Schengen. Du benötigst eine Personenkontrolle an beiden Seiten.
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@Guido
Es geht in Griechenland nicht um den "Zoll", sondern nur darum, an einem Airport of Entry den Pass zu zeigen. Ich war ein paar Mal in Korfu (furchtbar) und einmal bin ich direkt in 4 h von Dubrovnik nach Heraklion geflogen – viel besser. Heraklion ist sehr professionell und waren bei meinen 3 Besuchen auch sehr freundlich.
Kroatien: Wenn ich von Landshut direkt nach Split fliegen will, dann rufe ich in EDM (unkontrolliert) eine Stunde vor Abflug am Turm an und die informieren die Polizei. Von etwa 5 Mal kamen sie 2 Mal... die anderen Male durfte ich ohne direkt nach HR fliegen. Sonst halt eine kurze Landung in Portoroz, das geht auch.
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Muss man dazu noch einen Airport of Entry benutzen? Wie sieht es beim Rückflug aus (Kroatien-Deutschland)?
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Du kannst überall landen wo einen Personenkontrolle möglich ist! Hat nichts mit Zoll zu tun, da EU!
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Praktisch alle Kroatischen Flugplätze sind Airports of Entry
- Osjek - Zagreb - Varazdin - Pula - Krk - Losinj - Zadar - Split - Brac - Dubrovnik
(gibt noch mehr aber ich kenne mich nur an der Küste und auf den Inseln aus)
Diese gehen nicht:
- Hvar - Unije (ohnehin sehr restriktiv) - Sinj (bei Split)
RÜCKFLUG:
An meinem Platz (EDML, unkontrolliert) muss ich zwei Stunden vor Ankunft anrufen, dann geht das. Sonst musst Du halt an einem kontrollierten Platz landen, oder an einem der die Einreise ermöglicht (zb Straubing, EDMS)
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An meinem Platz (EDML, unkontrolliert) muss ich zwei Stunden vor Ankunft anrufen, dann geht das. Sonst musst Du halt an einem kontrollierten Platz landen, oder an einem der die Einreise ermöglicht (zb Straubing, EDMS)
Da ist ziemlich viel falsch! In EDMS muss man über die Webseite eine Anmeldung 2h vor Eintreffen (Einreise) machen. Vielleicht nicht bei Prinzen!
Nicht jeder Platz der "kontrolliert" ist, hat automatisch Personenkotnrolle verfügbar. Auch da ist der Service oft PPR oder auch mal gar nicht verfügbar!
Ab 2023 sollte das Thema gegessen sein, dann gibt es Euro und Schengen auch in Kroatien!
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Hallo Matthias,
vielen Dank für das Dokument und deine Ausführungen. Könntest du mir eventuell auch die offiziellen Anschreiben an die Behörden in Italien und Frankreich weiterleiten, dann könnte ich diese in abgeänderter Form auch mal nach Spanien schicken und kucken was passiert. In Son Bonet bleiben sie jedenfalls bei ihrer Meinung, dass ein "direkter Ein-/Ausflug in/aus der CH nicht möglich ist, da Son Bonet kein Zollflugplatz ist, und dass es da auch keinerlei gesetzliche Neuregelung gibt". Auf meine Hinweise zu der EU Verordnung ist natürlich niemand eingegangen. Ich denke übrigens auch, dass dieses Thema prädestiniert für die AOPA wäre, hier in Europa einheitliche Regeln zu treffen, bzw. die jeweiligen Verbände und Behörden auch erstmal darauf hinzuweisen. Es kann ja nicht sein, dass jeder mit irgendwelchen Zetteln durch die Gegend fliegen muss, die irgendein regionales Zollamt ausgestellt hat, und dann am Ende doch wieder mit wütenden Zollbeamten irgendwo diskutieren muss.
LG
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Ganz abgesehen von diesem Zoll-Chaos, gerade in Spanien und erst recht auf Mallorca würde ich in Beziers landen, voll tanken und dann rüber nach Mallorca. Vorteil, man ist dann in Europa, kann sehr preiswert in Frankreich tanken (Spanien sehr teuer!!!) und man kann ohne Probleme auf Mallorca oder sonst irgend einem Platz in Spanien landen ohne sich um Zoll zu kümmern.
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Unser Zollamt in Brandenburg prüft das Thema immer noch und fordert weiter die Anmeldung der einzelnen Flüge. Aber wir lassen nicht locker.
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Da würde ich mal eine eigene Anfragebei der Hotline stellen und dem Zollamt auf den Tisch legen, mit der Bitte, vor weiteren Belästigungen mal bei der Fachstelle nachzufragen. Ich mache da jedenfalls nichts mehr - ausser für den Übergang einen Ausdruck meiner Anfrage dabei zu haben für ignorante Vetreter des Staates... Eine Behörde, keine Bundesländerblüten, nicht mal in Bayern...
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Da würde ich mal eine eigene Anfragebei der Hotline stellen
Habe ich schon ;-) Mich ärgert das auch aber man muss denen vom Zoll bei uns lassen dass Sie uns ins 15 Jahren zwei mal besucht haben und immer super entspannt waren. Das kostet momentan nur einen Anruf den ich sowieso machen muss, um das Flugzeug rausziehen zu lassen. Bevor die vom Zoll aus Trotz dann alle drei Tage unangemeldete Kontrollen machen, was sie ja wohl weiter dürfen, sollen sie noch etwas Zeit haben die Lage für sich zu klären. Agressiver wäre ich wenn ich wegen Zolls an einem anderen Platz landen müsste. Dann würde ich auch mit dem Brief in der Tasche einfach fliegen...
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Habe ich schon ;-) Mich ärgert das auch aber man muss denen vom Zoll bei uns lassen dass Sie uns ins 15 Jahren zwei mal besucht haben und immer super entspannt waren. Das kostet momentan nur einen Anruf den ich sowieso machen muss, um das Flugzeug rausziehen zu lassen.
Es geht aber doch hier sowieso nur um den Einflug, und nicht den Ausflug. Letzterer ist ja durch das Merkblatt bereits „gedeckt“.
Wobei; und das scheint das Problem zu sein, manche Zollämter stellen sich jetzt wohl auf den Standpunkt, dass man zwar nicht unbedingt mehr einen Zollflughafen oder Besonderen Landeplatz braucht, dass WENN man aber einen solchen nuzt, man auch weiterhin die jeweils bisher vorgegebene PN geben muss. Und dass man zwar auch die “übrigen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze" nutzen darf, dort allerdings eine (kostenfreie?) Einzelbefreiung beantragen muss.
Wenn sich das so zementieren sollte, dann hätten wir zwar etwas gewonnen (sprich, dass man nun theoretisch ALLE Flugplätze für Wiedereinflüge aus der Schweiz etc. nutzen könnte) hätten aber in den meisten Fällen weiterhin PNs zu geben oder gar erheblichen Papierkram zu erledigen.)
Ist aber alles noch völlig nebulös und uneinheitlich (siehe Hauptzollamt Bonn oben). Das darf in den Grunndsätzlichkeiten auch m.E. keine Sache der Zollämter bleiben, sondern da müsste die Generalzolldirektion Klärung herbeiführen. Aber der Spielraum der Haupzollämter ist allgemein recht groß; ich kenne das auch von anderen Zollfragen her so.
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