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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Februar 2022: Von Matthias Klein an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Philipp, meine Empfehlung lautet: immer die Bestätigungen mitführen ... Ihr könnt gern meine Bestätigungen kopieren. Was Frankreich und Italien angeht, habe ich vor ein paar Tagen verbindliche Anfragen an Douanes Francaises und Dogana gestellt. Da warte ich noch auf Rückmeldungen. Nach meinem Rechtsverständnis gilt die zugrunde liegende Verordnung in allen EU-Ländern. Ich habe sie mal beigefügt.



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EUVO8772020.pdf
Adobe PDF | 695.0 kb | Details




10. Februar 2022: Von Martin S. an Matthias Klein

Hallo Matthias,

vielen Dank für das Dokument und deine Ausführungen. Könntest du mir eventuell auch die offiziellen Anschreiben an die Behörden in Italien und Frankreich weiterleiten, dann könnte ich diese in abgeänderter Form auch mal nach Spanien schicken und kucken was passiert. In Son Bonet bleiben sie jedenfalls bei ihrer Meinung, dass ein "direkter Ein-/Ausflug in/aus der CH nicht möglich ist, da Son Bonet kein Zollflugplatz ist, und dass es da auch keinerlei gesetzliche Neuregelung gibt". Auf meine Hinweise zu der EU Verordnung ist natürlich niemand eingegangen. Ich denke übrigens auch, dass dieses Thema prädestiniert für die AOPA wäre, hier in Europa einheitliche Regeln zu treffen, bzw. die jeweiligen Verbände und Behörden auch erstmal darauf hinzuweisen. Es kann ja nicht sein, dass jeder mit irgendwelchen Zetteln durch die Gegend fliegen muss, die irgendein regionales Zollamt ausgestellt hat, und dann am Ende doch wieder mit wütenden Zollbeamten irgendwo diskutieren muss.

LG

10. Februar 2022: Von Wolff E. an Martin S. Bewertung: +1.00 [1]

Ganz abgesehen von diesem Zoll-Chaos, gerade in Spanien und erst recht auf Mallorca würde ich in Beziers landen, voll tanken und dann rüber nach Mallorca. Vorteil, man ist dann in Europa, kann sehr preiswert in Frankreich tanken (Spanien sehr teuer!!!) und man kann ohne Probleme auf Mallorca oder sonst irgend einem Platz in Spanien landen ohne sich um Zoll zu kümmern.

16. Februar 2022: Von Matthias Klein an Martin S. Bewertung: +2.00 [2]

Hier der Text für Bella Italia an "dogane.helpdesk@agenziadogane.it"

Gentili signore e signori

Come membro del consiglio dell'Aero Club Aargau, ho una domanda per Voi oggi che Vi chiedo gentilmente di chiarire.

Per quanto ne so, c'è stato un emendamento al codice doganale dell'Unione (UCC) nel 2020 a seguito del regolamento 2020/877. Secondo questo l'esenzione dall'obbligo dell'aeroporto doganale non è più necessaria per le entrate e le uscite dai paesi terzi territorio extracomunitario, a condizione che non vengano trasportate merci. In altre parole: voli in entrata e in uscita, per esempio dalla Svizzera, possono essere fatti in qualsiasi aeroporto o aviosuperficie della Repubblica Italiana, a condizione che non si trasportino merci.

A questo proposito, la notifica preventiva non è più necessaria per gli arrivi e le partenze da paesi terzi. Per quanto ne so, questa nuova procedura è basata sulle norme giuridiche dell'articolo 141 l d) ii) e iii) insieme con art. 140

l, art. 137 e seguenti. UCC, art. 218 UCC-IA. Gli articoli del 149 UCC, art. 158 (1) e (6) in collaborazione con. L'art. 160, l'art. 219 UCC e l'art. 41 del regolamento di esenzione doganale sono probabilmente ancora applicabili.

Potete confermare la correttezza della mia opinione legale?

Non vedo l'ora di sentirVi di nuovo.

Grazie e cordiali Saluti

Matthias Klein

Aero Club Aargau

Regionalflugplatz Birrfeld

5242 Lupfig


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