Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
2021,10,15,16,1356014
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  37 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

11. Februar 2022: Von Sebastian G____ an Philipp Tiemann

Es geht aber doch hier sowieso nur um den Einflug, und nicht den Ausflug. Letzterer ist ja durch das Merkblatt bereits „gedeckt“.

Das hat unser Zollamt auch noch nie akzeptiert. Ich hatte die Diskussion mal begonnen aber dann bekamen wir ein N-reg Flugzeug und damit spielte das keine Rolle mehr.

Hat jemand Kontakte zum Finanzministerium? Ich vermute zu dem Thema braucht es ein Rundschreiben von ganz oben...

11. Februar 2022: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____

Der aerokurier schreibt dazu übrigens gestern auch, aber es steht natürlich nichts wirklich Weiterbringendes drin:

https://www.aerokurier.de/praxis/zollabfertigung-kein-zollflugplatzzwang-mehr-auf-eu-gebiet/

11. Februar 2022: Von ch ess an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist nicht etwas, was ein HZA akzeptieren kann oder nicht. Das ist durch Bundesrecht klar vorgegeben.

Da wäre mal eine Feststellungsklage nötig bei Euch.

Aber natürlich each to his own, ich halte mich an Bundesrecht statt HZA Recht

13. Februar 2022: Von Guido Frey an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]
@Charlie_22

Schau doch mal in dieses Seite von der AOPA Griechenland:

https://www.aopa.gr/en/flying-in-greece

Dort wird das unter Punkt 13 ein wenig auseinandergedröselt. Die Pflicht zur Landung an einem Airport of Entry auch bei Einflug aus Schengen-Ländern wird mit einem nationalen Gesetz begründet, das die zolltechtliche Behandlung des Flugzeuges erfordert, wenn es aus dem Ausland nach Griechenland kommt.

Ich bin kein Jurist, aber gibt es in dem Bereich einen Vorrang des Europarecht?

Dann könnte dieses juristische Kartenhaus evtl. zusammenstürzen und zumindestens aus dem Schengen-Bereich wäre ein Einflug zu jedem beliebigen Platz in Griechenland möglich.

Aber vielleicht ist da bei mir auch der Wunsch zu sehr Vater des Gedankens…;-))
13. Februar 2022: Von Achim H. an Guido Frey Bewertung: +3.00 [3]
Die ZÜP ist europarechtswidrig und hält. Die EU ist auf die Kooperation der Staaten angewiesen. Viel Spaß beim Beschreiten des griechischen Rechtsweges.
13. Februar 2022: Von Sven Walter an Achim H.
Die EU macht andauernd Vertragsverletzungsverfahren, leider nicht sofort und wegen allem.
13. Februar 2022: Von Guido Frey an Achim H.
Ich bin auch nicht so naiv, dass ich mir zutrauen würde, diese Regelung im Alleingang zu Fall bringen zu können.

Ich frage mich vielmehr, ob es sinnvoll wäre, die griechische AOPA auf die Änderung aufmerksam zu machen?

Deren Webseite vermittelt mir den Eindruck, dass sie in diesem Bereich durchaus aktiv sind. Anderseits möchte ich aber auch nicht Eulen nach Athen tragen…;-))

Ist hier vielleicht irgendjemand mit der AOPA Greece verdrahtet?

Ich könnte mir vorstellen, dass bei einen Wegfall des Airport of Entry Griechenland für die GA wesentlich attraktiver sein kann (Z. B. wäre Megara nahe Athen ohne kostspieligen Zwischenstop direkt anfliegbar.).

Auch wenn ich mir keine Illusionen darüber mache, dass dies kurzfristig passieren wird…
13. Februar 2022: Von Charlie_ 22 an Guido Frey
Beitrag vom Autor gelöscht
13. Februar 2022: Von Philipp Tiemann an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]
„AOPA Greece“ ist im Wesentlichen Kyprianos Biris, einer der letzten privaten Lfz-Betreiber und Piloten der griechischen GA.
Er pflegt auch die Website und kennt sich bestens aus. Aber auch für ihn und den Rest der griechischen GA gibt es noch drängendere Probleme als das, denke ich.


https://www.iaopa.eu/contentServlet/greece.htm
13. Februar 2022: Von Charlie_ 22 an Philipp Tiemann

Kyprianos hat mich bei meinem Flug nach Athen (Megara) sehr unterstützt - ein sehr netter Mann. Eine Wartungsfirma, die er kennt hat uns sogar erlaubt das Flugzeug für ganz wenig Geld 2 Wochen in ihren Hangar zu stellen.

16. Februar 2022: Von Guido Frey an Philipp Tiemann

Danke für den Hinweis. Ich habe mal eine vorsichtige Mail an die AOPA-Adresse geschrieben, mit der Bitte meine Mail einfach zu ignorieren, wenn es wichtigeres gibt oder das Thema schon bekannt ist.

16. Februar 2022: Von Matthias Klein an Martin S. Bewertung: +2.00 [2]

Hier der Text für Bella Italia an "dogane.helpdesk@agenziadogane.it"

Gentili signore e signori

Come membro del consiglio dell'Aero Club Aargau, ho una domanda per Voi oggi che Vi chiedo gentilmente di chiarire.

Per quanto ne so, c'è stato un emendamento al codice doganale dell'Unione (UCC) nel 2020 a seguito del regolamento 2020/877. Secondo questo l'esenzione dall'obbligo dell'aeroporto doganale non è più necessaria per le entrate e le uscite dai paesi terzi territorio extracomunitario, a condizione che non vengano trasportate merci. In altre parole: voli in entrata e in uscita, per esempio dalla Svizzera, possono essere fatti in qualsiasi aeroporto o aviosuperficie della Repubblica Italiana, a condizione che non si trasportino merci.

A questo proposito, la notifica preventiva non è più necessaria per gli arrivi e le partenze da paesi terzi. Per quanto ne so, questa nuova procedura è basata sulle norme giuridiche dell'articolo 141 l d) ii) e iii) insieme con art. 140

l, art. 137 e seguenti. UCC, art. 218 UCC-IA. Gli articoli del 149 UCC, art. 158 (1) e (6) in collaborazione con. L'art. 160, l'art. 219 UCC e l'art. 41 del regolamento di esenzione doganale sono probabilmente ancora applicabili.

Potete confermare la correttezza della mia opinione legale?

Non vedo l'ora di sentirVi di nuovo.

Grazie e cordiali Saluti

Matthias Klein

Aero Club Aargau

Regionalflugplatz Birrfeld

5242 Lupfig


  37 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang