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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Februar 2022: Von ch ess an Sebastian G____
Da würde ich mal eine eigene Anfragebei der Hotline stellen und dem Zollamt auf den Tisch legen, mit der Bitte, vor weiteren Belästigungen mal bei der Fachstelle nachzufragen.
Ich mache da jedenfalls nichts mehr - ausser für den Übergang einen Ausdruck meiner Anfrage dabei zu haben für ignorante Vetreter des Staates...

Eine Behörde, keine Bundesländerblüten, nicht mal in Bayern...
10. Februar 2022: Von Sebastian G____ an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

Da würde ich mal eine eigene Anfragebei der Hotline stellen

Habe ich schon ;-) Mich ärgert das auch aber man muss denen vom Zoll bei uns lassen dass Sie uns ins 15 Jahren zwei mal besucht haben und immer super entspannt waren. Das kostet momentan nur einen Anruf den ich sowieso machen muss, um das Flugzeug rausziehen zu lassen. Bevor die vom Zoll aus Trotz dann alle drei Tage unangemeldete Kontrollen machen, was sie ja wohl weiter dürfen, sollen sie noch etwas Zeit haben die Lage für sich zu klären. Agressiver wäre ich wenn ich wegen Zolls an einem anderen Platz landen müsste. Dann würde ich auch mit dem Brief in der Tasche einfach fliegen...

11. Februar 2022: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____

Habe ich schon ;-) Mich ärgert das auch aber man muss denen vom Zoll bei uns lassen dass Sie uns ins 15 Jahren zwei mal besucht haben und immer super entspannt waren. Das kostet momentan nur einen Anruf den ich sowieso machen muss, um das Flugzeug rausziehen zu lassen.

Es geht aber doch hier sowieso nur um den Einflug, und nicht den Ausflug. Letzterer ist ja durch das Merkblatt bereits „gedeckt“.

Wobei; und das scheint das Problem zu sein, manche Zollämter stellen sich jetzt wohl auf den Standpunkt, dass man zwar nicht unbedingt mehr einen Zollflughafen oder Besonderen Landeplatz braucht, dass WENN man aber einen solchen nuzt, man auch weiterhin die jeweils bisher vorgegebene PN geben muss. Und dass man zwar auch die “übrigen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze" nutzen darf, dort allerdings eine (kostenfreie?) Einzelbefreiung beantragen muss.

Wenn sich das so zementieren sollte, dann hätten wir zwar etwas gewonnen (sprich, dass man nun theoretisch ALLE Flugplätze für Wiedereinflüge aus der Schweiz etc. nutzen könnte) hätten aber in den meisten Fällen weiterhin PNs zu geben oder gar erheblichen Papierkram zu erledigen.)

Ist aber alles noch völlig nebulös und uneinheitlich (siehe Hauptzollamt Bonn oben). Das darf in den Grunndsätzlichkeiten auch m.E. keine Sache der Zollämter bleiben, sondern da müsste die Generalzolldirektion Klärung herbeiführen. Aber der Spielraum der Haupzollämter ist allgemein recht groß; ich kenne das auch von anderen Zollfragen her so.

11. Februar 2022: Von Sebastian G____ an Philipp Tiemann

Es geht aber doch hier sowieso nur um den Einflug, und nicht den Ausflug. Letzterer ist ja durch das Merkblatt bereits „gedeckt“.

Das hat unser Zollamt auch noch nie akzeptiert. Ich hatte die Diskussion mal begonnen aber dann bekamen wir ein N-reg Flugzeug und damit spielte das keine Rolle mehr.

Hat jemand Kontakte zum Finanzministerium? Ich vermute zu dem Thema braucht es ein Rundschreiben von ganz oben...

11. Februar 2022: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____

Der aerokurier schreibt dazu übrigens gestern auch, aber es steht natürlich nichts wirklich Weiterbringendes drin:

https://www.aerokurier.de/praxis/zollabfertigung-kein-zollflugplatzzwang-mehr-auf-eu-gebiet/

11. Februar 2022: Von ch ess an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist nicht etwas, was ein HZA akzeptieren kann oder nicht. Das ist durch Bundesrecht klar vorgegeben.

Da wäre mal eine Feststellungsklage nötig bei Euch.

Aber natürlich each to his own, ich halte mich an Bundesrecht statt HZA Recht


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