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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Februar 2022: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____

Habe ich schon ;-) Mich ärgert das auch aber man muss denen vom Zoll bei uns lassen dass Sie uns ins 15 Jahren zwei mal besucht haben und immer super entspannt waren. Das kostet momentan nur einen Anruf den ich sowieso machen muss, um das Flugzeug rausziehen zu lassen.

Es geht aber doch hier sowieso nur um den Einflug, und nicht den Ausflug. Letzterer ist ja durch das Merkblatt bereits „gedeckt“.

Wobei; und das scheint das Problem zu sein, manche Zollämter stellen sich jetzt wohl auf den Standpunkt, dass man zwar nicht unbedingt mehr einen Zollflughafen oder Besonderen Landeplatz braucht, dass WENN man aber einen solchen nuzt, man auch weiterhin die jeweils bisher vorgegebene PN geben muss. Und dass man zwar auch die “übrigen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze" nutzen darf, dort allerdings eine (kostenfreie?) Einzelbefreiung beantragen muss.

Wenn sich das so zementieren sollte, dann hätten wir zwar etwas gewonnen (sprich, dass man nun theoretisch ALLE Flugplätze für Wiedereinflüge aus der Schweiz etc. nutzen könnte) hätten aber in den meisten Fällen weiterhin PNs zu geben oder gar erheblichen Papierkram zu erledigen.)

Ist aber alles noch völlig nebulös und uneinheitlich (siehe Hauptzollamt Bonn oben). Das darf in den Grunndsätzlichkeiten auch m.E. keine Sache der Zollämter bleiben, sondern da müsste die Generalzolldirektion Klärung herbeiführen. Aber der Spielraum der Haupzollämter ist allgemein recht groß; ich kenne das auch von anderen Zollfragen her so.

11. Februar 2022: Von Sebastian G____ an Philipp Tiemann

Es geht aber doch hier sowieso nur um den Einflug, und nicht den Ausflug. Letzterer ist ja durch das Merkblatt bereits „gedeckt“.

Das hat unser Zollamt auch noch nie akzeptiert. Ich hatte die Diskussion mal begonnen aber dann bekamen wir ein N-reg Flugzeug und damit spielte das keine Rolle mehr.

Hat jemand Kontakte zum Finanzministerium? Ich vermute zu dem Thema braucht es ein Rundschreiben von ganz oben...

11. Februar 2022: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____

Der aerokurier schreibt dazu übrigens gestern auch, aber es steht natürlich nichts wirklich Weiterbringendes drin:

https://www.aerokurier.de/praxis/zollabfertigung-kein-zollflugplatzzwang-mehr-auf-eu-gebiet/

11. Februar 2022: Von ch ess an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist nicht etwas, was ein HZA akzeptieren kann oder nicht. Das ist durch Bundesrecht klar vorgegeben.

Da wäre mal eine Feststellungsklage nötig bei Euch.

Aber natürlich each to his own, ich halte mich an Bundesrecht statt HZA Recht


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