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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Januar 2021: Von Heiko Schäfer an Heiko Schäfer Bewertung: +18.00 [18]

in der Zwischenzeit ist der Fall nun abgeschlossen. Ich hatte mich schriftlich zur Sache eingelassen und die Aufzeichnung meiner Skymap App beigefügt. Kernpunkt meiner Aussage war, dass ich nicht aus Vorsatz gehandelt und die persönliche Konsequenz gezogen habe, zukünftig einen lateralen Sicherheitsabstand von wenigstens 2 NM und einen Sicherheitsabstand in Bezug auf die Höhe von mindestens 200 ft einzuhalten. Für mich überraschend hat sich das Bundesaufsichtsamt vor Übersendung des Bescheides noch einmal telefonisch bei mir gemeldet und die Entscheidung erläutert: Rechtfertigungsgründe für mein Verhalten lagen nicht vor. Mein Verhalten wurde als fahrlässig angesehen. Die GPS Aufzeichnung wird in Bezug auf die Höhe als zu ungenau bewertet und lässt sich - wie vermutet - nicht als Beweismittel heranziehen. Darüber hinaus wird eine noch grösserer vertikaler Sicherheitsabstand als 200 ft empfohlen. Abschliessend gab es noch einige persönliche Worte mit dem Hinweis, dass hier tatsächlich mitgelesen wird und das weit verbreitete Gerücht, die Höhe des Bussgeldes errechne sich mit der Aufenthaltsdauer in Sekunden multipliziert mit einem Euro-Betrag eher nicht angewendet wird. Vielmehr wird der Sachverhalt individueller betrachtet, wie z.B. die recht komplizierte Luftraumstruktur um Berlin zum Zeitpunkt meines Vergehens. Die Geldbusse betrug in meinem Fall 200 Euro und ich werde dagegen keinen Einspruch erheben.

17. Januar 2021: Von Dominic L_________ an Heiko Schäfer Bewertung: +3.00 [3]

Ich ziehe meinen Hut vor Deiner Offenheit. Vermutlich ist das Bußgeld nach Abwägung aller Für und Wider auch richtig. Ich würde es vermultich zahlen "wollen" als Ausdruck der Ernsthaftigkeit der Aussage, dass einen das Ganze auch ärgert.

17. Januar 2021: Von Sven Walter an Heiko Schäfer Bewertung: +4.00 [4]

Danke für die Offenheit.

"dass hier tatsächlich mitgelesen wird "

Frag mich gerade, ob bei OWi-Stellen für Kfz irgendein Sachbearbeiter in Manta- und Tuningforen mitliest... aber Fliegerei ist ja sooo speziell (schon klar, dass in Class D/ CTR mehr passieren kann). Naja, wenn das Aufsichtsamt da mal Transparenz in einem demokratischen Staate als Wert verkörpern mag, wäre ein Interview mit den Entscheidern, gerne auch anonym, durch Jan mal ganz lesenswert. Hilft ja bei der Nachvollziehbarkeit, mehr Fälle aus der Praxis kommentiert von den Entscheidern zu lesen. Just culture und so. Aber ich vermute, das wird nicht passieren, wenn ich so an die Berichterstattung von Kollege Maslaton und anderen denke.

17. Januar 2021: Von Ol@f Bernh@rdt an Heiko Schäfer Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Offenheit und auch die Mitteilung des Ergebnisses. Was mich jedoch im Moment ein wenig verunsichert ist das Argument, mehr als 200 ft vertikalen Abstand zu halten. Wenn ich mir den Luftraum um Frankfurt anschaue, ich den Deckel bei 1500 ft habe und dann tiefer als 1300 ft gehen soll, ist dass alles andere als noch sicher. Ich gehe nach QNH, welches mir durch FIS zugewiesen wurde meist bis kurz unter den Deckel.

Olaf

17. Januar 2021: Von Wolff E. an Ol@f Bernh@rdt Bewertung: +2.00 [2]
Um Frankfurt bewege ich mich in 1500 ft Zone auch kurz darunter. Bei 3-400 ft MSL sind 1200 oder 1400 ff msl schon ein Unterschied...
17. Januar 2021: Von Achim H. an Heiko Schäfer
200 € ist ein gutes Ergebnis. Und Du hast ja auch etwas dabei gelernt, die bisherige etwas fahrlässige Einstellung hätte viel unangenehmere Luftraumverletzungen zur Folge haben können.

In den USA hätte der Fehler wohl nichts gekostet aber der Anschiss am Telefon hat da eine andere Qualität, so darf in Deutschland keiner mit dem Bürger reden. Hatte das bereits 2x...
17. Januar 2021: Von Kai-Olav Roscher an Heiko Schäfer Bewertung: +3.00 [3]

Hallo Herr Schäfer,

Sie sind hier m.E. sehr vernünftig vorgegangen und die 200,- € würde ich auch nicht anfechten.

In meiner Zeit als Mitglied der APEG (AirProx Evaluation Group) hatten wir vor etlichen Jahren dem BAF gegenüber auch die Höhe der Bußgelder thematisiert - aus eben dem hier weiter vorne angesprochenen Grund, dass Piloten, die mit einem hohen Bußgeld aufgrund einer (versehentlichen) Luftraumverletzung belegt werden auf die Idee kommen könnten, den Transponder künftig lieber auszuschalten und dies nicht im Interesse einer Erhöhung der Sicherheit des Luftverkehrs liegt. Wir hatten auch den Vergleich mit den Bußgeldern im Straßenverkehr angeführt, die ja in der Regel sehr viel niedriger ausfallen.

Das BAF hat das seinerzeit geprüft und kam mit einer Begründung um die Ecke, die für Juristen sicherlich eingängig ist, das Problem aber nicht wirklich gelöst hat: Man hat festgestellt, dass lt. LuftVG der maximale Rahmen für Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten mit € 50.000 angesetzt ist. Bei € 1.000 für eine Luftraumverletzung läge man hier bei gerade einmal 2% des Bemessungsrahmens - da könnte sich ja nun wirklich niemand beschweren...

So gesehen relativieren sich Ihre € 200 noch ein bisschen mehr... ;)

Beste Grüße und Happy Landings,

Kai-Olav Roscher.

19. Januar 2021: Von Peter Schneider an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Darüber hinaus wird eine noch grösserer vertikaler Sicherheitsabstand als 200 ft empfohlen.

Sehe ich auch wie Du. Das wäre aus meiner Sicht ein klarer Verstoss gegen das Gebot, so viel Höhe wie möglich unter den Flügeln zu haben. Insbesondere, wenn man mal 'Erfahrung' mit einer Aussenlandung hatte.

Für mich gilt bei C 1500 Fuss: fliegen in 1400 +/- 20. Es ist doch ein Unterschied, ob ich zwischen Eppertshausen und Egelsbach wegen fehlenden 70 Metern Höhe (=700 m Gleitdistanz) in den Wald müsste oder ein Feld erreichen könnte. Mein Hemd ist mir näher als meine Hose.

19. Januar 2021: Von TH0MAS N02N an Peter Schneider

nur 200 ft Abstand vertikal zu holy Airspace C ist m.E. keine good Airmenship! Meine Empfehlung: 500ft. Wo dann zu wenig Luft unter den Flügeln halt da fliegen wo C höher ist.

Bei IFR-Prüfung ist soviel ich weiss +-50ft gefordert. Auch wenn alle mit AP fliegen gibt es viele Fehlermöglichkeiten.

Wir hatten kürzlich eine Fall, bei dem der Pilot mal kurz Höhe gezogen hat um einem anderen Lfz auszuweichen - und schon war er in Zürich C.

19. Januar 2021: Von Willi Fundermann an TH0MAS N02N Bewertung: +3.00 [3]

"nur 200 ft Abstand vertikal zu holy Airspace C ist m.E. keine good Airmenship! Meine Empfehlung: 500ft."

Das würde bei dem zitierten Luftraum um EDFE bedeuten: fliegen in 1000 ft MSL, d.h. nur ca. 600 ft GND! 500 ft Abstand vertikal halte ich aber generell für stark übertrieben. Die o.g. 200 ft sollten absolut ausreichen, jeder halbwegs begabte Pilot müsste doch in der Lage sein, seine Höhe in diesem Band einzuhalten. Schon für die PPL-Prüfung gelten +/- 150 ft für den "normalen Flug" als Limit!

"Wo dann zu wenig Luft unter den Flügeln halt da fliegen wo C höher ist."

Dann wäre EDFE nicht mehr aus der Luft zu erreichen.

19. Januar 2021: Von Wolfgang Lamminger an TH0MAS N02N Bewertung: +2.00 [2]

Meine Empfehlung: 500ft. Wo dann zu wenig Luft unter den Flügeln halt da fliegen wo C höher ist.

Das wird a bissl schwierig, wenn man gerne in EDFE landen wollte ;-)

19. Januar 2021: Von Malte Höltken an Willi Fundermann

150 Fuß Toleranz des Piloten, 90ft Toleranz des Höhenmessers bis 2000ft Höhe ergibt dann 240ft Toleranz, oder?

19. Januar 2021: Von Achim Ö. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

... und man hielte die Platzrundenhöhe nicht ein ;-)

19. Januar 2021: Von Peter Schneider an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

...zu holy Airspace C ist m.E. keine good Airmenship...

Seh ich anders. Die ARR/DEP Pfade nach EDFE gehen bis max. 1500 ft. Und um ganz Frankfurt herum ist mir einfach zu viel Beton unter den Füßen, da ist jeder Fuss darüber GOOD AIRMANSHIP. Noch nie hat sich Tower oder FIS beschwert, wenn einer unterhalb von C in 1400 fliegt. Und wenn abgesehen von EDFE mein Pfad nicht gerade dem IFR-An/Abflug zu nahe kommt, versuche ich lieber, eine Clearance für holy C zu bekommen.

19. Januar 2021: Von Wolff E. an Willi Fundermann

@Willi, genau das wollte ich auch gerade schreiben. Um Egelsbach herum ist es nun mal "eng".

19. Januar 2021: Von TH0MAS N02N an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

"nur 200 ft Abstand vertikal zu holy Airspace C ist m.E. keine good Airmenship! Meine Empfehlung: 500ft."

Das würde bei dem zitierten Luftraum um EDFE bedeuten: fliegen in 1000 ft MSL, d.h. nur ca. 600 ft GND! 500 ft Abstand vertikal halte ich aber generell für stark übertrieben. Die o.g. 200 ft sollten absolut ausreichen, jeder halbwegs begabte Pilot müsste doch in der Lage sein, seine Höhe in diesem Band einzuhalten. Schon für die PPL-Prüfung gelten +/- 150 ft für den "normalen Flug" als Limit!

"Wo dann zu wenig Luft unter den Flügeln halt da fliegen wo C höher ist."

Dann wäre EDFE nicht mehr aus der Luft zu erreichen.

sorry, habe nicht den Kontext verstanden daß es um den Anflug auf Egelsbach geht. Da sollte frau natürlich in 1300ft in die Platzrunde = 900ft AGL.

Bei 500ft vertikalem Abstand zu freigabepflichtigem Luftraum ging´s mir um die Regel: EDFE ist ja wohl die Ausnahme von der Regel...

20. Januar 2021: Von Willi Fundermann an Malte Höltken

"150 Fuß Toleranz des Piloten, 90ft Toleranz des Höhenmessers bis 2000ft Höhe ergibt dann 240ft Toleranz, oder?"

Scheint mir auf den ersten Blick korrekt berechnet. Die 150 ft bezogen sich aber beispielhaft auf eine PPL-Prüfung. Bei allen späteren Prüfungen oder Befähigunggsüberprüfungen für Pilotinnen mit PPL - z.B. für CR, TR, IR, CPL - sind es +/- 100 ft. Das sind nach Deiner Rechnung dann nur 190 ft Toleranz, oder?


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