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17. Januar 2021: Von Kai-Olav Roscher an Heiko Schäfer Bewertung: +3.00 [3]

Hallo Herr Schäfer,

Sie sind hier m.E. sehr vernünftig vorgegangen und die 200,- € würde ich auch nicht anfechten.

In meiner Zeit als Mitglied der APEG (AirProx Evaluation Group) hatten wir vor etlichen Jahren dem BAF gegenüber auch die Höhe der Bußgelder thematisiert - aus eben dem hier weiter vorne angesprochenen Grund, dass Piloten, die mit einem hohen Bußgeld aufgrund einer (versehentlichen) Luftraumverletzung belegt werden auf die Idee kommen könnten, den Transponder künftig lieber auszuschalten und dies nicht im Interesse einer Erhöhung der Sicherheit des Luftverkehrs liegt. Wir hatten auch den Vergleich mit den Bußgeldern im Straßenverkehr angeführt, die ja in der Regel sehr viel niedriger ausfallen.

Das BAF hat das seinerzeit geprüft und kam mit einer Begründung um die Ecke, die für Juristen sicherlich eingängig ist, das Problem aber nicht wirklich gelöst hat: Man hat festgestellt, dass lt. LuftVG der maximale Rahmen für Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten mit € 50.000 angesetzt ist. Bei € 1.000 für eine Luftraumverletzung läge man hier bei gerade einmal 2% des Bemessungsrahmens - da könnte sich ja nun wirklich niemand beschweren...

So gesehen relativieren sich Ihre € 200 noch ein bisschen mehr... ;)

Beste Grüße und Happy Landings,

Kai-Olav Roscher.


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