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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Februar 2020: Von T. Magin an Tobias Schnell

„Da gibt es noch keinen Bericht“

Aber schon einen verurteilten Piloten? Gut, ich hab keine Ahnung von der Juristerei. Aber macht so ein Vorgehen Sinn? Erinnert mich an wilde Western, wo man erst schoss und dann fragte.

2. Februar 2020: Von Sven Walter an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

Die normale Unfalluntersuchung, die wir alle kennen, ist ja auch dafür da, die Flugsicherheit zu verbessern Die zivilrechtliche Haftungsfrage kannst du komplett unabhängig davon bewerten. Wenn die Untersuchung zu lange dauert, könnten dann sogar zivilrechtliche haftungsfristen ablaufen. Aber im Zweifel würde jede Versicherung und jeder Anwalt auf Klägerseite gerne den Untersuchungsbericht zusätzlich zu Verfügung haben.

3. Februar 2020: Von Chris _____ an Sven Walter

Naja... der Punkt, wo die beiden Dinge zusammenhängen (Unfallbericht und Haftung), ist in diesem Fall die Frage, ob der "grob fahrlässige" Versuch, unterhalb der RVR eine Landung durchzuführen, ursächlich für den Unfall war oder nicht.

So wie es in dem Bericht über das strafrechtliche Urteil (fahrlässige Körperverletzung) anklingt, könnte es auch eine Fehlbedienung oder Fehlfunktion des Autopiloten gewesen sein, mit der Folge eines vertrimmten Fliegers und dann eben falsche Reaktion in dieser Situation. Dann wäre der Landeversuch unterhalb RVR zwar immer noch leichtsinnig, aber nicht mehr ursächlich für den Unfall und damit (nach meinem Verständnis) auch irrelevant für die Haftungsfrage..

3. Februar 2020: Von Tobias Schnell an Chris _____

ob der "grob fahrlässige" Versuch, unterhalb der RVR eine Landung durchzuführen

War die RVR denn gesichert unter dem Minimum? Wenn ja: Ist das dann noch "grob fahrlässig"?

3. Februar 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Die Frage ist m.E., ob die unterschrittene RVR ursächlich für den Unfall war. Denn wenn sie es nicht war, dann hat der Pilot zwar eine OWi an der Backe, aber er hätte dann eben keine "Fahrlässigkeit" (aus der RVR-Unterschreitung), mit der er den Unfall verursacht hätte.

Der Unterschied ist wichtig.

Gab übrigens kürzlich mal einen ähnlich gelagerten Fall: da hielt jemand im Halteverbot und öffnete die Autotür, und ein Radfahrer knallte dagegen und verletzte sich. Bei der Beurteilung dieses Falls sollte das Halteverbot eigentlich keine Rolle spielen. Der Autofahrer hat in jedem Fall in den Rückspiegel zu schauen, bevor er die Tür öffnet, und der Radfahrer muss vorausschauend fahren und damit rechnen, dass Autotüren auch mal geöffnet werden können.

3. Februar 2020: Von Alfred Obermaier an T. Magin Bewertung: +3.00 [3]

Thomas, so wie ich das sehe, geht's nur darum, war der Pilot im Sinne der Kaskopolice ein "Mitversicherter", dem auch die Entschädigung zugestanden hätte.
AG Augsburg sagt Nein, das war er nicht sondern nur "berechtigter Pilot".

Der Kaskoversicherer hat an den Eigner 350K€ bezahlt, das darf der Versicherer damit vom Piloten der den Unfall verursacht hat, zurück holen. Unfall war nicht unvermeidlich oder unabwendbar.

Einen in strafrechtlicher Hinsicht "verurteilten Piloten" gibt's (noch) nicht.

Für die Regressfrage, hier durch den Kaskoversicherer bedarf es also keines BfU-Unfallberichtes.

Das sind also verschiedene Ebenen für die sich ein Vergleich mit dem Wilden Westen nicht eignet.

3. Februar 2020: Von Sven Walter an Chris _____

Wer guckt hier gerade Superbowl? Falls diverse, vielleicht sollten wir mal eine Fliegerfootballparty nächstes Jahr verabreden :-)

3. Februar 2020: Von Stefan K. an Sven Walter

Ich.....aber ich fliege nur mit.... :))

3. Februar 2020: Von Alfred Obermaier an Sven Walter

Sven, richtig, ein fliegerisch sehr anspruchsvolles Thema. Vielleicht kommen noch auf Garmin die Werbeeinblendungen ...

3. Februar 2020: Von Chris _____ an Alfred Obermaier

Das finde ich eine komische Interpretation von "Kasko" und "berechtigter Pilot". Die Kaskopolice sagt also, wenn einer fliegt, der "berechtigt" ist, aber nicht der Eigentümer, dann versichert sie den Eigentümer GEGEN diesen "berechtigten" Piloten. Das heißt, am Ende haftet die Kasko nur, wenn der Eigentümer selbst fliegt.

Kann aber sein, dass es so ist. Da muss man wohl höllisch aufpassen.

EDIT: ich habe gerade mal meine Kaskopolice gecheckt. Da steht:

"Nach dem Vertrag als berechtigt genannte Luftfahrzeugführer, die das Luftfahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers und/oder Halters gebraucht haben, nimmt der Versicherer nur in Regress bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung."

Das bedeutet für den hier diskutierten Fall, falls die Police auch so aussehen würde wie meine, dass die Frage, ob der Anflug unterhalb Mindest-RVR ursächlich für den Unfall war, ganz wesentlich ist.

3. Februar 2020: Von Alfred Obermaier an Chris _____

Sven, erster Schritt (und durchaus clever) des Piloten war sich auf "Mitversicherter" zu berufen, damit hätte er Anspruch auf die Entschädigung und die Frage eines Regresses würde sich nicht stellen.


Nein, sagt das AG, Du bist kein Mitversicherter, also darf der Kaskoversicherer einen Regress einleiten. Ob er damit erfolgreich sein wird wird sich zB auch anhand des Unfallberichtes zeigen.

Die strafrechtlichen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung etc sind davon unbeeinflusst.

3. Februar 2020: Von Chris _____ an Sven Walter

Kein Superbowl, einfach nur schlaflos...

3. Februar 2020: Von Guido Frey an T. Magin

@Thomas

Dass es vor einer Verurteilung noch keinen Bericht der BfU gibt, finde ich weniger überraschend und in gewissen Maße sogar gut:

Die BfU soll nur aufklären, um die Flugsicherheit zu verbessern. Wären ihre Berichte plötzlich Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, so ist. m. E. die Aussagebereitschaft vieler an Unfällen Beteiligter gegenüber der BfU gering, da im Hintergrund eine rechtliche Würdigung dieser Aussagen eine Rolle spielen könnte. Insofern könnte ich es sogar verstehen, wenn die BfU die Veröffentlichung ihrer Berichte bis zur Beendigung aller rechtlichen Auseinandersetzungen zurückhielte...


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