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3. Februar 2020: Von Alfred Obermaier an Chris _____

Sven, erster Schritt (und durchaus clever) des Piloten war sich auf "Mitversicherter" zu berufen, damit hätte er Anspruch auf die Entschädigung und die Frage eines Regresses würde sich nicht stellen.


Nein, sagt das AG, Du bist kein Mitversicherter, also darf der Kaskoversicherer einen Regress einleiten. Ob er damit erfolgreich sein wird wird sich zB auch anhand des Unfallberichtes zeigen.

Die strafrechtlichen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung etc sind davon unbeeinflusst.


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