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16. Oktober 2018: Von  an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin ganz sicher das exakte Gegenteil eines "Obrigkeitsfanatikers", und wo immer ich mich von Behörden oder Beamten - oder auch Beauftragten für Luftaufsicht - gegängelt fühle widerspreche ich sofort.

Und TROTZDEM frage ich Flugleiter, ob ein Direktanflug für sie "okay" ist, und kein Flugleiter, den ich so etwas jemals gefragt hat, hat sich darüber empört. Die normale Reaktion ist, dass sie entweder zustimmen oder sagen "Melden Sie den Queranflug". Dann mache ich halt das!

Ich halte es auch nicht für "Verkehrslenkung" wenn er sagt "Positiv, melden Sie Drei-Meilen-Endanflug". Diese Interpretation geht mir zu weit.

Ich habe das früher auch so gesehen, wie die meisten hier – und es gab immer Ärger. "D-xx nächste Meldung 3 Meilen Endanflug 07" ... "negativ, MV, melden Sie den Queranflug" ...

Ich habe mich OFT geweigert, und es gab immer Stress! Mal wurden dann meine Papiere kontrolliert, mal wurde mir Gefährdung vorgeworfen und mir mit "Meldung and Luftamt" gedroht.

Warum soll ich mich auf einen "formaljuristisch" korrekten Standpunkt stellen und auf Biegen und Brechen versuchen, diesen durchzusetzen - wenn das zu nichts als Ärger führt?

Bei Kleinigkeiten muss man auch mal großzügig sein ;-)

16. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an  Bewertung: +2.00 [2]

Ich verstehe, dass es sich oft nicht lohnt, auf Konfrontationskurs zu gehen. Aber das bedeutet nicht, dass man schon ein "vorauseilendes Nachgeben" an den Tag legen muss.

Wenn mir ein BfL sagt "Negativ, melden Sie den Einflug in den Gegenanflug", dann diskutiere ich das nicht am Funk mit ihm aus, sondern - wenn möglich - halte ich mich erstmal an seinen "Vorschlag".

Du darfst aber sicher sein, dass ich danach ein Gespräch suche und ihn frage, warum er das macht und wie er seine Rolle versteht. Wenn er gute Argumente hat, dann lasse ich auch fünfe grade sein und akzeptiere seine "Verkehrslenkung", selbst wenn er es eigentlich nicht dürfte. Wenn er aber nur meint, dass die Einordnung in die Platzrunde SEIN (oder das des Platzhalters) oberstes Prinzip ist, dann endet die Konfliktvermeidungsbereitschaft...

P.S. Ich bin ja so dankbar, dass an meinem Heimatplatz (fast) alle BfLs selbst Piloten sind. Das erleichtert die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis ungemein.

16. Oktober 2018: Von Carmine B. an  Bewertung: +2.00 [2]

Offenbar habe ich an „meinem“ Platz EDAQ, das ganz große Los gezogen. Mischbetrieb aus UL, Segelfliegern, E-Klasse und Helis.

Anmeldungen zu Direktanflügen werden mit „X Flugzeuge in der Platzrunde, sprecht Euch ab“ beschieden. Selbst lange Endteile gegen die aktuell noch geltende Hauptanflugrichtung werden so problemlos umsetzbar.

Und wenn ich darüber hinaus noch Lust auf ein Gespräch mit dem Flugleiter habe, spricht nichts gegen einen Besuch zum Klönschnack auf dem Türmchen ;-)

16. Oktober 2018: Von  an Mich.ael Brün.ing

Ehrlich? Auf diese "Gespräche" nach der Landung habe ich schon seit mindestens 15 Jahren keine Lust mehr. Der Grund ist, dass dabei NOCH NIE etwas rausgekommen ist.

Jetzt könnte ich natürlich, a là H.T., zum Bayerischen Luftfahrtrebellen mutieren, aber ich weiß, dass mir das nur den Spaß am Fliegen nehmen würde.

Schau mal auf die Taxi Chart von EDAZ:

  • Contact S. Info at least 5 Minutes prior to reaching the AD"
  • Straight-in Apch & Dep generally prohibited
  • Fast ACFT must use he offset base for visual APCH 07
  • Visual approach traffic circuit 07/25 only via downwind
  • Apch via right base 25 only on instruction from INFO
  • DEPs from rwy 07/25 only with crosswind
  • No heading change below 1500' as far as possible in VMC
  • Approachimg ULM must use pattern for motor acft in 1000#
  • Small pattern in 700' only for pattern tfc
  • TKOF into direction 12, ldg in direction rwy 12/30 on instruction from INFO only
  • TKOF into direction rwy 30 are prohibted for all acft
16. Oktober 2018: Von Florian S. an  Bewertung: +1.00 [3]

oder sagen "Melden Sie den Queranflug". Dann mache ich halt das!

Wobei schon diese - auch oft gehörte- Phrase für sich genommen ein großes Sicherheitsproblem darstellt!

Zum Einen ist nämlich sowohl für Dich als auch für die anderen Piloten im Flugplatzbereich völlig unklar, was das für Deinen Flugweg bedeutet! Sollst Du dich ganz normal von aussen in den Gegenanflug einreihen und dann einfach melden, wenn Du im Queranflug bist? Oder ist das so was wie eine „Freigabe“ dafür, den Gegenanflug auszulassen und direkt in den Queranflug einzufliegen? Wenn Du gerade einen Direktanflug „angefragt“ hast, dann kämst Du ja dem Verkehr im Gegenanflug entgegen und würdes bei einer Linksplatzrunde in einer Rechtskurve in den Queranflug fliegen - auch dabei hat es schon Unfälle gegeben.

Zum Anderen mag es dem Flugleiter reichen, wenn Du Queranflug meldest, anderem Verkehr aber vielleicht nicht - die sind dann überrascht, wenn plötzlich auch noch ein wieteres Flugzeug im Queranflug ist.

Es bleibt dabei: Die Aussage eines Flugleiters kann Dir weder die Genehmigung geben, einen Flugweg zu wählen, den Du ohne diese Genehmigung nicht wählen dürftest, noch befreit es Dich von irgendeiner Pflicht, Dich mit anderem Platzverkehr abzustimmen!

16. Oktober 2018: Von  an 

Oder EDMV, Vilshofen:

"Deviations from the TFC circuit (e.g. direct APCH) only with permission from Vilshofen Info".

Ich nehme an, dass das rechtlich nicht relevant ist. Aber MACHT doch mal entgegen dieser Anweisung einen Direktanflug! Ich kenne einen, der das getan hat.

16. Oktober 2018: Von Chris _____ an  Bewertung: +1.00 [1]

Auf solchen Plätzen würde ich kein Flugleiter sein wollen.

(nicht, dass ich's auf anderen gerne wäre...)

16. Oktober 2018: Von  an Florian S. Bewertung: +3.00 [3]

Florian,

wir müssen uns jetzt mal entscheiden: Wollen wir über das PRAKTISCHE Fliegen in Deutschland reden, oder möchtest du aus jedem Anflug eine Gerichtsverhandlung machen? Du kannst ja 1000 x "Recht haben", aber du wirst Dich damit in der deutschen GA nicht durchsetzen.

Jeder, der regelmäßig fliegt, WEISS, dass man diese Regeln - egal wie verbindlich oder legal - beachten muss, will man nicht ununterbrochen Stress haben.

Im Übrigen sind DAS nicht die Probleme der deutschen GA: Schlimmer ist, dass kaum jemand richtig funken kann und mindestens die Hälfte der Piloten nicht wissen, was ein "rechter Gegenanflug" ist, bzw. ihn immer falsch melden.

16. Oktober 2018: Von Florian S. an 

Genau das meine ich ja! Es ist rein praktisch nicht klar, was "nächste Meldung Queranflug" genau bedeuten soll bzw. es schafft mehr Unklarheit als Klarheit.

Rein rechtlich ist mir die Relevanz dieser Aussage sehr klar - aber das will ich hier gar nicht diskutieren!

16. Oktober 2018: Von Tee Jay an Carmine B.

Ich kann hier nur als positives Erlebnis meinen Ausflug nach Stettin vom letzten Jahr wiedergeben:

  • Segelflug
  • Motorflug/ ULs
  • Fallschirmspringer mit An-2
  • Dropzone direkt am Platz, etwas südlich von der Piste
  • nur eine Piste in USE da die anderen mangels Zustand INOP waren
  • und dann kam ich noch englischsprechend dazwischen

Und jetzt alle mal stark sein: Kein Flugleiter!

See and avoid und gegenseitige Rücksichtname und Positionsangaben. So wie in ganz vielen Ländern um Deutschland herum auch. Nur hier wird man schräg angeschaut und mit komischen Sprüchen wie "Sprich Deutsch!" angemacht wenn ich aus eben dieser Rücksicht mit einem englischsprechenden Holländer/Engländer auch ins Englisch wechsele sobald diese mit in die Platzrunde sind. Dort hat das der An-2 Fallschirmspringerpilot wie selbstverständlich auch getan.

16. Oktober 2018: Von Albert Paleczek an 

Oder EDMV, Vilshofen:

"Deviations from the TFC circuit (e.g. direct APCH) only with permission from Vilshofen Info".

Ich nehme an, dass das rechtlich nicht relevant ist. Aber MACHT doch mal entgegen dieser Anweisung einen Direktanflug!

Also ich habe vor ca 10 Jahren einen Direktanflug auf die 12 gemacht, entlang der Donau = kein Problem.

16. Oktober 2018: Von  an Albert Paleczek

Ich habe nur das Anflugblatt zitiert :-)

17. Oktober 2018: Von Karpa Lothar an Mich.ael Brün.ing

„Wenn er gute Argumente hat, dann lasse ich auch fünfe grade sein und akzeptiere seine "Verkehrslenkung", selbst wenn er es eigentlich nicht dürfte.“

das finde ich nun ausgesprochen großzügig....

„Wenn er aber nur meint, dass die Einordnung in die Platzrunde SEIN (oder das des Platzhalters) oberstes Prinzip ist, dann endet die Konfliktvermeidungsbereitschaft...„

Soso, als Gast willst du deinen Gastgeber erziehen? Finde ich sehr schräg und typisch deutsch und mehr als unhöflich.

ach ja, die meisten kleinen Plätze sind PPR ohne jegliche Verkehrspflicht - der Platz kann Dir daher ganz simpel die Landung verweigern. Man muss sich nicht mit jedem Gast abgeben und sich unnötig ärgern lassen oder sich von ihm die guten Beziehungen zur Nachbarschaft versauen lassen...

edit: an den meisten kleinen Plätzen ist der Flugleiter ein Pilot, der das 2-4 mal im Jahr freiwillig und unentgeltlich macht und dessen Eigenheiten daher gern geduldet werden. Und dann kommt ein Fremder und versaut ihm die Stimmung.

meine Frau würde sagen: gehts eigentlich noch?

17. Oktober 2018: Von Karpa Lothar an Tee Jay

Klar geht das in den meisten Ländern, da sind deutsche rechthaberische Piloten die Ausnahme...

übrigens gibt es auch in D Flugplatzbetrieb ohne Flugleiter - es muss nur irgendjemand da sein und es gilt nur für dort stationierte Flieger... ach ja, eine Genehmigung ist dafür schon erforderlich

17. Oktober 2018: Von Chris _____ an Karpa Lothar Bewertung: +4.00 [4]

@Lothar, ich fasse deine Einstellung wie folgt zusammen: wenn ein Pilot 2-4mal im Jahr unentgeltlich Flugleiter macht, gibt ihm das an diesen Tagen das Recht, an diesem Tag als "Gastgeber" aufzutreten und nach Belieben Landungen zu verweigern oder Verkehrslenkung zu machen. Und als ankommender Pilot hat man "Gast" zu sein und das zu akzeptieren. Aha.

Ich sehe das anders.

Gerade wenn ein Pilot das hin und wieder nebenbei macht, ist Bescheidenheit angebracht. Solange ihm der Platz nicht persoenlich gehoert, ist er Vertreter des Eigentuemers (zB ein Club), der in aller Regel den Luftverkehr foerdern will. Landungen verweigern ohne triftigen Grund waere in aller Regel also nicht im Sinne des Eingentuemers. Verkehrslenkung durch unqualifizierte und auch nicht dafuer ausgeruestete Moechtegern-Towerlotsen ist nichts anderes als ein gefaehrlicher Eingriff in den Luftverkehr. Verantwortung wollen sie ja alle nicht uebernehmen. Aber es macht offenbar doch einigen sehr viel Spass, auch mal Anweisungen zu erteilen. Vielleicht kompensieren die irgendwas.

Darauf kann und soll man durchaus hinweisen - nicht feindselig, sondern ruhig aber fest in der Sache.

Fuer BfLs gilt grundsaetzlich das Gleiche, wenn es sich um Nichtpiloten handelt, duerften die noch schwieriger zu ueberzeugen sein. Aber steter Tropfen....

Es gibt uebrigens auch jede Menge vorbildhafte Gegenbeispiele. Also geht's ja.

17. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Karpa Lothar Bewertung: +7.00 [7]

Lothar,

ich glaube, hier gibt es einen Konflikt! Und zwar zwischen dem, was ich geschrieben, was ich gemeint und wie Du es interpretiert hast. Diesen Konflikt will ich gerne auflösen.

Mein Schreibstil war deutlich martialischer, als es mein Auftreten in so einem Fall ist. Wer mich kennt, kann bestätigen, dass ich kein aufbrausender Mensch bin. Man konnte meine Worte durchaus so verstehen, dass ich aggressiv an die Sache herangehe. Das ist aber nicht so. Ich versuche das freundlich und sachlich zu lösen. Dennoch lasse ich den Konflikt zwischen Rolle und Umsetzung nicht einfach so stehen.

Soso, als Gast willst du deinen Gastgeber erziehen?

Der Mensch, der mit mir per Funk kommuniziert, hat mehrere Rollen. Er vertritt als Flugleiter den Platzhalter, als BfL das Luftamt und als Mensch sein Ego. Gastgeber ist er eigentlich nur in der Zeit, in der ich bei ihm (in seiner Rolle als Flugleiter und Vertreter des Platzhalters) den Boden berühre. Solange ich fliege, nutze ich einen Luftraum, der Gemeingut ist und für den die EASA Regeln aufgestellt hat.

Wenn dieser Mensch nun meint, in irgendeiner seiner Rollen ein Recht auf Verkehrslenkung in einem ihm nicht zugewiesenen Luftraum abzuleiten, dann interessiert es mich, woher dieser Gedanke kommt. Vielleicht war es ja so, dass er wußte, dass viele Solo-Schüler in der Platzrunde sind, es 2NM vor der Schwelle ein sehr lärmempfindliches (aber nicht in der Karte eingezeichnetes) Gebiet gibt und er gerade in einem anderen (Nicht-Funk)-Gespräch war, das ihn zusätzlich beschäftigte, so dass er am Ende lieber eine klare Anweisung gab, als mir das alles zu erläutern. Fair enough! Deswegen diskutiere ich das auch im Funk nicht aus, sondern führe erstmal aus.

Dennoch darf ich mir erlauben, diesen Konflikt zu hinterfragen. Es könnte sich auch herausstellen, dass er einfach Ausbildungs-/Einweisungs-Defizite hat, es nur 2x im Jahr macht und es "früher so üblich war". Das ist dann auch nicht seine Schuld, sondern eher die des Platzhalters. Warum sollte ich dann nicht mit dem Platzhalter kommunizieren, ob er das Thema nicht bei einer nächsten Standardisierung oder einem FL-Treffen anspricht? Keine Sorge, das würde kein Beschwerdebrief, sondern eine Beschreibung, warum es der Flugsicherheit dienlicher ist. Meine Lebenserfahrung sagt auch, dass sachliche, freundliche Kommunikation selbst beim intensivsten Konflikt immer erfolgreicher ist, als der Holzhammer.

Soso, als Gast willst du deinen Gastgeber erziehen?

Ich könnte darauf auch einwenden, dass dieser Gastgeber zunächst mich "erzogen" hat und man so auch nicht mit seinen Gästen umgeht.

Sei es drum ein Gespräch hilft.

Michael

17. Oktober 2018: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +3.00 [3]

Ich hatte im Rahmen meiner Eingewöhnung auf hiesige Verhältnisse Anfang dieses Jahres zum ersten Mal eine Flugleiterschulung, denn auch ich muss im Club 2mal im Jahr den Flugleiter geben (und habe mir schon geschworen, dabei so wenig wie möglich zu funken und schon gar keine Anweisungen).

Die Schulung war aber interessant. Sowohl die beiden Vortragenden als auch die Teilnehmer.

Einer der Vortragenden hat den damals noch frischen Vorfall in Aschaffenburg dargestellt (wo der BfL gesagt hat "Durchstarten", während das Flugzeug am Ausschweben war, der Pilot hat sich zum Landen entschieden und ist am Ende von einer rechtsunkundigen Amtsrichterin zu einer Geldbusse verurteilt worden). Die PuF berichtete. Und der Vortragende (der zufällig einer der Beteiligten war) auch, und zwar diametral anders. Bei mir kam an, dass Flugleiter sein auch eine Gelegenheit sein kann, einem ungeliebten Mitmenschen eins auszuwischen, und das ist dann vollkommen rechtens.

Der andere Vortragende (ein Beamter) referierte im Prinzip die rechtlichen Grundlagen. Er trat sehr korrekt und konservativ auf, vermisst habe ich (vielleicht deshalb) den deutlichen Hinweis an die zukünftigen Flugleiter, sich am Funk zurückzuhalten mit Anweisungen.

Am "besten" waren aber die Teilnehmer. Die schwelgten in ihrer zukünftigen Rolle als Hilfspolizisten nur so. Da kam zB die Frage "ich sehe zwei Leute in ein UL einsteigen und denke mir "die sind doch zu schwer" oder "der Pilot ist doch alkoholisiert" o.ä. Was tue ich?". Die Teilnehmer rätselten, ob man den Piloten spontan zu einer Wägung bzw. Alkoholtest zwingen könnte, und wen man rufen sollte, 110 oder was.

Ich meldete mich und wies darauf hin, dass man als FL besser nicht Polizei spielen sollte, sich keine Verantwortung aufbürden sollte und dazu auch nicht verpflichtet sei, selbst wenn man ganz ganz genau wüsste, dass die da gerade 100kg Koks einladen.

Und die Antwort des (ersten) Vortragenden... na... was meint ihr? Hm.... "Dieser Platz ist geschlossen!"

Ein zweites Beispiel: jemand "erbittet" Rollfreigabe, man nennt ihm brav die "Piste in Betrieb", und dann rollt er zum entgegengesetzten Rollhalt und möchte offenbar mit Rückenwind starten, und das nicht versehentlich, sondern weil ihm das den Rollweg verkürzt und eine Kurve nach dem Start erspart. Was tun.

Meine Empfehlung (aus dem Teilnehmerkreis) war, die vorherrschende Windrichtung und zugehörige Piste nochmals zu nennen und ggf. die schöne Phrase "eigenes Ermessen" hinzuzufügen.

Und die Empfehlung des Vortragenden... na? jetzt ist doch einfach, oder? "Dieser Platz ist geschlossen!"

Tja.

Nachtrag: ich hätte mehr von der Schulung gehabt und gehalten, wenn es mehr um die Frage "was tun bei einem Unfall" gegangen wäre. Also erste Hilfe, typische Probleme, etc. Wurde alles auch angesprochen, stand aber zumindest nach meiner Erinnerung nicht im Mittelpunkt.

17. Oktober 2018: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Die Phrase "nach eigenem Ermessen" ist nicht "schön", sondern eine der schlimmsten Unsitten an deutschen Flugplätzen.

17. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____

Chris,

Danke! Sehr aufschlussreich und wundert mich eigentlich nicht.

Michael

17. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an  Bewertung: +1.00 [1]

"nach eigenem Ermessen" ist aber der einzig richtige Hinweis, nämlich dass es nicht die Verantwortung des Flugleiters, sondern des Piloten ist.

17. Oktober 2018: Von Lutz D. an Mich.ael Brün.ing

Eben! Was soll der FL denn sonst sagen?

17. Oktober 2018: Von  an Mich.ael Brün.ing

Er soll gar nichts sagen, weil ich das schon weiß.

Nervt Euch das echt nicht?

17. Oktober 2018: Von Florian S. an Chris _____

"der Pilot ist doch alkoholisiert" o.ä. Was tue ich?". ... Ich meldete mich und wies darauf hin, dass man als FL besser nicht Polizei spielen sollte, sich keine Verantwortung aufbürden sollte und dazu auch nicht verpflichtet sei,

Das ist eine mögliche rechtliche Position, die ich rechtlich zweifelhaft und Menschlich unterirdisch finde. Wenn jemand - und zwar unabhängig davon, ob man FL ist oder nicht - sieht, dass ein Anderer versucht alkoholisiert Auto zu fahren oder ein Flugzeug zu führen, dann gebietet es der Anstand und die normale Menschlichkeit, dass man zumutbare Versuche unternimmt, ihn davon abzuhalten - und wenn man die Polizei ruft.

Die Haltung "er bringt sich doch mit großer Wahrscheinlichkeit im Suff höchstens selber um" ist auch für einen Nicht-Flugleiter aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

Ein zweites Beispiel: jemand "erbittet" Rollfreigabe, man nennt ihm brav die "Piste in Betrieb", und dann rollt er zum entgegengesetzten Rollhalt und möchte offenbar mit Rückenwind starten, und das nicht versehentlich, sondern weil ihm das den Rollweg verkürzt und eine Kurve nach dem Start erspart. Was tun.

Zunächst einmal sind wir uns hoffentlich einig, dass der betreffende Pilot rechtswidrig handelt - oder wo siehst Du in SERA die Grundlage, dass "verkürzter Rollweg" oder "ersparte Kurve" eine Missachtung von Anlage 1 3.2.5.1 zulassen?
Der Flugleiter beobachtet also das rechtswidrige und noch dazu potentiell sicherheitsgefährdende (es könnte ja gerade ein Flugzeug ohne Funk im Anflug auf die richtige Landerichtung sein) Verhalten eines Teilnehmers am Flugplatzverkehr. Und Dein Vorschlag ist nun, dass er nicht mal versucht, was dagegen zu unternehmen?

17. Oktober 2018: Von Chris _____ an Florian S.

Tja Florian, was "law and order" angeht, kommen wir einfach nicht zusammen. Das ist aber nicht schlimm, die Welt wäre ja langweilig, wenn wir alle die gleiche Meinung hätten. Ich bin halt ein Verfechter von minimalen staatlichen Eingriffen und maximaler Eigenverantwortung.

Dazu gehört auch, dass ich meine, der Staat hat niemandem in seinen Selbstmord reinzureden, und sehe die Bundestagsdebatten über Sterbehilfe im Widerspruch zu Art 1 GG.

Als ich früher noch Nachhilfe gegeben habe (Mathe, Englisch, Physik, für Schüler und Studenten), da habe ich eine Lektion gelernt und seither beherzigt: du kannst Menschen helfen, und das ist grundsätzlich gut. Aber lass die Probleme dort, wo sie sind, mach sie nicht zu deinen eigenen. Denn das dankt dir niemand, und es ist auch zwischenmenschlich falsch, man bevormundet erwachsene Menschen nicht.

Und zurück zum Thema: wenn jemand alkoholisiert in ein Flugzeug einsteigt oder drauf und dran ist, mit Rückenwind zu starten, dann könnte ich mir schon vorstellen, ihn und vor allem die möglichen Passagiere darauf freundlich hinzuweisen. Da bin ich absolut bei dir. Aber die Entscheidung liegt bei den Menschen selbst, und ich würde typischerweise nicht den Staat herbeirufen, um Menschen vor sich selbst zu schützen.

Gibt natürlich für jede Regel auch Ausnahmen. D.h. man könnte schon Extremfälle konstruieren, wo auch ich 110 anrufen oder "Dieser Platz ist geschlossen!" funken würde.

Nachtrag: ich halte auch extrem wenig von "präventiver Verbrechensbekämpfung", zB in Bayern Haft für "Gefährder", oder der Strafdrohung für die reine "Absicht, ins Ausland zu reisen, um sich dort zu einem Terroristen ausbilden zu lassen". Das geht alles in Richtung Gedankenpolizei und ist rechtsstaatlich übergriffig.

17. Oktober 2018: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]

Nein, nervt nicht, weil er sagt das ja nur, wenn man blöde Fragen stellt.


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