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23. April 2018: Von Frank Naumann an Thomas Müller Bewertung: +1.00 [1]

Die zwei häufigsten Gründe für das Ausflaggen aus Deutschland sind:

  1. das Medical portabel halten für allfällige zukünftige Umzüge (was mit einem deutschen Medical derzeit nicht möglich ist).
  2. die Lizenz vor der ZÜP-Willkür schützen

Du schreibst nichts zu Deinen individuellen Beweggründen, also gehe ich mal davon aus, daß einer oder beide genannten Gründe zutreffen. Die medizinischen Anforderungen jedenfalls sind in allen EASA-Ländern die selben.

Wenn Du noch keine Lizenz hast, ist es überhaupt kein Problem, das Medical z.B. in Österreich zu machen, oder bei einem deutschen Fliegerarzt, der Dir ein "AT"-Medical ausstellt wie im Thread beschrieben. Gib bei der Antragstellung einfach an, daß Du noch Flugschüler bist und bei einer österreichischen Flugschule Deinen PPL machen möchtest. Dann würde ich mir baldmöglichst eine Flugschule suchen, die unter der Aufsicht der Austro-Control operiert. Davon gibt es dank der legendären Effizienz des LBA bei der Genehmigung von Ausbildungsorganisationen mittlerweile auch in Deutschland doch schon einige. Dann hast Du am Ende einen österreichischen (ZÜP-freien) PPL und ein österreichisches (frei konvertierbares) Medical, Dein Wohnort spielt dabei keine Rolle. Verlängerungen der Class Ratings und des Medicals können dann problemlos auch vom deutschen Examiner bzw. AME gemacht werden.

Was nicht geht, ist eine einmal in D ausgestellte Lizenz in andere EASA-Staaten zu transferieren. Das scheitert daran, daß das LBA sich weigert, die Vollständigkeit der übermittelten medizinischen Akten zu bestätigen, wurde auch schon in mehreren anderen Threads ausführlich diskutiert. Du hättest also jetzt die einmalige Chance, es gleich von Anfang an richtig zu machen oder Dich (voraussichtlich) lebenslänglich ans LBA zu binden.

23. April 2018: Von Florian S. an Frank Naumann

Was nicht geht, ist eine einmal in D ausgestellte Lizenz in andere EASA-Staaten zu transferieren. Das scheitert daran, daß das LBA sich weigert, die Vollständigkeit der übermittelten medizinischen Akten zu bestätigen, wurde auch schon in mehreren anderen Threads ausführlich diskutiert. Du hättest also jetzt die einmalige Chance, es gleich von Anfang an richtig zu machen oder Dich (voraussichtlich) lebenslänglich ans LBA zu binden.

Blödsinn wird durch Wiederholung nicht richtiger: Natürlich geht das.

Was nicht geht, ist ein Medical bei dem die Erstuntersuchung vor 2016 war von Deutschland in ein anderes EASA-Land zu transferieren, weil die EASA seitdem die Weiterleitung von Akten an die aufnehmende CA fordert, deren Erhebung durch das LBA in Deutschland vor 2016 schlicht illegal war. Sowohl die EASA als auch die aufnehmenden CA weigern sich, diesen Fakt zu akzeptieren - und das LBA weigert sich zu Recht, die anderen Behörden über die Existenz dieser Akten zu belügen.

Der OP hat aber seine Erstuntersuchung nach 2016 und damit gibt es für ihn dieses Problem nicht.

Und zur Ursprungsfrage: Natürlich geht das! Ein ANtragsteller kann sein Medical in einem beliebigen EASA-Land machen (Erstuntersuchung) und dieses dann nach Deutschland transferieren und hier die Lizenz erwerben.
Ob das Sinn macht kann man nur beurteilen, wenn man weiss, warum der OP das überhaupt will...

23. April 2018: Von Thomas Müller an Frank Naumann

um die Frage u. a. nach den Beweggründen zu beantworten:

Es hat nichts mit einem angedachten Umzug ins Ausland oder ZÜP-technischen Bedenken zu tun - es ist die Sorge vor der Willkür des LBA, das Medical chancenlos verweigert zu bekommen.

Im Juli letzten Jahres hatte ich die Erstuntersuchung beim Fliegerarzt. Ich war so ehrlich, in der Anamnese auch eine "Krise" anzugeben, die mich vor ca. 4 Jahren für ein paar Wochen -zum Glück ohne 'Folgeschäden'- aus dem Verkehr zog. Der Fliegerarzt forderte daraufhin eine Revision und Prognose des Falles (Befundbericht) von meinem damaligen Behandler an - dieser fiel vorbehaltlos positiv aus. Resultat: Nach Meinung des Fliegerarztes steht dem Medical nichts im Wege - dennoch müsse in meinem Fall eine Konsultation mit dem LBA erfolgen.

Nun begann eine endlose Bürokratie: Immer wieder forderte das LBA Unterlagen (EKG, Augenarztbericht, HNO-Befunde etc.) an, obwohl diese seitens des Fliegerarztes vollständig weitergeleitet wurden - später dann Schweigepflichtsentbindungen und Kostenübernahmeerklärungen...

Bei Fragen nach dem Stand der Bearbeitung wurde ich immer wieder hingehalten... Fall liegt noch auf Halde..wegen Rückständen und Personalmangel

Nach Sage und Schreibe 9 Monaten (!) hat es das LBA nun endlich geschafft mir einen Bescheid "untauglich für alle Klassen" zukommen zu lassen, selbstverständlich nach Aktenlage, ohne eine individuelle bzw. objektive Bewertung vorgenommen zu haben.

Selbstverständlich kann ich Widerspruch erheben, nur habe ich aus informierten Kreisen erfahren, dass das LBA seit dem Germanwings-Vorfall bei Bekanntwerden jeder auch nur noch so kleinen psychischen Unzulänglichkeit Medicals verweigert bzw. sofort entzieht. In diesem Zusammenhang erhielt ich den Tipp mit der Ausflaggung.

Es ist nachvollziehbar und auch korrekt, dass man seit diesem Vorfall etwas genauer prüft- dennoch darf es nicht so laufen, wie vom LBA praktiziert, dass man nun alles über einen Kamm schert. Und als Opfer der Willkür dieser Behörde stehe ich sicherlich nicht allein da.

23. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Thomas Müller Bewertung: +1.00 [1]

Seit ein paar Monaten ist für die Entscheidungen zur Flugtauglichkeit im LBA ein neues Referat L3 unter der Leitung von Fr. Dr. Tourneur eingerichtet worden, da es tatsächlich zu unerträglichen Verzögerungen und Entschlussunfreudigkeit gekommen war. Ich würde meinen Fliegerarzt bitten, bei der Leiterin nochmal vorzusprechen (das geht seitdem endlich auch wieder, dass man dort jemanden live sprechen kann). Ausflaggen hilft wahrscheinlich wenig, da man wohl in jedem EASA Ländle die Frage beim Antrag beantworten muss, ob jemals ein Antrag von einer Behörde abgewiesen wurde.

23. April 2018: Von Florian S. an Thomas Müller

Tut mir zwar leid, aber dann ist das eine andere Geschichte: Dein Medical (auch wenn Du eben keines hast) ist dann schon beim LBA und Du müsstest es vom LBA zu einer anderen CA umziehen.

In jedem EASA-Land musst Du ja bei der Erstuntersuchung die Frage beantworten, ob Du schon mal woanders ein Medical beantragt hast.

Und selbst wenn das funktionieren würde, wäre Dir der Weg zurück nach Deutschland mit Medical und Lizenz auch verwehrt: Es ist ja gerade der Grund der (teilweise unsinnigen) EASA-Regelungen bzgl. Mitgabe von Unterlagen, dass die aufnehmende CA die Krankheitsgeschichte komplett zu bewerten - die Logik „der hat ein gültiges Medical aus einem anderen Land dann führen wir das einfach weiter und betrachten alle Krankheitsfälle der Vergangenheit als ausreichend bewertet“ gilt eben gerade nicht.

P.S.:

Nur, weil hier viele „LBA-Hasser“ unterwegs sind: Es ist keine „Behördenwillkür“, wenn das LBA bei einer depressiven Episode in der Vergangenheit das Medical grundsätzlich verweigert. Es mag eine medizinische Einschätzung sein, die wir nicht teilen - aber es ist ein sehr klares Vorgehen, das weit weg von jeglicher Willkür ist.

24. April 2018: Von ch ess an Florian S.

Mal abgesehen von deinem agressiven Ton in der Verteidigung des LBA (skin the game ?)...

Es ist mir derzeit kein Prozedere bekannt, wie ich meine pre-2016 Lizenz innerhalb der EASA transferieren koennte.

Als Grund wurde mir von den anderen Behoerden bisher immer ein Verwaltungshandeln des LBA genannt. (Hunderte Geisterfahrer oder einer ?)

Ich wuerde problemlos meine Unterlagen vollstaendig zusammenstellen koennen - aber es ist die EASA festgelegte Pflicht des LBA, dazu Stellung zu nehmen. Andere nationale Behoerden tun das, das LBA nicht.

Kein Thema fuer den OP, aber fuer Altfaelle vor 2016 schon - oder hast Du einen Tipp ?

Von aussen betrachtet hat das LBA eine nicht beeignete Regelung eingefuehrt. Die EASA Regelungen wurden lange diskutiert. Bis heute wird allerdings die geringe Beteiligung des LBA angemerkt.

24. April 2018: Von Markus Doerr an ch ess

Also zu JAR Zeiten war es kein Problem das Land zu wechseln. Auch aus D raus.

Wir sollen doch das LBA lieb haben. Mir ist das egal, ich bin Auslandsdeutscher und viele Behörden im Ausland sind viel freundlicher gestimmt.

24. April 2018: Von Florian S. an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

Kein skin in the game - es regt mich nur auf, wenn immer wieder mit falschen Fakten auf dem LBA rumgehackt wird. Ich finde meinen Ton nicht aggressiver, als der Ton, in dem Stimmung gegen das LBA gemacht wird.

Zu Deiner Frage - die ja eine gänzlich andere ist, als die des OP.

Es gibt derzeit keine Möglichkeit eine Pre-2016-Lizenz aus Deutschland zu einer anderen CA zu transferieren. Der Grund hierfür ist, dass für so einen Transfer die EASA (und das erst ab 2016) Anforderungen gestellt hat, die in Deutschland legal schlicht nicht erfüllbar sind.
Es ist nämlich nicht ausreichend, dass die abgebende CA zur Unterlagen die der Antragsteller einreicht „Stellung nimmt“, sondern sie muss diese Akten selbst an die aufnehmende CA senden und deren Richtigkeit garantieren. Das kann das LBA nicht, weil es vor 2016 für das LBA schlicht illegal war, diese Akten zu sammeln.
Es nimmt ja durchaus - absolut richtig - Stellung indem es auf die Formulare (sinngemäß) schreibt: „Diese Akten kommen nicht von uns sondern vom Antragsteller selber. Wir haben aber keinen Grund deren Richtigkeit zu bezweifeln. WIr bitten deswegen, sie trotzdem zu akzeptieren“.
Es sind dann mindestens genauso die CAs der aufnehmenden Länder (z.B. Das BAZL in der Schweiz) „Schuld“, wenn sie das nicht akzeptieren.

Nebenbei ist das ja nicht das einzige Problem mit dem EASA-Schwachsinn: Wenn Du alle geforderten Unterlagen hast, dann bist Du ja in einer sehr glücklichen Situation. Ich habe sie völlig unabhängig vom LBA nicht. Meine Erstuntersuchung war Ende der 70er Jahre - da war ich 15. Ich hab zwar (aus reinen Nostalgiegründen) mein erstes Medical aufgehoben, aber nicht den zugehörigen Untersuchungsbericht der Erstuntersuchung - ich glaube nicht mal, dass ich diesen jemals hatte. Wahrscheinlich lag dieser nur in meiner Akte beim Fliegerarzt. Den gibt es aber schon lange nicht mehr und selbst wenn es ihn noch gäbe, hätte er diesen Bericht spätestens Mitte der 90er vernichten müssen, um den deutschen Datenschutzgesetzen zu widersprechen.
Selbst wenn ich und das LBA sich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln ist es also faktisch unmöglich, die von der EASA geforderten Unterlagen zum Transfer des Medical zuz liefern.

24. April 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +3.00 [3]

Völliger Quark Florian. Das LBA könnte -- wenn es denn wöllte und uns nicht maximal schikanieren würde -- einfach eine Möglichkeit schaffen, diesen Anforderungen im Einzelfall zu genügen. Wir reichen die Unterlagen ein und erlauben dem LBA, diese der ausländischen CAA zur Verfügung zu stellen und schon ist der Fall gegessen.

Das LBA hier zu verteidigen geht völlig daneben und ziemt sich für einen Piloten nicht. Wir werden als Geisel gehalten, während ein zwischenbehördlicher pissing contest ausgetragen wird.

24. April 2018: Von Florian S. an Achim H.

„Ziemt“ es sich mehr, auf Grund von falschen Informationen das LBA schlecht zu machen?

Die Möglichkeit, die nach Deinem Vorschlag das LBA „einfach schaffen“ könnte ist genau das, was das LBA seit einiger Zeit macht - das kann man sogar in PuF im Wortlaut nachlesen. Es sammelt die Unterlagen ein und schickt sie an die aufnehmende CA.
Der Fall ist nur eben nicht „gegessen“, weil sich diese aufnehmenden CA „querstellen“ wenn das LBA sie nicht über die Herkunft der Unterlagen belügt, sondern wahrheitsgemäß angibt, „wir haben die Daten vom Antragsteller erhalten und stellen sie Ihnen zur Verfügung“

Und warum „ziemt es sich nicht“, das LBA in Schutz zu nehmen, wenn es genau das macht, was Du vorschlägst?

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Kannst Du auch nochmal erklären, warum das LBA der FAA gegenüber nicht mein Medical validieren konnte?

24. April 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Auch wenn das jetzt ja wieder ein völlig anderer Fall ist:

Warum verlangt die FAA zusätzlich zu einem Medical das unbestreitbar im Original vorliegt eine weitere Bestätigung irgendeiner Behörde, die auch nix anderes sagen kann, als „wenn er eins hat dann wird er wohl ein haben“?
Hat die FAA Dir unterstellt (bzw. Unterstellt sie das Piloten grundsätzlich), dass Du Dein medical gefälscht hast?

Wäre nicht ohnehin schon klar, dass die FAA „die Guten“ und das LBA „die Bösen“ sind, dann würden wir uns über den Irrsinn der zusätzlich notwendigen Validierung eines vorliegenden Dokumentes aufregen.
Aber so bedanken wir uns artig bei den Amis, dass wir einfach so mit unserem Reisepass dort einreisen dürfen und nicht zusätzlich zum Reisepass ein „Letter of Validation“ eben jenes Passes durch den Innenminister brauchen.

24. April 2018: Von ch ess an Florian S.

Ziemen gehoert nicht zu meinem Wortschatz, ich habe das LBA verschiedentlich (anderer Kontext) positiv wahrgenommen und hier auch gemeldet. Bei Dir macht der Ton die Musik. Und so bellen normalerweise eben nur getroffene Hunde ;-) und ja, das Geschmacksache - der Ton scheint hier insgesamt rauher zu werden. Mag ich aber nicht und werde das aich immer so sagen.

Inhaltlich - finde ich mich nicht wieder. Wenn auditierte AME (auch bei 200m Praxisverlegeung, selbes Team, selber Arzt, selbes Equipment -> erneute Auditierung, bis dahin !!! Keine Zulassung mehr !) dem LBA Medical Berichte zusenden (meinetwegen mit expliziter Bestaetigung der Echtheit), welche das LBA vorher auf Basis des von ihm so definierten und eingerichteten Prozesses akzeptiert hat, dann sind es eben nicht "irgendwelche" Unterlagen des Antragstellers, sondern LBA-Unterlagen, die nur ausgelagert waren.

Und entsprechen sollte das LBA das auch bestaetigen. Wenn die alten nicht da sind, dass LBA bestaetigt, dass die mitgelieferten korrekt sind soweit vorhanden, dann sind die anderen Behoerden doch eher zufrieden.

Das LBA nimmt sich, nach schwacher Beteiligung im EASA Verfahren (hat man darauf hingewiesen und eine Ausnahme gefordert?) , heraus, da einfach mal aussen vor zu bleiben. Vielleicht warten sie ja auch hier auf die mal in anderer Sache vorgebrachte Untaetigkeitsklage ;-)

Da es gleichzeitig auch andere Sachverhalte gibt, wo das LBA recht willkuerlich eigene Interpretationen verfolgt (siehe diverse unwiderlegte PuF Artikel) und das gern bei Themen bei denen die (sicher alles andere als perfekte) EASA eine andere Meinung vertritt, da liegt es halt nahe ein "seht mal was ihr davon habt" zu vermuten.

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Das beantwortet nicht meine Frage. Ich bin deutscher Staatsbürger. Das LBA ist eine Behörde, die nicht zuletzt meinen Interessen dienen soll. Warum tut man das dort nicht?

24. April 2018: Von ch ess an Lutz D.

Cyn on

Wer sich so gut auskennt mit Politik und Verwaltung, der sollte nicht mehr die Illusion haben, dass die oeffentliche Verwaltung fuer den Buerger da ist.

Cyn off

24. April 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Ich kenne das Formular nicht, um das es geht, aber wahrscheinlich wird es auch in diesem Fall darum gehen, dass das LBA etwas bestätigen soll, was es gar nicht bestätigen kann, da es keine entsprechenden Daten hat.

Für all diejenigen, die die Rechtsauffassung vertreten, dass AME/AMC ja sozusagen „Teil des LBA“ sind und deswegen dort vorliegende Dokumente/Daten genau so gut sind, wie beim LBA gibt es doch einen einfachen Weg: Bittet eure AME, eine entsprechende Bestätigung zu schreiben und überzeugt dann die FAA bzw. andere aufnehmende CA davon, dass dies genau so gut ist, wie ein schreiben des LBA (bzw. nach eurer Auffassung es sich ja dann genau genommen um ein Schreiben des LBA handelt).

Wir anderen müssen uns an die eigenen Nase fassen: Wenn wir über Jahre dafür kämpfen, dass das LBA eben gerade keine regelmäßige Überprüfung der Tauglichkeitsentscheidung im Einzelfall durchführt und grundsätzlich keine personenbezogenen medizinischen Daten übermittelt bekommen darf, können wir uns jetzt nicht beschweren, dass es ebensolche Daten die es nicht hat auch nicht irgendwem anders weiter geben kann.

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Nö, ist nicht zutreffend. Bei der verification geht es darum, dass die Lizenz und das Medical nicht als fälschungssicher gelten.

Deshalb verlangt die FAA eine behördliche Gültigkeitsbestätigung. Das LBA erstellt diese für die Lizenzen, in der Tat aber mit Hinweis auf Datenschutzgründe nicht für das Medical - was total absurd ist, weil ich dem LBA ja erlaube, diese Bestätigung auszustellen und das LBA natürlich in der Lage wäre, die Echtheit und Gültigkeit meines Medicals zu verifizieren?

24. April 2018: Von ch ess an Florian S.

Die AME sind nicht Teil der Behoerde, sondern qualifizierte auditierte Dienstleister der Behoerde. Teil eines von der Behoerde aufgesetzten Gesamtsystems.

Diese bleibt aber hoheitlich in der Verantwortung. Oder eben auch nicht.

Es bleibt dabei - du hebst das LBA in den Himmel, welches seine hoheitlichen Aufgaben nicht regelkonform ausfuehrt und dafuer auch keinerlei Verantwortung uebernimmt.

Leider im Einflussbereich des Verkehrsministeriums Normalitaet.

25. April 2018: Von Florian S. an ch ess

Es bleibt dabei - du hebst das LBA in den Himmel, welches seine hoheitlichen Aufgaben nicht regelkonform ausfuehrt und dafuer auch keinerlei Verantwortung uebernimmt.

Ich finde eigentlich nicht, dass ich das „in den Himmel hebe“ - ich korrigiere nur falsch Aussagen mit denen es schlecht gemacht werden soll. Genau wie Dein „nicht regelkonform“:

Das LBA hat seine Aufgaben (zumindest im Hinblick auf medicals) zu jedem Zeitpunkt konform zu dem in Deutschland gültigen Regeln ausgeführt. Das „Problem“ ist, dass sich die EASA in 2016 Regeln überlegt hat, nachdem das LBA in der Vergangenheit etwas hätte tun müssen, was nach den geltenden Regeln illegal war (nämlich individuelle Krankenakten einsammeln) oder eben die FAA Regeln hat, die von den deutschen Behörden nicht zu erfüllen sind.

Wenn sich die CA von Kiribati morgen überlegt, dass sie nur noch Lizenzen anerkennt, die in pinker Schrift auf himmelblauen Papier gedruckt sind, würdest Du dann auch sagen, dass LBA ist nicht „Regelkonform“, weil Deine Lizenz ja Schwarz auf Weiss ist?

25. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Deine Ausführungen zur FAA sind doch völliger Unsinn. Haben wir weiter oben bereits erläutert.

Wir könnten als nächstes noch Sprachprüfungen anführen, da ist das LBA auch so ziemlich die einzige Luftfahetbehörde, die ich kenne, die Sprachprüfungen aus anderen Ländern nicht anerkennt. Hast du dafür auch eine Entschuldigung fürs LBA parat?

25. April 2018: Von ch ess an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Wie sagst du so schoen ?

Falsches wird durch Wiederholung nicht richtig.

Die EASA hat sich das nicht in 2016 ueberlegt sondern Jahre vorher Diskussionen gefuehrt an denen sich das LBA ganz offensichtlich nicht vernuenftig beteiligt hat.

Es war auch lange vorher deutlich, dass die Regulierungshoheit zur EASA transferiert, auch wenn das LBA dies ignoriert hat.

Die EASA mit Kiribati zu vergleichen ist uebrigens eine erhellende Analogie zur LBA-Denke ;-)

Und nein (ich wiederhole mich, aber du deine falschen Thesen auch), das LBA musste keine Medicalunterlagen einsammeln : haben wir oben achon mal geklaert.

Bin jetzt raus - viel Spass in Deiner Welt.

1. September 2021: Von Horst Metzig an Frank Naumann

Mit einer deutscher Lizenz sich ein Leben lang binden, möchte ich so nicht stehen lassen.

Was mir unerklärlich ist, warum das LBA die lückenlosen medizinische Daten nicht übermitteln kann? Weil daran scheitert es wohl an einen Lizenztransfer. Nun frage ich mich, warum es oft in umgekehrter Richtung funktioniert? Hier währe eine Beschwerde bei der europäischen Kommission wohl angebracht?

Wenn dem so ist, und ein Pilot unbedingt ausflaggen möchte, dann gibt dieser seine deutsche Pilotenlizenz ab, und geht zu einer Flugschule eines EASA Staat, und macht die Pilotenausbildung neu. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Das Ende mit Schrecken ist die Bemühung, nochmal neu anzufangen, etwas auf stabileren Grund und Boden zu errichten.

Über Sinn und Zweck des Ausflaggen zu schreiben ist individuell, jeder hat seine Gründe.

Ich habe eine nicht deutsche EASA Pilotenlizenz, und ich bin recht froh darüber, gleich den für meine Verhältnisse richtigen Weg Erstmedical 2 Klasse gewählt zu haben. Dass im LBA Abteilung Flugmedizin inzwischen eine personelle Veränderung durchgeführt wurde, sogar notwendig gewesen ist, währe auch mir damals zum Verhängnis geworden. Nachträglich betrachtet, hätte ich auch in Deutschland meine Fliegertauglichkeitsbescheinigung Klasse 2 bekommen, aber mit Geldbeträgen und Zeitverschwendung jenseits von Gut und Böse.


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