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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. April 2018: Von Thomas Müller an Frank Naumann

um die Frage u. a. nach den Beweggründen zu beantworten:

Es hat nichts mit einem angedachten Umzug ins Ausland oder ZÜP-technischen Bedenken zu tun - es ist die Sorge vor der Willkür des LBA, das Medical chancenlos verweigert zu bekommen.

Im Juli letzten Jahres hatte ich die Erstuntersuchung beim Fliegerarzt. Ich war so ehrlich, in der Anamnese auch eine "Krise" anzugeben, die mich vor ca. 4 Jahren für ein paar Wochen -zum Glück ohne 'Folgeschäden'- aus dem Verkehr zog. Der Fliegerarzt forderte daraufhin eine Revision und Prognose des Falles (Befundbericht) von meinem damaligen Behandler an - dieser fiel vorbehaltlos positiv aus. Resultat: Nach Meinung des Fliegerarztes steht dem Medical nichts im Wege - dennoch müsse in meinem Fall eine Konsultation mit dem LBA erfolgen.

Nun begann eine endlose Bürokratie: Immer wieder forderte das LBA Unterlagen (EKG, Augenarztbericht, HNO-Befunde etc.) an, obwohl diese seitens des Fliegerarztes vollständig weitergeleitet wurden - später dann Schweigepflichtsentbindungen und Kostenübernahmeerklärungen...

Bei Fragen nach dem Stand der Bearbeitung wurde ich immer wieder hingehalten... Fall liegt noch auf Halde..wegen Rückständen und Personalmangel

Nach Sage und Schreibe 9 Monaten (!) hat es das LBA nun endlich geschafft mir einen Bescheid "untauglich für alle Klassen" zukommen zu lassen, selbstverständlich nach Aktenlage, ohne eine individuelle bzw. objektive Bewertung vorgenommen zu haben.

Selbstverständlich kann ich Widerspruch erheben, nur habe ich aus informierten Kreisen erfahren, dass das LBA seit dem Germanwings-Vorfall bei Bekanntwerden jeder auch nur noch so kleinen psychischen Unzulänglichkeit Medicals verweigert bzw. sofort entzieht. In diesem Zusammenhang erhielt ich den Tipp mit der Ausflaggung.

Es ist nachvollziehbar und auch korrekt, dass man seit diesem Vorfall etwas genauer prüft- dennoch darf es nicht so laufen, wie vom LBA praktiziert, dass man nun alles über einen Kamm schert. Und als Opfer der Willkür dieser Behörde stehe ich sicherlich nicht allein da.

23. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Thomas Müller Bewertung: +1.00 [1]

Seit ein paar Monaten ist für die Entscheidungen zur Flugtauglichkeit im LBA ein neues Referat L3 unter der Leitung von Fr. Dr. Tourneur eingerichtet worden, da es tatsächlich zu unerträglichen Verzögerungen und Entschlussunfreudigkeit gekommen war. Ich würde meinen Fliegerarzt bitten, bei der Leiterin nochmal vorzusprechen (das geht seitdem endlich auch wieder, dass man dort jemanden live sprechen kann). Ausflaggen hilft wahrscheinlich wenig, da man wohl in jedem EASA Ländle die Frage beim Antrag beantworten muss, ob jemals ein Antrag von einer Behörde abgewiesen wurde.

23. April 2018: Von Florian S. an Thomas Müller

Tut mir zwar leid, aber dann ist das eine andere Geschichte: Dein Medical (auch wenn Du eben keines hast) ist dann schon beim LBA und Du müsstest es vom LBA zu einer anderen CA umziehen.

In jedem EASA-Land musst Du ja bei der Erstuntersuchung die Frage beantworten, ob Du schon mal woanders ein Medical beantragt hast.

Und selbst wenn das funktionieren würde, wäre Dir der Weg zurück nach Deutschland mit Medical und Lizenz auch verwehrt: Es ist ja gerade der Grund der (teilweise unsinnigen) EASA-Regelungen bzgl. Mitgabe von Unterlagen, dass die aufnehmende CA die Krankheitsgeschichte komplett zu bewerten - die Logik „der hat ein gültiges Medical aus einem anderen Land dann führen wir das einfach weiter und betrachten alle Krankheitsfälle der Vergangenheit als ausreichend bewertet“ gilt eben gerade nicht.

P.S.:

Nur, weil hier viele „LBA-Hasser“ unterwegs sind: Es ist keine „Behördenwillkür“, wenn das LBA bei einer depressiven Episode in der Vergangenheit das Medical grundsätzlich verweigert. Es mag eine medizinische Einschätzung sein, die wir nicht teilen - aber es ist ein sehr klares Vorgehen, das weit weg von jeglicher Willkür ist.


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