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24. April 2018: Von Florian S. an Achim H.

„Ziemt“ es sich mehr, auf Grund von falschen Informationen das LBA schlecht zu machen?

Die Möglichkeit, die nach Deinem Vorschlag das LBA „einfach schaffen“ könnte ist genau das, was das LBA seit einiger Zeit macht - das kann man sogar in PuF im Wortlaut nachlesen. Es sammelt die Unterlagen ein und schickt sie an die aufnehmende CA.
Der Fall ist nur eben nicht „gegessen“, weil sich diese aufnehmenden CA „querstellen“ wenn das LBA sie nicht über die Herkunft der Unterlagen belügt, sondern wahrheitsgemäß angibt, „wir haben die Daten vom Antragsteller erhalten und stellen sie Ihnen zur Verfügung“

Und warum „ziemt es sich nicht“, das LBA in Schutz zu nehmen, wenn es genau das macht, was Du vorschlägst?

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Kannst Du auch nochmal erklären, warum das LBA der FAA gegenüber nicht mein Medical validieren konnte?

24. April 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Auch wenn das jetzt ja wieder ein völlig anderer Fall ist:

Warum verlangt die FAA zusätzlich zu einem Medical das unbestreitbar im Original vorliegt eine weitere Bestätigung irgendeiner Behörde, die auch nix anderes sagen kann, als „wenn er eins hat dann wird er wohl ein haben“?
Hat die FAA Dir unterstellt (bzw. Unterstellt sie das Piloten grundsätzlich), dass Du Dein medical gefälscht hast?

Wäre nicht ohnehin schon klar, dass die FAA „die Guten“ und das LBA „die Bösen“ sind, dann würden wir uns über den Irrsinn der zusätzlich notwendigen Validierung eines vorliegenden Dokumentes aufregen.
Aber so bedanken wir uns artig bei den Amis, dass wir einfach so mit unserem Reisepass dort einreisen dürfen und nicht zusätzlich zum Reisepass ein „Letter of Validation“ eben jenes Passes durch den Innenminister brauchen.

24. April 2018: Von ch ess an Florian S.

Ziemen gehoert nicht zu meinem Wortschatz, ich habe das LBA verschiedentlich (anderer Kontext) positiv wahrgenommen und hier auch gemeldet. Bei Dir macht der Ton die Musik. Und so bellen normalerweise eben nur getroffene Hunde ;-) und ja, das Geschmacksache - der Ton scheint hier insgesamt rauher zu werden. Mag ich aber nicht und werde das aich immer so sagen.

Inhaltlich - finde ich mich nicht wieder. Wenn auditierte AME (auch bei 200m Praxisverlegeung, selbes Team, selber Arzt, selbes Equipment -> erneute Auditierung, bis dahin !!! Keine Zulassung mehr !) dem LBA Medical Berichte zusenden (meinetwegen mit expliziter Bestaetigung der Echtheit), welche das LBA vorher auf Basis des von ihm so definierten und eingerichteten Prozesses akzeptiert hat, dann sind es eben nicht "irgendwelche" Unterlagen des Antragstellers, sondern LBA-Unterlagen, die nur ausgelagert waren.

Und entsprechen sollte das LBA das auch bestaetigen. Wenn die alten nicht da sind, dass LBA bestaetigt, dass die mitgelieferten korrekt sind soweit vorhanden, dann sind die anderen Behoerden doch eher zufrieden.

Das LBA nimmt sich, nach schwacher Beteiligung im EASA Verfahren (hat man darauf hingewiesen und eine Ausnahme gefordert?) , heraus, da einfach mal aussen vor zu bleiben. Vielleicht warten sie ja auch hier auf die mal in anderer Sache vorgebrachte Untaetigkeitsklage ;-)

Da es gleichzeitig auch andere Sachverhalte gibt, wo das LBA recht willkuerlich eigene Interpretationen verfolgt (siehe diverse unwiderlegte PuF Artikel) und das gern bei Themen bei denen die (sicher alles andere als perfekte) EASA eine andere Meinung vertritt, da liegt es halt nahe ein "seht mal was ihr davon habt" zu vermuten.

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Das beantwortet nicht meine Frage. Ich bin deutscher Staatsbürger. Das LBA ist eine Behörde, die nicht zuletzt meinen Interessen dienen soll. Warum tut man das dort nicht?

24. April 2018: Von ch ess an Lutz D.

Cyn on

Wer sich so gut auskennt mit Politik und Verwaltung, der sollte nicht mehr die Illusion haben, dass die oeffentliche Verwaltung fuer den Buerger da ist.

Cyn off

24. April 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Ich kenne das Formular nicht, um das es geht, aber wahrscheinlich wird es auch in diesem Fall darum gehen, dass das LBA etwas bestätigen soll, was es gar nicht bestätigen kann, da es keine entsprechenden Daten hat.

Für all diejenigen, die die Rechtsauffassung vertreten, dass AME/AMC ja sozusagen „Teil des LBA“ sind und deswegen dort vorliegende Dokumente/Daten genau so gut sind, wie beim LBA gibt es doch einen einfachen Weg: Bittet eure AME, eine entsprechende Bestätigung zu schreiben und überzeugt dann die FAA bzw. andere aufnehmende CA davon, dass dies genau so gut ist, wie ein schreiben des LBA (bzw. nach eurer Auffassung es sich ja dann genau genommen um ein Schreiben des LBA handelt).

Wir anderen müssen uns an die eigenen Nase fassen: Wenn wir über Jahre dafür kämpfen, dass das LBA eben gerade keine regelmäßige Überprüfung der Tauglichkeitsentscheidung im Einzelfall durchführt und grundsätzlich keine personenbezogenen medizinischen Daten übermittelt bekommen darf, können wir uns jetzt nicht beschweren, dass es ebensolche Daten die es nicht hat auch nicht irgendwem anders weiter geben kann.

24. April 2018: Von Lutz D. an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Nö, ist nicht zutreffend. Bei der verification geht es darum, dass die Lizenz und das Medical nicht als fälschungssicher gelten.

Deshalb verlangt die FAA eine behördliche Gültigkeitsbestätigung. Das LBA erstellt diese für die Lizenzen, in der Tat aber mit Hinweis auf Datenschutzgründe nicht für das Medical - was total absurd ist, weil ich dem LBA ja erlaube, diese Bestätigung auszustellen und das LBA natürlich in der Lage wäre, die Echtheit und Gültigkeit meines Medicals zu verifizieren?

24. April 2018: Von ch ess an Florian S.

Die AME sind nicht Teil der Behoerde, sondern qualifizierte auditierte Dienstleister der Behoerde. Teil eines von der Behoerde aufgesetzten Gesamtsystems.

Diese bleibt aber hoheitlich in der Verantwortung. Oder eben auch nicht.

Es bleibt dabei - du hebst das LBA in den Himmel, welches seine hoheitlichen Aufgaben nicht regelkonform ausfuehrt und dafuer auch keinerlei Verantwortung uebernimmt.

Leider im Einflussbereich des Verkehrsministeriums Normalitaet.

25. April 2018: Von Florian S. an ch ess

Es bleibt dabei - du hebst das LBA in den Himmel, welches seine hoheitlichen Aufgaben nicht regelkonform ausfuehrt und dafuer auch keinerlei Verantwortung uebernimmt.

Ich finde eigentlich nicht, dass ich das „in den Himmel hebe“ - ich korrigiere nur falsch Aussagen mit denen es schlecht gemacht werden soll. Genau wie Dein „nicht regelkonform“:

Das LBA hat seine Aufgaben (zumindest im Hinblick auf medicals) zu jedem Zeitpunkt konform zu dem in Deutschland gültigen Regeln ausgeführt. Das „Problem“ ist, dass sich die EASA in 2016 Regeln überlegt hat, nachdem das LBA in der Vergangenheit etwas hätte tun müssen, was nach den geltenden Regeln illegal war (nämlich individuelle Krankenakten einsammeln) oder eben die FAA Regeln hat, die von den deutschen Behörden nicht zu erfüllen sind.

Wenn sich die CA von Kiribati morgen überlegt, dass sie nur noch Lizenzen anerkennt, die in pinker Schrift auf himmelblauen Papier gedruckt sind, würdest Du dann auch sagen, dass LBA ist nicht „Regelkonform“, weil Deine Lizenz ja Schwarz auf Weiss ist?

25. April 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Deine Ausführungen zur FAA sind doch völliger Unsinn. Haben wir weiter oben bereits erläutert.

Wir könnten als nächstes noch Sprachprüfungen anführen, da ist das LBA auch so ziemlich die einzige Luftfahetbehörde, die ich kenne, die Sprachprüfungen aus anderen Ländern nicht anerkennt. Hast du dafür auch eine Entschuldigung fürs LBA parat?

25. April 2018: Von ch ess an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Wie sagst du so schoen ?

Falsches wird durch Wiederholung nicht richtig.

Die EASA hat sich das nicht in 2016 ueberlegt sondern Jahre vorher Diskussionen gefuehrt an denen sich das LBA ganz offensichtlich nicht vernuenftig beteiligt hat.

Es war auch lange vorher deutlich, dass die Regulierungshoheit zur EASA transferiert, auch wenn das LBA dies ignoriert hat.

Die EASA mit Kiribati zu vergleichen ist uebrigens eine erhellende Analogie zur LBA-Denke ;-)

Und nein (ich wiederhole mich, aber du deine falschen Thesen auch), das LBA musste keine Medicalunterlagen einsammeln : haben wir oben achon mal geklaert.

Bin jetzt raus - viel Spass in Deiner Welt.


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