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6. Juli 2016: Von Markus Weber an Jacob van Short

okay....ich finde es zwar toll dass ihr hier reichlich diskutiert, dennoch konnte mir niemand meine Frage richtig beantworten oder?

Kurze Zusammenfassung:

Modell 1:

Pilot: Ich (PPL), in der Firma angestellt als Bürokaufmann.

Flugzeug: Charter von einem Unternehmen, Verein oder Privatperson

Bezahlung: Charter-Rechnung geht an Firma, Firma bezahlt.

Zweck: Dienstreise, (da würde ich natürlich auch immer zu jedem Termin mit gehen)

Modell 2:

Pilot: Ich (PPL), in der Firma angestellt als Bürokaufmann.

Flugzeug: Charter von einem Unternehmen, Verein oder Privatperson

Bezahlung: Charter-Rechnung geht an mich, ich bezahle und bekomme das Geld von meinem Chef zurück.

Zweck: Dienstreise, (da würde ich natürlich auch immer zu jedem Termin mit gehen)

Modell 3:

Pilot: Ich (PPL), in der Firma angestellt als Bürokaufmann.

Flugzeug: Mein Chef kauft sich eine eigene Maschiene, und gibt Sie mir zum Fliegen

Zweck: Dienstreise, (da würde ich natürlich auch immer zu jedem Termin mit gehen)

Also meine Frage wäre hierbei nur.

Reicht der PPL? :)

Danke

6. Juli 2016: Von Andreas Müller an Markus Weber

Bei allen 3 Modellen müsstest du deinen Anteil zahlen, dann ist es clean.

6. Juli 2016: Von Frank Naumann an Markus Weber

Antwort: Nein

Warum?: In allen Fällen wirst Du fürs Fliegen bezahlt. Welche Tätigkeitsbezeichnung in Deinem Arbeitsvertrag steht, ist dabei vollkommen unerheblich.

Modell 4:

Pilot: Ich (CPL), in der Firma angestellt als was auch immer.

Flugzeug: Charter von einem Unternehmen, Verein oder Privatperson, firmeneigenes Flugzeug, dry-lease, was auch immer

Bezahlung: Firma bezahlt.

Zweck: was immer der Chef vorhat.

Modell 4 ist juristisch wasserdicht.

6. Juli 2016: Von Jacob van Short an Andreas Müller

"Clean" hinsichtlich was...??

6. Juli 2016: Von Achim H. an Andreas Müller Bewertung: +1.00 [1]

Vielleicht könntest Du Dir noch zusätzlich bescheinigen lassen, dass Du Dir zu dieser Zeit freigenommen hast. Das beseitigt noch einen möglichen Schwachpunkt aber dann ist auch klar, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift.

Ich persönlich hätte keine Bedenken, das so durchzuführen. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Beteiligten über die Grenzen des PPL informiert sind.

6. Juli 2016: Von reiner jäger an Markus Weber Bewertung: +3.00 [3]

Selbst, wenn es clean ist. Rein rechtlich vielleicht.

ABER was passiert, wenn was passiert? Glaubst Du Dein Scheffe sagt dann für Dich aus, daß Ihr privat zum Kaffee geflogen seid?

Die Versicherung wird vor Gericht argumentieren daß Du in Deiner bezahlten Arbeitszeit mit dem Flugzeug dienstlich veranlsst bezahlt unterwegs warst, also klassisch gewerblich und somit lizenzrechtlich nicht einwandfrei, weswegen sie natürlich nicht zahlen kann.

Und wenn der Richter vielleicht nicht so ganz bewandert ist, dann möcjte ich nicht in Deiner Haut stecken. Daß Du keine klare Antwort bekommst, sondern nur halb- oder mehrwisserische Meinungen spricht doch für sich. Lutz hat es ja schon auf den Punkt gebracht: eine belastbare Aussaage wirst Du nicht und nirgens so leicht bekommen. Und dann die vom Richter, beeinflusst vom Versicherungsanwalt wird Dich nicht glücklich machen.

Mir wäre das Risiko zu hoch

6. Juli 2016: Von Lennart Mueller an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [3]

In allen Fällen wirst Du fürs Fliegen bezahlt. Welche Tätigkeitsbezeichnung in Deinem Arbeitsvertrag steht, ist dabei vollkommen unerheblich.

Auch durch Wiederholen wird es nicht richtiger. Bei einer Dienstreise wird man nicht für das Führen eines Fahr-/Flugzeugs bezahlt, sondern dafür, dass man keine Freizeit während der Reise hat.

Dem Piloten auf Teufel komm raus irgendeinen finanziellen Vorteil an den Haaren herbeizuziehen, weil er gratis ein Flugzeug fliegen darf, ist wahrlich Haarspalterei und sicher nicht vom Gesetzgeber intendiert.

Auf die Idee, einem Fahrer durch die Dienstreise einen Vorteil anzudichten, weil ihm möglicherweise Autofahren Spaß macht und er das nicht selbstbezahlt in der Freizeit machen muss, käme wohl auch keiner. (Tut mir leid, wenn jemand aufgrund dieses Satzes jetzt nicht mehr bei Dienstreisen das Auto fahren will.)

6. Juli 2016: Von Erik N. an Markus Weber Bewertung: +2.00 [2]

Zuerst mal, Markus, es ist / war Deine Entscheidung, ein Internetforum um eine rechtlichen Einschätzung zu bitten. Das führt in 100% aller Fälle immer zu heiteren Diskussionen, aber zu keinem Ergebnis. Du erinnerst Dich: Dr. Winkler ;)

Alle hier können dir nur sagen, wie sie es angehen würden. Die einen fliegen einfach, und der Chef kommt mit, und die Kosten werden geteilt. Kundentermin erfolgreich, Chef happy, alles ok. Andere warten einen Entscheid des europäischen Gerichtshofes ab. Chef nicht happy.

Wir leben in einer Zeit, in der für jeden Pipifax am liebsten eine Kanzlei von Fachanwälten herangezogen wird. Und dann eine zweite, um die Meinung der ersten zu bestätigen. Schriftlich, mit Durchschlagsexemplar. Cover Your Ass. CYA.

Mal ganz ehrlich: Du hast einen Schein, und du kannst ein Flugzeug fliegen, und solange du nicht für das Fliegen an sich (für diese Tätigkeit !!!) eine Vergütung erhältst (also nicht nur die Flugkosten geteilt werden), bist du absolut sauber.

Dass deine Firma dich bezahlt, weil du für sie als Buchhalter tätig bist, hat doch mit der Tätigkeit des Fliegens überhaupt nichts zu tun !! Und deine Firma ist kein Lufttransportunternehmen, welches das Fliegen von Personen, Gepäck gegen Vergütung unternimmt.

Wenn Du oder dein Chef auf Firmenkosten ein Auto mietest, und du euch nach Buxtehude fährst: Alles paletti. Auch, wenn der Chef seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben musste.

Wenn du ein Auto mietest / kaufst, Taxi oder UBER draufschreibst, und Leute mitnimmst, die dich für das Fahren bezahlen: Personentransportgenehmigung.

Wenn Du oder dein Chef ein Flugzeug mietest, du euch dann nach Buxtehude fliegst: Alles paletti. Auch wenn der Chef keinen Flugschein besitzt.

Wenn Du ein Flugzeug charterst oder kaufst, und Leute mitnimmst, die dich für das Fliegen bezahlen (Vollkosten des Flugzeuges, Gewinnmarge, plus Geld für dich): CPL.

Es ist doch immer das gleiche Prinzip: Es geht um die als Gewerbe ausgeführte Transporttätigkeit gegen Entgelt.

NICHT um den Transport an sich gegen Kostenbeteiligung aller.

PS: EDIT: Ich sehe gerade, der Thread Geschäftsreiseflugzeug, der mit der VIP Beförderung, ist auch von Dir. Also, ich sehe das so: Dafür brauchst Du / bräuchtet Ihr eine CPL ;))

6. Juli 2016: Von ch ess an Lennart Mueller

Inhaltlich bin ich voll bei Dir und würde das auch selbst so handhaben - entsprechend der hier von einigen genannten Grundregeln und mit Kenntnis der Definitionen von gewerblichen/entgeltlich/etc.

Allerdings sieht bspw. die Finanzgerichtsbarkeit dies anders. Es gibt zahlreiche Urteile, bei denen dem Fliegen an sich, auch wenn es im Rahmen einer Dienstreise passiert, ein zusätzlicher Wert angedichtet wird.

Ein Flugzeug ist in Deutschland kein neutrales Verkehrmittel (wie bspw in den USA).

Von daher verstehe ich die Vorsicht des TO, auch wenn es hier keine rechtliche Absolution geben kann oder wird.

6. Juli 2016: Von Lutz D. an reiner jäger

...das ist das zweite Mal in zehn Jahren, dass wir einander zustimmen. Beim dritten Mal gehen wir zusammen einen 100$-Burger essen?

6. Juli 2016: Von reiner jäger an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Machen wir.

Scheinbar bist Du ja manchmal durchaus lernfähig :-)

Aber miitzählen musst Du. Hohe Zahlen über 2 beherrsche ich nicht so

6. Juli 2016: Von Andreas Müller an reiner jäger

Lizenzrechtlich clean meinte ich. Wenn allerdings was passiert, dann kommt die Versicherung ins Spiel. Deren Anwälte bewerten das Prozessrisiko und die Versicherung zahlt vielleicht erstmal nicht...


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