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6. Juli 2016: Von Lennart Mueller an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [3]

In allen Fällen wirst Du fürs Fliegen bezahlt. Welche Tätigkeitsbezeichnung in Deinem Arbeitsvertrag steht, ist dabei vollkommen unerheblich.

Auch durch Wiederholen wird es nicht richtiger. Bei einer Dienstreise wird man nicht für das Führen eines Fahr-/Flugzeugs bezahlt, sondern dafür, dass man keine Freizeit während der Reise hat.

Dem Piloten auf Teufel komm raus irgendeinen finanziellen Vorteil an den Haaren herbeizuziehen, weil er gratis ein Flugzeug fliegen darf, ist wahrlich Haarspalterei und sicher nicht vom Gesetzgeber intendiert.

Auf die Idee, einem Fahrer durch die Dienstreise einen Vorteil anzudichten, weil ihm möglicherweise Autofahren Spaß macht und er das nicht selbstbezahlt in der Freizeit machen muss, käme wohl auch keiner. (Tut mir leid, wenn jemand aufgrund dieses Satzes jetzt nicht mehr bei Dienstreisen das Auto fahren will.)

6. Juli 2016: Von ch ess an Lennart Mueller

Inhaltlich bin ich voll bei Dir und würde das auch selbst so handhaben - entsprechend der hier von einigen genannten Grundregeln und mit Kenntnis der Definitionen von gewerblichen/entgeltlich/etc.

Allerdings sieht bspw. die Finanzgerichtsbarkeit dies anders. Es gibt zahlreiche Urteile, bei denen dem Fliegen an sich, auch wenn es im Rahmen einer Dienstreise passiert, ein zusätzlicher Wert angedichtet wird.

Ein Flugzeug ist in Deutschland kein neutrales Verkehrmittel (wie bspw in den USA).

Von daher verstehe ich die Vorsicht des TO, auch wenn es hier keine rechtliche Absolution geben kann oder wird.


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