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6. Juli 2016: Von reiner jäger an Markus Weber Bewertung: +3.00 [3]

Selbst, wenn es clean ist. Rein rechtlich vielleicht.

ABER was passiert, wenn was passiert? Glaubst Du Dein Scheffe sagt dann für Dich aus, daß Ihr privat zum Kaffee geflogen seid?

Die Versicherung wird vor Gericht argumentieren daß Du in Deiner bezahlten Arbeitszeit mit dem Flugzeug dienstlich veranlsst bezahlt unterwegs warst, also klassisch gewerblich und somit lizenzrechtlich nicht einwandfrei, weswegen sie natürlich nicht zahlen kann.

Und wenn der Richter vielleicht nicht so ganz bewandert ist, dann möcjte ich nicht in Deiner Haut stecken. Daß Du keine klare Antwort bekommst, sondern nur halb- oder mehrwisserische Meinungen spricht doch für sich. Lutz hat es ja schon auf den Punkt gebracht: eine belastbare Aussaage wirst Du nicht und nirgens so leicht bekommen. Und dann die vom Richter, beeinflusst vom Versicherungsanwalt wird Dich nicht glücklich machen.

Mir wäre das Risiko zu hoch

6. Juli 2016: Von Lutz D. an reiner jäger

...das ist das zweite Mal in zehn Jahren, dass wir einander zustimmen. Beim dritten Mal gehen wir zusammen einen 100$-Burger essen?

6. Juli 2016: Von reiner jäger an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Machen wir.

Scheinbar bist Du ja manchmal durchaus lernfähig :-)

Aber miitzählen musst Du. Hohe Zahlen über 2 beherrsche ich nicht so

6. Juli 2016: Von Andreas Müller an reiner jäger

Lizenzrechtlich clean meinte ich. Wenn allerdings was passiert, dann kommt die Versicherung ins Spiel. Deren Anwälte bewerten das Prozessrisiko und die Versicherung zahlt vielleicht erstmal nicht...


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