Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

6. Juli 2016: Von Erik N. an Markus Weber Bewertung: +2.00 [2]

Zuerst mal, Markus, es ist / war Deine Entscheidung, ein Internetforum um eine rechtlichen Einschätzung zu bitten. Das führt in 100% aller Fälle immer zu heiteren Diskussionen, aber zu keinem Ergebnis. Du erinnerst Dich: Dr. Winkler ;)

Alle hier können dir nur sagen, wie sie es angehen würden. Die einen fliegen einfach, und der Chef kommt mit, und die Kosten werden geteilt. Kundentermin erfolgreich, Chef happy, alles ok. Andere warten einen Entscheid des europäischen Gerichtshofes ab. Chef nicht happy.

Wir leben in einer Zeit, in der für jeden Pipifax am liebsten eine Kanzlei von Fachanwälten herangezogen wird. Und dann eine zweite, um die Meinung der ersten zu bestätigen. Schriftlich, mit Durchschlagsexemplar. Cover Your Ass. CYA.

Mal ganz ehrlich: Du hast einen Schein, und du kannst ein Flugzeug fliegen, und solange du nicht für das Fliegen an sich (für diese Tätigkeit !!!) eine Vergütung erhältst (also nicht nur die Flugkosten geteilt werden), bist du absolut sauber.

Dass deine Firma dich bezahlt, weil du für sie als Buchhalter tätig bist, hat doch mit der Tätigkeit des Fliegens überhaupt nichts zu tun !! Und deine Firma ist kein Lufttransportunternehmen, welches das Fliegen von Personen, Gepäck gegen Vergütung unternimmt.

Wenn Du oder dein Chef auf Firmenkosten ein Auto mietest, und du euch nach Buxtehude fährst: Alles paletti. Auch, wenn der Chef seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben musste.

Wenn du ein Auto mietest / kaufst, Taxi oder UBER draufschreibst, und Leute mitnimmst, die dich für das Fahren bezahlen: Personentransportgenehmigung.

Wenn Du oder dein Chef ein Flugzeug mietest, du euch dann nach Buxtehude fliegst: Alles paletti. Auch wenn der Chef keinen Flugschein besitzt.

Wenn Du ein Flugzeug charterst oder kaufst, und Leute mitnimmst, die dich für das Fliegen bezahlen (Vollkosten des Flugzeuges, Gewinnmarge, plus Geld für dich): CPL.

Es ist doch immer das gleiche Prinzip: Es geht um die als Gewerbe ausgeführte Transporttätigkeit gegen Entgelt.

NICHT um den Transport an sich gegen Kostenbeteiligung aller.

PS: EDIT: Ich sehe gerade, der Thread Geschäftsreiseflugzeug, der mit der VIP Beförderung, ist auch von Dir. Also, ich sehe das so: Dafür brauchst Du / bräuchtet Ihr eine CPL ;))


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang