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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Oktober 2020: Von Lutz D. an Grischa Schmiedl Bewertung: +1.00 [1]

Hi Grischa,

wenn der Transponder schon drin ist und Du also eine 24 Hex Addresse schon hast, dann guten Flug :-).

Ansonsten:

Nadia Kastriottis
Documents de Bord
nadia.kastriottis@osac.aero
Tél. direct : +33 (0)1 41 46 10 67
OSAC – DOAL – 14, Boulevard des Frères Voisin – Immeuble Zénéo – 92137 Issy-les-Moulineaux cédex Standard : +33 (0)1 41 46 10 50 – Fax : +33 (0)1 46 42 65 39 - www.osac.aero

12. Oktober 2020: Von Grischa Schmiedl an Lutz D.

Hallo Lutz,

ein S-Transponder ist an Board und bereits eingerichtet. Das Flugzeug hat auch ein neues Annual. (Certificate de Navigabilité)

Funkgerät ist zwar an Bord aber leider noch ein altes 25kHz Modell, das muss ich also tauschen bzw meine Werft.

aber ich bin nicht sicher, welchen Kontakt du mir da geschickt hast? Sieht eher nach einer CAMO oder einer Werft aus, oder so.

ich suche das französische Pendant zur Bundesnetzagentur, bei der ich das neue Funkgerät anmelden muss. Muss man in Frankreich eigentlich eine jährliche Gebür für Funkgerät und Transponder zahlen?

sorry, falls die Fragen mißverständlich sind - ich muss dazu sagen, dass ich mich auch nicht genau auskenne, wie das in Deutschland geht, aber so weit ich weiß hat die Anmeldung von Funkgerät und Transponder mit der Anmeldung des Flugzeug wenig zu tun, ode?

lg Grischa

12. Oktober 2020: Von Lutz D. an Grischa Schmiedl Bewertung: +2.00 [2]

:-) aber nicht, dass Du demnächst in Frankreich noch den Flugleiter suchst!

Dass die OSAC wie eine CAMO oder kommerzielle Werft daher kommt, dürften viele dort als Lob verstehen.

Die OSAC bleibt aber die durch das zuständige Ministerium benannte Luftsicherheits-Organisation des Landes, egal wonach sie aussieht.

13. Oktober 2020: Von Grischa Schmiedl an Lutz D.

danke, hab schon gewusst, dass die Franzosen in der Fliegerei ziemlich cool sind, aber das ist noch besser, als ich gedacht habe.

Ich werde mal an die Dame, die du empfohlen hast schfreiben um zu erfahren, ob ich beim Tausch des Funkgeräts neue Papiere für die Borddokumente brauche.

Hoffe, die sprechen Englisch. Mein Französisch ist etwas eingerstet.

Danke Grischa

13. Oktober 2020: Von Peter Thomas an Grischa Schmiedl Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Grischa,

keine jährliche Gebühr für Funk und Transponder in Frankreich. Und wie du schon richtig schreibst, die Geräte gehören zum Flugzeug und solange du nix änderst, musst du auch nix ummelden.

Wenn du aber änderst, vergiss das IHP nicht.

LG

Peter

15. Oktober 2020: Von Grischa Schmiedl an Peter Thomas

Hallo Thomas, hallo Lutz,

vielen Dank für eure bisherige Hilfe. Ich denke, vieles habe ich schon kapiert, aber einiges geht mir noch ab. Leider reagiert weder die Damen der OSAC (Kontakt von Lutz) noch irgendwer im französischen Ministerium (www.ecologie.gouv.fr) auf meine Anfragen per Mail, deshalb probier ich es nochmal hier.

Was mir abgeht, sind folgende Sachen:

a) Ich habe das Forumlar zum Ummelden des bereits F-registrierten Flugzeugs gefunden (https://www.ecologie.gouv.fr/immatriculation-des-aeronefs#e3 From 10090*4). Was ich nicht weiß ist, ob ich dafür was zahlen muss (ich find nur einen Preis für Neuregistrieren und ich weiß, die Franzosen sind cool, aber immerhin müssen sie mir die Unterlagen ins Ausland schicken). Ich kann trotz "Vive la France" kaum glauben, dass das komplett gratis ist.

b) Ich (meine Werft) muss das FUNKGERÄT tauschen lassen (zuhause, nicht in Frankreich). Weches Formular der OSAC brauche ich dafür und wo muss ich das hinschicken / einreichen?

c) wie funktioniert das mit dem Instandhaltungsprogramm? Ich möchte aus Kostengründen und Interesse nicht alles der Werft als CAMO überlassen sondern möglichst viel selbst tun (was halt erlaubt ist). Bei dem Thema kenn ich mich aber noch gar nicht aus. Wer schfeibt bei einem EASA-Flugzeug (unter 600 kg) das Instandhaltungsprogramm? Wo reicht man das genau ein? Bei der OSAC oder er EASA? Müsste das Flugzeug jetzt nicht auch schon ein IHP haben, das man umschreiben kann? Muss das IHP wegen der Änderung des Funkgeräts umgeschrieben werden.

Ich weiß, viele Fragen - ich verspreche aber, dass ich nachher alle Sachen hier im Forum zusammenfassen werden, für alle anderen, die mit einer französischen Registrierung Geld sparen wollen.

Danke Grischa

15. Oktober 2020: Von Lutz D. an Grischa Schmiedl Bewertung: +2.00 [2]

Lieber Grischa,

beim ersten Flugzeug ist das alles naturgemäss ziemlich verwirrend. Keine Sorge, wird schon.

Dennoch wird es ohne französischkenntnisse UND ohne Kenntnisse über die EASA-Regularien zur Zulassung, Betrieb und Unterhalt vermutlich etwas hakelig. Mal sehen wie weit wir hier kommen, aber vorab schon mal ein Tip - Malte H. aus dem Forum bietet regelmässig entsprechende Seminare an und betreut auch Halter bei kleinen und grossen Fragen - das ist vielleicht eine gute Investition für Dich.

Zu den Fragen:

a) Ich habe das Forumlar zum Ummelden des bereits F-registrierten Flugzeugs gefunden (https://www.ecologie.gouv.fr/immatriculation-des-aeronefs#e3 From 10090*4). Was ich nicht weiß ist, ob ich dafür was zahlen muss (ich find nur einen Preis für Neuregistrieren und ich weiß, die Franzosen sind cool, aber immerhin müssen sie mir die Unterlagen ins Ausland schicken). Ich kann trotz "Vive la France" kaum glauben, dass das komplett gratis ist.

Formular ist richtig, dank Covid sind die zur Zeit nicht voll besetzt, alles etwas langsamer als sonst - am besten Anrufen. Mehr als Dir auf französisch sagen, dass man kein englisch spricht, kann DIr nicht passieren. Ich konnte zunächst jetzt auch nicht erkennen, dass Ummeldung kostenpflichtig ist. Ganz wichtig ist der Kaufvertrag - der muss den Vorgaben des verfügbaren Musters auf der Website entsprechen.

b) Ich (meine Werft) muss das FUNKGERÄT tauschen lassen (zuhause, nicht in Frankreich). Weches Formular der OSAC brauche ich dafür und wo muss ich das hinschicken / einreichen?

Dafür brauchst Du kein Formular der OSAC. Die Unterlagen des Funkgeräts kommen in die L-Akte und Du passt Dein IHP entsprechend an. Das funkgerät muss natürlich zugelassen sein.

c) wie funktioniert das mit dem Instandhaltungsprogramm? Ich möchte aus Kostengründen und Interesse nicht alles der Werft als CAMO überlassen sondern möglichst viel selbst tun (was halt erlaubt ist). Bei dem Thema kenn ich mich aber noch gar nicht aus. Wer schfeibt bei einem EASA-Flugzeug (unter 600 kg) das Instandhaltungsprogramm? Wo reicht man das genau ein? Bei der OSAC oder er EASA? Müsste das Flugzeug jetzt nicht auch schon ein IHP haben, das man umschreiben kann? Muss das IHP wegen der Änderung des Funkgeräts umgeschrieben werden.

Das IHP erklärst Du schön selbst und brauchst keine Genehmigung der OSAC. In der Tat, es muss auch jetzt schon ein IHP geben. Hier verweise ich noch mal auf Malte, der Dir in 3 Stunden oder so das alles nahe bringen kann. Da gibt es keinen Unterschied zwischen OSAC oder LBA oder ...

Happy landings

Lutz

15. Oktober 2020: Von Malte Höltken an Grischa Schmiedl

Moin Grischa,

c) wie funktioniert das mit dem Instandhaltungsprogramm? Ich möchte aus Kostengründen und Interesse nicht alles der Werft als CAMO überlassen sondern möglichst viel selbst tun (was halt erlaubt ist). Bei dem Thema kenn ich mich aber noch gar nicht aus. Wer schfeibt bei einem EASA-Flugzeug (unter 600 kg) das Instandhaltungsprogramm? Wo reicht man das genau ein? Bei der OSAC oder er EASA? Müsste das Flugzeug jetzt nicht auch schon ein IHP haben, das man umschreiben kann? Muss das IHP wegen der Änderung des Funkgeräts umgeschrieben werden.

Wie Lutz schon schrieb, halte ich zu regelmäßig zusammen mit der AOPA Germany Kurse zur Einführung in die Wartungsregularien. Das nächste Seminar findet (online) am 5.12.2020 statt. Hier geht's zur Anmeldung: https://aopa.de/event/online-seminar-einfuehrung-in-europaeische-flugzeugwartung-fuer-piloten-und-eigner-am-05-12-2020/

Um Deine Fragen in Kürze zu beantworten:

Das Instandhaltungsprogramm kannst Du selber schreiben, oder Deine CAO/CAMO (wenn Du möchtest). Wir können mit der Aufwind (www.aufwind.aero) auch ein IHP individuell mit Dir entwickeln. Alternativ planen wir gerade - ebenfalls in Zusammenarbeit mit der AOPA - ein Workshop zur gemeinsamen Entwicklung eines angepassten IHP. Die Vorgaben und eine mögliche Vorlage zur Entwicklung des IHP findest Du in ML.A.302 und den AMC und GM hierzu. Diese wiederum findest Du hier auf Seite 855ff. (https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Easy_Access_Rules_for_Continuing_Airworthiness-June_2020.pdf)

Instandhaltungsprogramme reicht man garnicht ein. Wenn Du als Halter die Verantwortung übernimmst, reicht die Deklaration eines Programms. Das prüft Dein Prüfer dann beim Airworthiness Review. Wenn eine CAO oder CAMO das Management der Lufttüchtigkeit übernimmt, genehmigt diese das Programm und legt Dir darüber rechenschaft ab.

Ja, Dein Flugzeug muß ein IHP haben, an dem man zur Not auch nur die Adresse bzw. den Halter ändern kann. Ob das sinnvoll ist, kommt auf das IHP an und darauf, wie man das Flugzeug warten möchte (insbesondere mit Blick auf Pilot-Owner-Wartung und die Überschreitung der TBO gibt es bei den Programmen doch deutliche qualitative Unterschiede).

Für den Wechsel des Funkgerätes musst Du das IHP nur dann ändern, wenn das Funkgerät eine neue periodische Instandhaltungsvorgabe mitbringt. Normalerweise ist das nicht der Fall, aber genau weiß man das erst, wenn man in das Handbuch des entsprechenden Funkgeräts geschaut hat.

Gute Flüge!

17. Oktober 2020: Von Grischa Schmiedl an Malte Höltken

Hallo Lutz und Malte!

Ihr seid wirklich unglaublich! Vielen Dank. Ich glaube ich habe jetzt die wichtigsten Sachen verstanden und kämpfe mich gerade durch die "Easy_Access_Rules_for_Continuing_Airworthiness".

Ich muss aber zugeben, dass allein die reine Menge an Infos meine Selbstsicherheit, möglichst viel selbst zu machen, etwas angekratzt hat. Vielleicht werde ich das Angebot meiner Werft, das Flugzeug zumindest im ersten Jahr in CAMO zu geben, annehmen und erst mal alles notwenige lernen:

Maltes Seminare klingen dafür jedenfalls super. Bei der Gelegenheit werde ich wohl gleich mal AOPA-Mitglied werden und gleich die Kostenvorteile bei den Seminaren nutzen.

Eine (vorerst) letzte Frage hab ich noch: Wenn ich (oder die CAMO-Werft) das IHP mache und dies nicht mehr von irgendeiner Behörde genehmigt werden muss, hab ich dann nach der Registrierung des Flugzeugs überhaupt noch irgendwas mit der französischen Behörde zu tun? D.h. muss ich / oder die Werft das Annual nach Frankreich schicken? Stellen die das jährliche "Certificat d'examen de navigabilité" aus oder macht das einfach meine Werft mit einem deutschen Formular?

lg Grischa


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