Moin Grischa,
c) wie funktioniert das mit dem Instandhaltungsprogramm? Ich möchte aus Kostengründen und Interesse nicht alles der Werft als CAMO überlassen sondern möglichst viel selbst tun (was halt erlaubt ist). Bei dem Thema kenn ich mich aber noch gar nicht aus. Wer schfeibt bei einem EASA-Flugzeug (unter 600 kg) das Instandhaltungsprogramm? Wo reicht man das genau ein? Bei der OSAC oder er EASA? Müsste das Flugzeug jetzt nicht auch schon ein IHP haben, das man umschreiben kann? Muss das IHP wegen der Änderung des Funkgeräts umgeschrieben werden.
Wie Lutz schon schrieb, halte ich zu regelmäßig zusammen mit der AOPA Germany Kurse zur Einführung in die Wartungsregularien. Das nächste Seminar findet (online) am 5.12.2020 statt. Hier geht's zur Anmeldung: https://aopa.de/event/online-seminar-einfuehrung-in-europaeische-flugzeugwartung-fuer-piloten-und-eigner-am-05-12-2020/
Um Deine Fragen in Kürze zu beantworten:
Das Instandhaltungsprogramm kannst Du selber schreiben, oder Deine CAO/CAMO (wenn Du möchtest). Wir können mit der Aufwind (www.aufwind.aero) auch ein IHP individuell mit Dir entwickeln. Alternativ planen wir gerade - ebenfalls in Zusammenarbeit mit der AOPA - ein Workshop zur gemeinsamen Entwicklung eines angepassten IHP. Die Vorgaben und eine mögliche Vorlage zur Entwicklung des IHP findest Du in ML.A.302 und den AMC und GM hierzu. Diese wiederum findest Du hier auf Seite 855ff. (https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Easy_Access_Rules_for_Continuing_Airworthiness-June_2020.pdf)
Instandhaltungsprogramme reicht man garnicht ein. Wenn Du als Halter die Verantwortung übernimmst, reicht die Deklaration eines Programms. Das prüft Dein Prüfer dann beim Airworthiness Review. Wenn eine CAO oder CAMO das Management der Lufttüchtigkeit übernimmt, genehmigt diese das Programm und legt Dir darüber rechenschaft ab.
Ja, Dein Flugzeug muß ein IHP haben, an dem man zur Not auch nur die Adresse bzw. den Halter ändern kann. Ob das sinnvoll ist, kommt auf das IHP an und darauf, wie man das Flugzeug warten möchte (insbesondere mit Blick auf Pilot-Owner-Wartung und die Überschreitung der TBO gibt es bei den Programmen doch deutliche qualitative Unterschiede).
Für den Wechsel des Funkgerätes musst Du das IHP nur dann ändern, wenn das Funkgerät eine neue periodische Instandhaltungsvorgabe mitbringt. Normalerweise ist das nicht der Fall, aber genau weiß man das erst, wenn man in das Handbuch des entsprechenden Funkgeräts geschaut hat.
Gute Flüge!