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15. Oktober 2020: Von Lutz D. an Grischa Schmiedl Bewertung: +2.00 [2]

Lieber Grischa,

beim ersten Flugzeug ist das alles naturgemäss ziemlich verwirrend. Keine Sorge, wird schon.

Dennoch wird es ohne französischkenntnisse UND ohne Kenntnisse über die EASA-Regularien zur Zulassung, Betrieb und Unterhalt vermutlich etwas hakelig. Mal sehen wie weit wir hier kommen, aber vorab schon mal ein Tip - Malte H. aus dem Forum bietet regelmässig entsprechende Seminare an und betreut auch Halter bei kleinen und grossen Fragen - das ist vielleicht eine gute Investition für Dich.

Zu den Fragen:

a) Ich habe das Forumlar zum Ummelden des bereits F-registrierten Flugzeugs gefunden (https://www.ecologie.gouv.fr/immatriculation-des-aeronefs#e3 From 10090*4). Was ich nicht weiß ist, ob ich dafür was zahlen muss (ich find nur einen Preis für Neuregistrieren und ich weiß, die Franzosen sind cool, aber immerhin müssen sie mir die Unterlagen ins Ausland schicken). Ich kann trotz "Vive la France" kaum glauben, dass das komplett gratis ist.

Formular ist richtig, dank Covid sind die zur Zeit nicht voll besetzt, alles etwas langsamer als sonst - am besten Anrufen. Mehr als Dir auf französisch sagen, dass man kein englisch spricht, kann DIr nicht passieren. Ich konnte zunächst jetzt auch nicht erkennen, dass Ummeldung kostenpflichtig ist. Ganz wichtig ist der Kaufvertrag - der muss den Vorgaben des verfügbaren Musters auf der Website entsprechen.

b) Ich (meine Werft) muss das FUNKGERÄT tauschen lassen (zuhause, nicht in Frankreich). Weches Formular der OSAC brauche ich dafür und wo muss ich das hinschicken / einreichen?

Dafür brauchst Du kein Formular der OSAC. Die Unterlagen des Funkgeräts kommen in die L-Akte und Du passt Dein IHP entsprechend an. Das funkgerät muss natürlich zugelassen sein.

c) wie funktioniert das mit dem Instandhaltungsprogramm? Ich möchte aus Kostengründen und Interesse nicht alles der Werft als CAMO überlassen sondern möglichst viel selbst tun (was halt erlaubt ist). Bei dem Thema kenn ich mich aber noch gar nicht aus. Wer schfeibt bei einem EASA-Flugzeug (unter 600 kg) das Instandhaltungsprogramm? Wo reicht man das genau ein? Bei der OSAC oder er EASA? Müsste das Flugzeug jetzt nicht auch schon ein IHP haben, das man umschreiben kann? Muss das IHP wegen der Änderung des Funkgeräts umgeschrieben werden.

Das IHP erklärst Du schön selbst und brauchst keine Genehmigung der OSAC. In der Tat, es muss auch jetzt schon ein IHP geben. Hier verweise ich noch mal auf Malte, der Dir in 3 Stunden oder so das alles nahe bringen kann. Da gibt es keinen Unterschied zwischen OSAC oder LBA oder ...

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Lutz


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