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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Juli 2014: Von Achim H. an B. Quax F. Bewertung: +1.00 [1]
Was die Behörde dazu sagt......Berlin-Brandenburg

Was für Blödschwätzer... Erst sagen sie, sie sind nicht zur Rechtsauslegung kompetent (was sicherlich stimmt), dann verzapfen sie so einen kompletten Käse. Lufthansa & Co sind dann wohl aus Sicht dieser Behörde notorische Rechtsbrecher. Aber als Schreibtischtäter vom Typ A9 kann es einem ja egal sein, dass die Welt sich schon weitergedreht hat und z.B. Jeppesen gar keine Papierkarten mehr anbietet.
27. Juli 2014: Von Daniel Krippner an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Eins muss man ihm aber lassen: die Wahrscheinlichkeit dass bei der Papierkarte der GPS-Empfänger ausfällt ist wirklich ziemlich gering...
27. Juli 2014: Von Tobias Schnell an Daniel Krippner
Selbst wenn der GPS-Empfang bei einem Tablet ausfällt, hat man noch einen Funktionsumfang, der die Papierkarte bei weitem übertrifft.

Und, mal ehrlich - wir reden vom VFR-Fliegen. In welchem Szenario besteht bei plötzlicher Nicht-Verfügbarkeit von Kartenmaterial eine akute Gefahr für Leib und Leben? Also ich würde im Falle eines Falles ATC informieren, die Sachlage schildern und unter Nutzung der verbleibenden bordseitigen Navigationshilfsmittel den nächsten (unkontrollierten) Flugplatz ansteuern. Wenn man mal Sonderfälle wie scud-running in Alpentälern bei Mistwetter außen vor lässt, scheint mir dieses Risko durchaus kalkulierbar zu sein.
27. Juli 2014: Von Andreas Heß an Achim H.
Ich seh das wie diese Behörde, genau so mach ich das.
27. Juli 2014: Von Lutz D. an Andreas Heß
Hoffe, Du nimmst nur luftfahrtzertifizierte Karten und W&B Berechnungs-Sheets.
27. Juli 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Andreas Heß Bewertung: +4.00 [4]
Moin,

das so zu machen, ist das Eine, es so vorzuschreiben und als rechtsverbindlich auszugeben, etwas ganz anderes.

Viele Grüße
27. Juli 2014: Von Daniel Krippner an Tobias Schnell
Tobias, das ist mir klar - mein Statemen war ironisch gemeint... :)
27. Juli 2014: Von Achim H. an Andreas Heß
AOCs (vulgo Airlines) müssen ihre Materialien genehmigen lassen. Mehrere AOCs in Deutschland haben die Genehmigung, ohne Papierkarten zu operieren.

Die müssen jetzt wahrscheinlich neben dem ukrainischen auch den berlin-brandenburgischen Luftraum meiden.
27. Juli 2014: Von Alexander Callidus an Lutz D.
Mich wundert die Polemik. Man muß ja nicht die Meinung der Behördenmitarbeiter über ihre Wichtigkeit teilen, aber...
herrscht nicht Einigkeit darüber, daß die Ausfallwahrscheinlichkeit der Papierkarte geringer als die eines GPS ist (offene Cockpits beiseite, da ist die Auswehwahrscheinlichkeit der Karte sicher höher)?.

Ist die Ausfallhäufigkeit mobiler Lösungen nicht höher als die fest eingebauter?

Oder ist die Zuverlässigkeit jedweder GPS-Bastelei einfach ausreichend, mehr brauchen wir nicht?

Und wie haltet Ihr es in unbekannten Gefilden? Letztes Jahr von Lelystad über Freiburg nach Locarno, da hätte sich der Weiterflug durch Italien angeboten. Aber erstmals in einem fremden Land und dann nur die Tetris-Grafik des Garmin als Informationsquelle?

Ich bin dann doch froh, wenn ich ausnahmsweise mal einen Strich auf die Karte gemalt habe, entspannt auch bei anstrengendem Wetter im Flug.

Oder ist das Problem ab 7" keines mehr?
27. Juli 2014: Von Norbert S. an Alexander Callidus
Aber erstmals in einem fremden Land und dann nur die Tetris-Grafik des Garmin als Informationsquelle?

Ist das nicht eine Frage der Flugvorbereitung?

Ob der Strich sich auf der Papierkarte oder im Nav-programm findet, sollte doch keine Rolle spielen.
Elektronisch sollte ein fail operational bestehen, z.B. zwei I-pads mit min 70% Ladezustand, wie es bei den
AOCs genehmigt wird (LBA - nicht BER)
27. Juli 2014: Von Norbert S. an Achim H.
Berlin - Brandenburg, waren das nicht die mit dem "völkischen" Sprachnachweis in der Lizenz?
Bald bin ich so weit zu sagen " Gebt mir die ADIZ zurück ! "
27. Juli 2014: Von Alexander Callidus an Norbert S.
Doch, genau das meinte ich: der Strich in meinem Garmin 496 führt mich volldeppensicher genau da hin, wo ich will, aber ich muss das vorher mit anderen Mitteln eingeordnet haben. Mit der Papierkarte habe ich einen Überblick über das, was mich in den nächsten 5-30 min erwartet. Ist diese Übersicht mit Bildschirmen besserer Auflösung (≥7") gegeben?
27. Juli 2014: Von Norbert S. an Alexander Callidus
Das Garmin496 kenne ich selber nicht. Mit meinen I-pad Nav Programmen habe ich die gesamte Route abgespeichert und kann den Flugweg rauf- und runterscrollen, kann zoomen etc. Verliere also nicht den großen Überblick. Mit neuen Routen ins unbekannte Ausland sollte man sich vorher genug vertraut machen - aber wer macht das nicht?
Wer sich allerdings besser fühlt mit der Papierkarte, sollte diese dann auch benutzen. Nur warum sollte man von Amts wegen die Papierkarte vorschreiben - die Argumentation des B&B Luftamtes geht doch inzwischen an der Realität vorbei. Jeppesen stellt die Papierkarten ein, bald folgen andere - und was machen wir dann?
Es wäre vielleicht gut, wenn der Chef/in des Luftamtes B&B mehr als 500 Flugstunden hätte und zwar nicht nur auf MIG 17 ;-)
27. Juli 2014: Von Klaus Leiner an Achim H.
Eine kleine Begriffsbestimmung:
AOC = Air Operator Certificate, das ist das Zertifikat mit dem die professionellen Unternehmen dann fliegen dürfen und bezeichnet nicht den Transporteur.

Für die Nutzung der EFB = Electronic Flight Bags gibt es die EASA ED Decision 2014-001-R-(2) und EFB Rules Annex II AMC 20-25 die beschreiben, welche Voraussetzungen zum Betrieb solcher EFBs nach Typ A und Typ B unterschieden zu erfüllen sind, sowas gibt es auch für die USA.

Für die Privaten ist das ohne Belang, so lange die Teile nicht fest in das Fluggerät eingebaut sind und damit ein Teil der Ausrüstungsliste werden.

Im Übrigen kann man sich mit den meisten Pakteten doch ein Tripkit ausdrucken, welches auch die tagesaktuellen Karten und AIPs, Wetter, W&B und Notams enthält, das ist doch sicher keine Hürde.

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