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Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Juli 2014: Von Achim H. an Andreas Heß
AOCs (vulgo Airlines) müssen ihre Materialien genehmigen lassen. Mehrere AOCs in Deutschland haben die Genehmigung, ohne Papierkarten zu operieren.

Die müssen jetzt wahrscheinlich neben dem ukrainischen auch den berlin-brandenburgischen Luftraum meiden.
27. Juli 2014: Von Norbert S. an Achim H.
Berlin - Brandenburg, waren das nicht die mit dem "völkischen" Sprachnachweis in der Lizenz?
Bald bin ich so weit zu sagen " Gebt mir die ADIZ zurück ! "
27. Juli 2014: Von Klaus Leiner an Achim H.
Eine kleine Begriffsbestimmung:
AOC = Air Operator Certificate, das ist das Zertifikat mit dem die professionellen Unternehmen dann fliegen dürfen und bezeichnet nicht den Transporteur.

Für die Nutzung der EFB = Electronic Flight Bags gibt es die EASA ED Decision 2014-001-R-(2) und EFB Rules Annex II AMC 20-25 die beschreiben, welche Voraussetzungen zum Betrieb solcher EFBs nach Typ A und Typ B unterschieden zu erfüllen sind, sowas gibt es auch für die USA.

Für die Privaten ist das ohne Belang, so lange die Teile nicht fest in das Fluggerät eingebaut sind und damit ein Teil der Ausrüstungsliste werden.

Im Übrigen kann man sich mit den meisten Pakteten doch ein Tripkit ausdrucken, welches auch die tagesaktuellen Karten und AIPs, Wetter, W&B und Notams enthält, das ist doch sicher keine Hürde.

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