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27. Juli 2014: Von Klaus Leiner an Achim H.
Eine kleine Begriffsbestimmung:
AOC = Air Operator Certificate, das ist das Zertifikat mit dem die professionellen Unternehmen dann fliegen dürfen und bezeichnet nicht den Transporteur.

Für die Nutzung der EFB = Electronic Flight Bags gibt es die EASA ED Decision 2014-001-R-(2) und EFB Rules Annex II AMC 20-25 die beschreiben, welche Voraussetzungen zum Betrieb solcher EFBs nach Typ A und Typ B unterschieden zu erfüllen sind, sowas gibt es auch für die USA.

Für die Privaten ist das ohne Belang, so lange die Teile nicht fest in das Fluggerät eingebaut sind und damit ein Teil der Ausrüstungsliste werden.

Im Übrigen kann man sich mit den meisten Pakteten doch ein Tripkit ausdrucken, welches auch die tagesaktuellen Karten und AIPs, Wetter, W&B und Notams enthält, das ist doch sicher keine Hürde.

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