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5. März 2015: Von Christof Edel an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Ich würde hier eine klare Unterscheidung machen

1) Die Strafe - Bussgeld, Geldstrafe, Freiheitsstrafe

2) Der Schutz der Allgemeinheit - Führerscheinentzug / Lizenzentzug

Das Fahrverbot ist irgendwie beides, aber bei Trunkenheitsfahrten uns besonders schweren Verkehrsdelikten eher Allgemeinheitsschutz, deswegen auch das "medizinisch-psychologisches Gutachten", das dazu dienen soll [man beachte die Wortwahl...] vor der Wiedererteilung des Führerscheins sicherzustellen, dass der Fahrer nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit rückfällig wird.

Nun hat der Beamte ein Problem. Geringe Zweifel daran, dass Philipp nicht eventuell doch rückfällig wird, können durchaus berechtigt sein, insbesondere wen man Beamter ist und und kein Risiko eingehen will. Nach der Fallgeschichte glaube ich das zwar nicht, dennoch würde ich sagen dass wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, ein paralleles Flugverbot mir nicht wirklich unangemessen erscheint.

Dass hierfür aber die Anti-Terror-"ZÜP" missbraucht wird, und damit katastrophale Folgen im Beruf entstehen die völlig unverhältnismässig sind [kein Risiko, selbst WENN er besoffen auf der Arbeit auftauchen SOLLTE, sind die Kollegen da, ihn nach Hause zu schicken] ist unerträglich.

Für Philipp persönlich - dass mit dem "Fachidiotentum" lässt sich doch sicher beheben? Vielleicht ein Anstoss, das Jahr bis zur Wiedererteilung der ZÜP dazu zu benutzen... oder auch zwei...

5. März 2015: Von Lutz D. an Christof Edel Bewertung: +2.00 [2]
Diese Unterscheidung ist sehr wichtig. Selbst als verurteilter Straftäter (Kunstfälscher, Bilanzbetrüger, Steuerhinterzieher, Kneipenschläger, Volksverhetzer oder Exhibitionist) sollte man nicht auf Grundlage des Zweifels einer Person aus dem Luftverkehr gezogen werden können.
Das Gericht prüft ja gar nicht den Fall als solchen, sondern nur, ob die Behörde sich an das Gesetz hielt. Das hat sie offenbar getan.
Jetzt ist dieser vorliegende Fall tatsächlich so gelagert, dass vermutlich bei vielen Menschen ein leichter Zweifel aufkommen. Hier müsste das Gesetz dringend eine weitere Prüfinstanz vorsehen. Z.B. eine MPU o.ä.

Ansonsten sind dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet.
5. März 2015: Von Andreas Ni an Lutz D.
Du bringst das ganz gut auf den Punkt, Lutz: die Legislative gibt - wo erforderlich, und das ist es oft - der Exekutive einen gewissen Ermessensspielraum, innerhalb dessen sie zu agieren hat. Nur ist bei der Formulierung der Legislative bereits ein Fehler passiert. Den lebt die Exekutive natürlich aus. In dem vorliegenden Fall auch völlig legitim, entsprechend sind der Judikative die Hände gebunden, korrigierend einzugreifen.
5. März 2015: Von Hubert Eckl an Lutz D.

Genau! Das Üble aber ist, daß dort wo wirklich Handlungsbedarf besteht, bei Alkoholikern in der Fliegerei weggesehen wird. Du bist permanent im Spannungsfeld zwischen Ignorant und Denunziant, wenn Du solche Sportsfreunde kennst.

5. März 2015: Von Roland Schmidt an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]
In dem vorliegenden Fall auch völlig legitim, entsprechend sind der Judikative die Hände gebunden, korrigierend einzugreifen.

Es sei denn, sie kann der Exekutiven Ermessensfehlgebrauch bescheinigen. Die Ermessensabwägungen können/sollten schon einen erheblichen Teil der Begründung im Bescheid ausmachen.

5. März 2015: Von Lutz D. an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]
...aber das wird hier nicht gegeben sein, denn dass auf Grundlage der ermittelten Tatsachen Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, ist ja erstmal ganz nachvollziehbar und auch gut begründet.
Der Gesetzgeber hat schlicht vergessen, vorzusehen, wie solche Zweifel entkräftet werden können. Außerdem scheint mir der Zweifel ein nicht hinreichend bestimmer Rechtsbegriff zu sein.

5. März 2015: Von Roland Schmidt an Lutz D.
Der Gesetzgeber hat schlicht vergessen, vorzusehen, wie solche Zweifel entkräftet werden können. Außerdem scheint mir der Zweifel ein nicht hinreichend bestimmer Rechtsbegriff zu sein.

Genau, Lutz, die Betonung muss auf "der Gesetzgeber" liegen. Gegen bestimmte Mitarbeiter einer Behörde zu hetzen, finde ich erst einmal grundsätzlich nicht zielführend für die Sache "ZUP abschaffen". Ich würde es noch nicht einmal ausschließen, dass auch bei den Behörden viele die ZUP für schwachsinnig halten.

Allerdings will ich mir nicht anmaßen zu behaupten, dass im Verfahren alles richtig gelaufen ist. Falls es nicht so war, hätte das Gericht das aber korrigieren müssen und die BR Münster alt aussehen lassen können.

5. März 2015: Von Andreas Ni an Lutz D. Bewertung: +0.67 [2]
Der Gesetzgeber hat - mit Sicherheit sowohl ungewollt wie auch nicht wissend - von den Ämtern zu viel verlangt bzw. ihnen zu viel Macht übertragen. Damit kann ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst i.d.R. schlichtweg nicht umgehen.
5. März 2015: Von Erik N. an Christof Edel
Christof, genau so ist es. Wo normalerweise Gerichte Maßnahmen gegen Alkoholsünder entscheiden, wird im Falle der ZÜP die Ebene der Gerichte verlassen, und es auf die Ebene von Verwaltungsbeamten verlegt. Meine Frage war ja, kann den Philipp nicht den Weg der gerichtlichen Instanzen gehen, anders ausgedrückt, sind denn alle Instanzen ausgeschöpft ?
5. März 2015: Von Lutz D. an Erik N.
Du siehst glaube ich, den Punkt nicht. Natürlich ist der Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Aber das kann er sich sparen. Denn die Behörde hat gesetzlich gehandelt. Unmenschlich, nicht sachgerecht - a
aber gesetzlich.
Gegen ein schlechtes Gesetz hilft der Rechtsweg nunmal nicht.
5. März 2015: Von Roland Schmidt an Lutz D.
Gegen ein schlechtes Gesetz hilft der Rechtsweg nunmal nicht.

Es sei denn, das BVerfG kippt das Gesetz bzw. schreibt dem Gesetzgeber etwas in seine to do liste. Wie ich Sibylle verstanden habe, steht das Urteil des BVerfG zur ZUP noch aus.

Oder es wird zumindest ein nicht hinreichend bestimmter Rechtsbegriff in einem Gesetz durch ein Gericht "konkretisiert" (z. B. "Zweifel an der Zuverlässigkeit in diesem Sinne liegen regelmäßig dann vor, wenn....")

5. März 2015: Von Lothar Ka an Roland Schmidt
Nur dürfte dies Phillip und Kollegen auch nicht helfen. ...

Bereits vor der ZÜP für Piloten gab es eine Sicherheitsüberprüfung für alle, die in den Sicherheitsbereich eines Flugplatzes wollen, dh einen Flughafen Ausweis brauchen
5. März 2015: Von Roland Schmidt an Lothar Ka
Direkt helfen vielleicht nicht. Sie "wissen" dann aber zumindest, ob das Volk es als richtig und gerecht erachtet, was ihnen widerfahren ist. Ich befürchte nur - das ist an anderer Stelle schon angesprochen worden -, dass es den größten Teil des Volkes schlichtweg im günstigen Fall nicht interessiert.

5. März 2015: Von Malte Höltken an Lutz D.
Muß der Beamte, der die ZÜP bearbeitet eigentlich seinerseits auch geZÜPt sein?
5. März 2015: Von Roland Schmidt an Malte Höltken
Der hat einen Eid abgelegt. Darüber hinaus können ihm ebenfalls Sanktionen in einem Disziplinarverfahren blühen, auch bei groben Verfehlungen im Privatbereich - bis zur "Entlassung aus dem Dienst". Es sind also durchaus Parallelen erkennbar ;-)

5. März 2015: Von Malte Höltken an Roland Schmidt
Also mit dem Eid "Ich werde kein Terrorist werden" könnte ich auch leben, anstelle der ZÜP.
5. März 2015: Von Richard Bieber an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]
Beamtenstaat eben, wie das alte Rom anno 300 nach Christus. Kurz vor dem endgültigen Zerfall.
Wie viele Bundestagsabgeordnete sind eigentliche KEINE Beamte? Ist das das repräsentierte Volk? Auweiowei.
Ein erheblicher Teil der alltäglichen Staatsgewalt läuft an der Demokratie vorbei durch die Hände von Beamten.
Man muss halt aufpassen wen man da alle vier Jahre wählt!
Und danke Otto (Schily, SPD), alter Fuchs! Mit der ZÜP haste uns richtig eine reingewürgt!
Aber mit Terroristen hatte der ja so seine Erfahrungen...
Und die CDU und schon gar nicht die CSU machen Anstalten die ZÜP aufzulösen. Nur die FDP hatte dagegen gemeckert, das ist Geschichte...den Grünen ist es glaube ich gänzlich egal. Also von unseren großteils verbeamteten Volksvertretern ist gar keine Besserung zu erwarten.
Bleibt als Hoffnung Europa. Und die Schützenhilfe in Sache Demokratie von Staaten die das schon eine ganze Weile länger ausüben als die BRD seit 1949 und die ehem. DDR seit 1990.
5. März 2015: Von Othmar Crepaz an Richard Bieber
Hoffnung Europa? Da fürchte ich eher, dass die EU diesen Unsinn (ZÜP) übernimmt und flächendeckend einführt.
8. März 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Muss man doch bei der Einreise in die USA auch ausfüllen: "ich plane keine terroristischen Aktivitäten".

Muss unglaublich wirkungsvoll sein, der Absatz..
8. März 2015: Von Erik N. an Flieger Max L.oitfelder
Ja, ist er, weil sie dich dort, im Gegensatz zu hier, ohne Amwalt für Wochen festsetzen können, wenn sie glauben, dass du beim Ausfüllen gelogen hast.
9. März 2015: Von Markus Doerr an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +3.00 [3]
Es gibt ja noch besser Ansätze.
Ich hab mir da so ein Amulett machen lassen. Das hilft gegen Terroranschläge und Bären. !00% Wirkung.
Seit ich es habe (2005) habe ich weder einen Bärenangriff noch jedwede Art von Terror ertragen müssen. Somit ist nach 10 Jahren bewiesen, dass es funktioniert. Ist auch billiger als Sicherheitskontrollen.
Sowas sollte man verpflichtend vorschreiben und schon ist das Problem gelöst.

:-)
9. März 2015: Von  an Markus Doerr
Ich hab mir da so ein Amulett machen lassen. Das hilft gegen Terroranschläge und Bären. !00% Wirkung.
Seit ich es habe (2005) habe ich weder einen Bärenangriff noch jedwede Art von Terror ertragen müssen. Somit ist nach 10 Jahren bewiesen, dass es funktioniert

alter trick der reaktion - würde pepone sagen.....und ich erst: ich seit jahren eine unfallversicherung...mir ist immernochnix passiert..da ist doch ein fauler trick dabei!

mfg
ingo fuhrmeister

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