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5. März 2015: Von Lutz D. an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]
...aber das wird hier nicht gegeben sein, denn dass auf Grundlage der ermittelten Tatsachen Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, ist ja erstmal ganz nachvollziehbar und auch gut begründet.
Der Gesetzgeber hat schlicht vergessen, vorzusehen, wie solche Zweifel entkräftet werden können. Außerdem scheint mir der Zweifel ein nicht hinreichend bestimmer Rechtsbegriff zu sein.

5. März 2015: Von Roland Schmidt an Lutz D.
Der Gesetzgeber hat schlicht vergessen, vorzusehen, wie solche Zweifel entkräftet werden können. Außerdem scheint mir der Zweifel ein nicht hinreichend bestimmer Rechtsbegriff zu sein.

Genau, Lutz, die Betonung muss auf "der Gesetzgeber" liegen. Gegen bestimmte Mitarbeiter einer Behörde zu hetzen, finde ich erst einmal grundsätzlich nicht zielführend für die Sache "ZUP abschaffen". Ich würde es noch nicht einmal ausschließen, dass auch bei den Behörden viele die ZUP für schwachsinnig halten.

Allerdings will ich mir nicht anmaßen zu behaupten, dass im Verfahren alles richtig gelaufen ist. Falls es nicht so war, hätte das Gericht das aber korrigieren müssen und die BR Münster alt aussehen lassen können.

5. März 2015: Von Andreas Ni an Lutz D. Bewertung: +0.67 [2]
Der Gesetzgeber hat - mit Sicherheit sowohl ungewollt wie auch nicht wissend - von den Ämtern zu viel verlangt bzw. ihnen zu viel Macht übertragen. Damit kann ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst i.d.R. schlichtweg nicht umgehen.

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