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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. September 2012: Von  an Bernhard Tenzler

im mainzer museum steht doch noch die guiliotine vom hannes schinder - die könnte ja bonn-hangelar als belohnung für nur geringe abweichung in aktion treten....

mfg

ingo fuhrmeister

26. September 2012: Von Philipp Tiemann an Krisha Buchholz
Vielen Dank Herr Buchholz und viel Glück auch bei ihrem Verfahren. Wäre schön, wenn sie uns so gut möglich auf dem Laufenden halten könnten. Das hört sich ja alles völlig unglaublich an. Ich hoffe, dass die Behörde vom Gericht ordentlich eins oben drauf bekommt, und zwar nicht in ein paar Einzelfällen, sondern in einem Grundsatzurteil.
26. September 2012: Von  an Krisha Buchholz
Alles Gute. Vor Gericht und auf hoher See......
Gilt mehr den je, bei unseren Gerichten
26. September 2012: Von Andreas Ni an Krisha Buchholz
Ich musste eben meine alten Flugbücher durchblättern: am 16.06.1985 bin ich das letzte Mal in EDKB gelandet. Und nach den derzeitigen Nachrichten werde ich dort auch definitiv nicht mehr hinfliegen. Es gibt keinen Grund, und erst recht nicht eine derart sich verhaltende Luftaufsicht zu unterstützen.

Ich habe einfach keine Lust mehr auf solche Gerichtsverhandlungen - auch wenn das vielleicht unter ideellen Gesichtspunkten grundverkehrt ist und einem Vogel - Strauss - Verhalten entspricht.


26. September 2012: Von Andreas KuNovemberZi an Krisha Buchholz
Unglaublich!
Ich drücke Ihnen und allen anderen "Sündern" fest beide Daumen.

Ich warte auf den ersten Zusammenstoß, der durch präziseste Einhaltung von Höhe und Flugweg bei gleichzeitiger maximaler Beachtung des GPS verursacht wird.

Auch wenn ich selbst in den letzten Jahren nie nach Bonn - Hangelar musste, hat das Vorgehen dort auch bei mir dazu geführt, dass ich in der Platzrunde regelmäßig auf das GPS sehe. Völlig sinnfrei, eigentlich, und auch nicht günstig für die Sicherheit.

Erst kürzlich wurde ich auf Langeoog von einem (eigentlich langsameren) Flieger hinter mir offenbar übersehen. Konnte ich auf dem TCAS verfolgen, und die Flugleitung hat im schon das Durchstarten nahegelegt. Habe dann mit der Seneca eben kräftiger gebremst und bin statt per Back-Track gleich rechts raus (ca. 400 m nach der Schwelle). Möglicherweise hat der Pilot auch ein wenig zu viel auf das GPS gesehen.

Viele Grüße,

Andreas
27. September 2012: Von Sibylle Glässing-Deiss an Krisha Buchholz

Wir haben seitens der AOPA über solche Bußgeldandrohungen- bzw. – verfahren sogar auch aus Aachen gehört.

Wir hatten im AOPA-letter 03/11 bereits auf dem Titelblatt und auf 3 Seiten ab S. 12 anläßlich der bereits im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Verfahren in Egelsbach und Hangelar nochmals eine umfassende Veröffentlichung zu7408m Thema Platzrunde gestartet.

https://aopa.de/publikationen/aopa-letter/aopa-letter-2011-03.html

Leider haben wir keine Nachrichten über den Ausgang der Verfahren.

Bereits im letter 6/2002 gab es eine ähnliche Veröffentlichung

https://aopa.de/DE/upload/pdf/PDFLetter/2002-Letter_6/Letter_6-2002-14-27.pdf Dort. S. 20 -24 (letter-Seitenzahlen)

Entscheidend ist die NfL II 37/2000. (nur bezgl. der Fallschirme geändert mit NfL II 71/2001.

https://www.edkb.de/Download%20Angebote/NfL%20II%2037%202004%20Regelung%20des%20Flugverkehrs.pdf

Dort wird ausdrücklich in Ziff. 3.1 Abs. 2 geregelt, wann Abweichungen zulässig sind.

Ausserdem ist in Ziff. 3.1 Abs. 4 geregelt, dass Geradeausanflüge und sogar Direktanflüge (aus variabler Position) aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder Lärmvermeidung zulässig sind.

Wozu dient die Platzrunde: Die Platzrunde soll einerseits einen hindernisfreien Anflug ermöglichen, Orientierung und Staffelungshilfe für anfliegende oder abfliegende Flugzeuge sein und anderseits Lärmschutz.

Dieser Lärmschutz ist aber auch nicht einem Überflugverbot gleichzusetzen: Ziff. 3.4.1

„Der Überflug von lärmempfindlichen Gebieten, insbesondere von Ortschaften, ist möglichst zu vermeiden.“

„Lärmempfindliche Gebiete sind in der Sichtflugkarte nur in begründeten Einzelfällen zu benennen.“

Wir werden die Bezirksregierung Düsseldorf zu einer Stellungnahme auffordern.

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.

27. September 2012: Von Philipp Tiemann an Sibylle Glässing-Deiss

Bei dieser Thematik gibt es ja grundsätzlich zwei skandalöse Aspekte, die man zunächst etwas trennen muss.

Der erste Fall ist: Ein Pilot verlässt diesen Korridor, weil objektiv flugbetrieblich etwas für die Abweichung gesprochen hat. In diesem Fall wird er aber anscheinend dennoch (ohne die Sache z.B. gleich vor Ort sofort mit der Luftaufsicht klären zu können) grundsätzlich angezeigt. Danach muss sich der Angezeigte in einem Verfahren verteidigen und sich äußern, inwiefern und warum er von der Platzrunde abweichen musste, sei es durch Beweise, sei es durch Erklärungen, o.ä. Die Klage wird dann möglicherweile fallen gelassen. In der Zwischenzeit hatte aber der Pilot einen Riesenärger, Anwaltskosten, etc.

Das ist ein Skandal und das muss aufhören.

Der zweite Fall ist aber der, wo ein Pilot diesen megaschmalen Korridor in unwesentlichem Umfang verlässt, ohne dass es dafür einen entscheidenden Grund (z.B. unmittelbar vorausfliegender Verkehr, etc.) gegeben hat, sei es weil er für einen kurzen Augenblick eine Checkliste abgearbeitet hat oder ganz einfach weil der Platz und die Umgebung unbekannt waren und er die Bodenmerkmale nicht in Sekundenschnelle mit der Karte in Einklang bringen konnte (Flugsicht Minimum in Deutschland im Luftraum G: 1,5 Kilometer). Auch in diesen Fällen sind die Anzeigen skandalös und müssen aufs Schärfste bekämpft werden.

Ich denke, dass Ganze Problem rührt von einer falschen Interpretation der "Platzrunde". Oft wird ja (gar auf wissenschaftliche Art und Weise) untersucht, ob "die Platzrunde einen bindenden Flugweg darstellt" oder eben nicht. Ich denke, dass ist nicht der springende Punkt. Ich denke, man kann durchaus akzeptieren, dass die Platzrunde "bindend" ist. Die Frage ist bloß: in wie weit? Die richtige Antwort (denn nur nur so kann man es meinen) ist meines Erachtens, dass sie insofern bindend ist, als wenn diese als Linksplatzrunde dargestellt ist die Platzrunde links herum zu fliegen ist und wenn sie als Rechtsplatztrunde dargestellt ist, diese rechts herum zu fliegen ist. Nicht viel mehr. Nun kann man noch sagen, dass man sich auch an deren grundsäzliche Führung zu halten hat, d.h. wenn diese westlich an Unterbützelbach vorbeiläuft, man eben westlich von Unterbützelbach zu fliegen hat. Oder wenn diese nach dem Abheben ein Wegdrehen um 30 Grad nach links gebietet, dies so gemacht werden soll.

Aus dem Satz "die Platzrunde ist bindend" aber abzuleiten, dass ein eingetragener Strich auf plus minus 150 Meter genau geflogen werden muss, geht viel zu weit. Das eben kommt davon wenn die Behörde die Platzrunde durch einen dünnen Strich in einer 1:50000er Karte eintragen und weiter dazu nichts mehr sagen außer "die Platzrunde ist bindend". Toll. Der gesunde Menschenverstand ist dann man wieder komplett ausgesperrt worden (wie so häufig heutzutage).

Ich meine sogar: es geht zu weit, wenn im Fall dass ein platzfremder Pilot eine veröffentlichte Platzrundenführung einmal arg verfehlt (aber zumindest auf der richtigen Seite fliegt) und dabei, sagen wie mal, über eine Siedlung hinwegfliegt, es gleich eine Anzeige und ein Bußgeld gibt. Ein Flugzeug zu fliegen ist eben nicht damit vergleichbar, ein Auto zu fahren und dabei darauf zu achten, bei Tempolimit 50 auch nur 50 zu fahren. Das kann man erwarten. Beim Fliegen aber gibt es (gerade im Anflug) ein deutlich komplexeres Gerät zu bedienen, es gibt mitunter starke Winde und es gibt eine oft komplexe Verkehrssituation im dreidimensionalen Raum zu verfolgen. Es scheint mir aber, dass diese "normalen" Dinge des Flugalltags nach Ansicht der Behörde zur Entlastung nicht ausreichen. Sie müssen es aber.

Es geht also nicht um die Regelungen an sich, sondern um deren praxisgerechte Anwendung. Und diese kann nicht jursitischen Abhandlungen entspringen, sondern nur der fliegerischen Praxis.

28. September 2012: Von Jürgen Scheiwe an Philipp Tiemann

Ich frage mich ob sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf (als Behörde die die Platzrunde festlegt) jemals jemand ernsthaft Gedanken über die tatsächliche Fliegbarkeit des vorgeschriebenen Korridors von +/- 150 m gemacht hat.

Die Kurvenradien der Platzrunde Bonn-Hangelar betragen im Anflugblatt der AIP 200 m. Wenn ich mit meinem Flieger mit 90 kts in das Endteil eindrehe entspricht das bei einem Standard Rate Turn aber einem Kurvenradius von 885 m. Ich verlasse also zwangsläufig den Korridor deutlich (um mehr als 500 m) oder wäre gezwungen die Kurve wesentlich steiler zu fliegen, was mich in relativ niedriger Höhe (ca. 500 ft. AGL) durch die dann deutlich erhöhte Stall Speed gefährdet.

Bei einem Flieger mit nur 60 kts Anfluggeschwindigkeit beträgt der Kurvenradius immerhin noch 590 m (bei Standard Rate). Auch damit käme ich also nicht legal (= innerhalb des Korridors) um die Kurve.

Wie soll ich mich verhalten um einer Anzeige zu entgehen?

P.S.: Ich fliege selbst seit 1989 in Hangelar.

28. September 2012: Von Achim H. an Jürgen Scheiwe
Interessante Argumentation. Natürlich kurvt man in der Platzrunde viel enger als Standard Rate aber die Gefahr des zu eng Kurven ist sehr real -- liest man immer wieder in den Unfallberichten. Die ganzen Zwangsmaßnahmen könnten also eine Gefährdung der Sicherheit darstellen.
28. September 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Jürgen Scheiwe
"Wie soll ich mich verhalten um einer Anzeige zu entgehen? "

Ein Flugzeug mit 18,7 Knoten Groundspeed wählen > Fieseler Storch fliegen..

Schon irgendwie bescheuert, oder?
28. September 2012: Von B. Quax F. an Achim H.
Eigentlich habe ich das Gefühl der Queranflug ist ein Halbkreis mit kurzem Geradeausstück. Wie ich die Kurven auf dem Papier hinbekommen soll möchte ich nicht mal ausprobieren.
Ich habe auch nix gegen Platzrunden und bin dafür die Anwohner zu schonen, aber irgendwie schießt man hier am Ziel vorbei. Ich drücke den betroffenen die Daumen und wünsche und hoffe auf einen positiven Ausgang für uns alle.
28. September 2012: Von Jürgen Scheiwe an Flieger Max L.oitfelder
Den Fieseler Storch gibt es tatsächlich am Platz. Ist wohl der Einzige der die Kurve(n) kriegt.
29. September 2012: Von Peter Wertz an Sibylle Glässing-Deiss

Gegen die Anordnung der Bez.Reg. Düsseldorf hilft nur ein Urteil , welches deren Unrechtmässigkeit feststellt . Die Betreibergesellschaft des Platzes gehört zu 98% den Städten Bonn,Sankt Augustin und dem Rhein-Sieg Kreis . Deren Politiker wollen gewählt werden und unterstützen die Lärmgegner. Deshalb wird alles getan um den Flugverkehr abzuschaffen :

- die in den Lärm-Klagen ( https://openjur.de/u/153173.html ) unterlegenen Bewohner - allesamt lange nach Ansiedlung des Fugplatzes dort hingezogen - wollen den Wert ihrer Häuser erhöhen

-die Betreibergesellschaft löscht alle Links aus ihrer Webseit ( https://www.edkb.de/ ) unter der Rubrik "Fluglärm Diskussion" , die die Unrechtmässigkeit der Bez.Reg.-Anordnung belegen , z.B. das Referat von RA Barenberg . Man will den Eigentümer nicht verärgern .

-jeder Anruf der Lärmgegner am Flugplatz mit Lfz-Kennung wegen Verstosses gegen die Platzrunde wird mit einer Anzeige verfolgt

-Fluglehrer haben ihre Arbeit eingestellt , weil sie als verantwortliche Piloten mit Anzeigen überhäuft werden

-der Betreiber verfolgt mit eigenem Laser-Fernrohr die "Vestöße" und zeigt an

-der Bund verkauft die Flugzeughallen , weil die nicht mehr gebraucht werden : https://www.bundesimmobilien.de/immobilien_portal/gewerbe/expose/66351248?ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=office&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

store&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=industry&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

gastronomy&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=tradesite&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

specialpurpose&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=investment&ipq%5Blocation%5D=

Sankt+Augustin&ipq%5Bradius%5D=10&ipq%5Btype%5D=radius

Die Bürokraten als willfährige Vollstrecker der Politiker tun alles , um den Flugbetrieb abzuschaffen . Die wissen zwar genau um die Unrechtmässigkeit ihres Handelns , scheren sich aber darum nicht , solange sie von der Politik gedeckt werden und kein Gericht Einhalt gebietet . Und die bewusst falsche Anschuldigung einer Ordnungswidrigkeit ist nun mal keine Straftat .

So bleiben also viele Piloten weg !

Deshalb ist das einzige Hilfsmittel : negative Feststellungsklage gegen die Bez.Reg.

29. September 2012: Von RotorHead an Peter Wertz
StGB § 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

29. September 2012: Von Philipp Tiemann an Peter Wertz

Hallo Herr Wertz,

Sie haben natürlich vollkommen recht, das Ganze ist politisch gewollt, sonst würde sowas gar nicht so weit kommen. Wer denkt, dass die berühmten +- 150 Meter aufgrund von Unwissenheit und Inkompetenz über flugbetriebliche Notwendigkeiten zustandegekommen sind, ist wohl viel zu naiv. Das wurde ganz bewusst so gemacht, um möglichst für Handlungsspielraum für Ordnungswidrigkeitsverfahren zu haben.

Mir tun die Fluglehrer leid. Die sollten sich alle zusammentun und tätig werden.

So wie Sie das beschreiben, muss der Betreibergesellschaft in ihrem Betreiben, die eigene Zukunft und Existenz zu untergraben, das Handwerk gelegt werden.

30. September 2012: Von  an Philipp Tiemann

hier steht die benutzungsordung von edkb.de:

Regelung des Flugplatzverkehrs
(NfL 1-29/96)

Motorflugbetrieb

1.

Bei Anflügen ist spätestens 5 MIN vor Errei­chen des Platzes Sprechfunkverbindung mit Bonn! Hangelar INFO aufzunehmen. Das Einfliegen in die Platzrunde ist zu melden. Der Flugplatzver­kehr hat ständige Hörbereitschaft auf rechtzuerhalten.

2.

Motorgetriebene Luftfahrzeuge benutzen die in der Sichtanflugkarte dargestellte Platzrunde. Der Einflug hat über den Gegenanflug zu erfol­gen, jedoch kann die Luftaufsicht Ausnahmen zulassen. Platzrundenführung und Flughöhe sind im Rahmen der flugbetrieblichen Möglich­keiten unbedingt einzuhalten. Dabei ist auf die Vermeidung von Fluglärm zu achten. Bebaute Gebiete und Ortschaften sollten nicht überflogen werden

hier eine sehr gute definition platzrunde, die sollte jeder anzeigeerwiderung als anlage beigelegt werden UND eine anzeige wegen verleumndung gem. den entsprechenden paragrafen gg den anzeigenerstatter notfalls gg unbekannt.

dieses lustige laserzielfernrohr ist doch überhaupt nicht geeignet, fehler festzustellen, zu dokumentieren bzw. damit zu argumentieren! es fehlt ein zeuge, ausdruck, film, fotobeweis etc. der pilot kann sich natürlich auf seine platzunkenntnis berufen, da jeder fehler macht und er nicht unnötigerweise mehr lärm also normal produziert hat. das muß man ihm auch mit protokoll nachweisen! wo kein protokoll, kein beweis! jeden, der den piloten deswegen belangen will, anzeige wie oben! dann hört der mist ganz schnell auf!

nur meine meinung!

mfg

ing fuhrmeister

30. September 2012: Von Sebastian Willing an 

Schon die (durchaus sinnvolle) Anforderung, 5 Minuten vor Einflug in die Platzrunde mit INFO Kontakt aufzunehmen, ist in Hangelar nur schwer einzuhalten wenn der Anflug (wie anscheinend durchaus gängig) durch die Köln/Bonn CTR erfolgt. Von Sierra aus wäre ein Direktanflug (bei Landerichtung 11) lärmschonender als das umständliche Einkurven in die Platzrunde - natürlich an der vorgeschriebenen Stelle.

Es bleibt wirklich zu hoffen, dass die Gerichte hier ein eindeutiges, der Gesetzeslage entsprechendes Urteil fällen. Leider sind damit die vielen weiteren unsinnigen Hangelar-spezifischen Regelungen noch in Kraft.

2. Oktober 2012: Von Sibylle Glässing-Deiss an Krisha Buchholz
Hallo Herr Buchholz,
könnten Sie mir bitte mal Ihre Telefonkontaktdaten mailen?
SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
e-mail: glaessing@ra-hgd.de
2. Oktober 2012: Von Krisha Buchholz an Sibylle Glässing-Deiss
Aktuelle Info !

Heute ist das Antwortschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Aufforderung der Anwälte die Korridorregelung zurückzunehmen gekommen.

Herr N... spricht jetzt von einem " Schwankungskorridor" was auch immer das jetzt sein soll.

Er schreibt : Im Rahmen meiner Verwaltungspraxis lege ich für die durchzuführenden Kontrollen einen flugbetrieblichen Schwankungskorridor in einer seitlichen Ausdehnung von jeweils 150 m seitlich der Idealline zu Grunde.

Er gehe weiterhin davon aus das sich Luftfahrzeuge im Normalfall innerhalb dieser von ihm gesetzten Grenzen bewegen können.

Die festgestellten Überschreitungen prüfe er ggf.unter Beteiligung des betroffenen Luftfahrzeugführes.( Mit uns hat keiner gesprochen sondern nur geschrieben) ob hierfür nachvollziehbare flugbetriebliche Gründe ( Wetter , verkehrsbedingte,technische Gründe) vorlagen.

Da die Anzeige 3 Monate später kam ( Januar Vorfal l- März Zustellung ) fragt man sich ja als Pilot ,wie soll man sich an so etwas noch erinnern, außer ich schreibe mir jede Kleinigkeit ins Logbuch.

Gerade für die Fluglehrer die ja nun doch recht viel Platzrunden drehen dürfte dies wohl eher schwer werden.

Ich denke hier kann man erkennen das dieses scheinbar politisch gewollt ist, da diese Regelung völlig praxisfern ist und keinem wirklich hilft, außer den Politikern die Richtung Lärmschutzgegner sagen können " Wir haben ja was getan ".

Flugsicherheit wird hier nicht verbessert.

Hoffentlich nimmt sich die AOPA diesem uns Piloten betreffenden wichtigen Thema an.

Guten Flug

3. Oktober 2012: Von Peter Wertz an Krisha Buchholz

Natürlich weiß man bei der Bez.Reg. , daß die Anorgnung technisch nicht durchführbar und ohne Rechtsgrundlage ist . Aber man erreicht das Ziel : Flugplatz dichtmachen .

Wenn jeder Pilot eine Anzeige bekommt , fliegt keiner mehr hin . Ohne Verkehr gehen bald die Lichter aus : keine wirtschaftliche Grundlage , kein Betrieb und keine Betriebspflicht.

Das ist gewollt : wenn es rechtsstaatlich nicht zu erreichen ist , erlässt man eben eine gesetzlose Anordnung .

Wo ist da die AOPA?

Der Bund weiß natürlich Bescheid : er verkauft seine Hallen in Hangelar -s.o. -bevor dichtgemacht wird. Dann sind die nämlich nichts mehr wert !!

3. Oktober 2012: Von Max Sutter an Peter Wertz
Peter Wertz, wenn man auf Ihren Gemeinplätzen landen dürfte, so wäre der Flugplatzmangel auch schon spürbar entschärft.

Oder mit Ronald Reagan: Where is te beef?

3. Oktober 2012: Von Norbert S. an Max Sutter
Recht hat er, der Peter Wertz!
AOPA arbeitet allerdings daran.
10. November 2012: Von Krisha Buchholz an Norbert S.
Hallo Fliegerkollegen, es gibt Neues von der Platzrunde Hangelar. Die AOPA hat sich bei uns gemeldet und unterstützt tatkräftig das Vorhaben gegen den Präzisionsflug im 150 Meter Korridor in Hangelar vorzugehen . Es sind Schreiben an das LBA die DFS die Landesregierung die Bezirksregierung das Dezernat 26 und den Bund herausgegangen . Jeweils an die zuständigen verantwortlichen Personen für diesen Fachbereich. Danke hier erstmal für die schnelle ,unbürokratische und fachliche Unterstützung. Halte euch bezüglich der Gerichtsverfahren auf dem Laufenden. Die Verwaltungsklage wurde auch bereits eingereicht. Fliegergruß !
10. November 2012: Von  an Krisha Buchholz
Klingt doch gut. Und was lernen wir, mit Entschuldigung an JFK: Frag nicht, wann sich die AOPA bei Dir meldet, frag Dich, warum Du Dich noch nicht bei ihr gemeldet hast! Ich weiß von mehreren angeblich hoch existenzgefährdeten Plätzen, von denen die AOPA noch nie ein Wort gehört hat. Nicht von ansässigen Piloten, nicht von Vereinen, schon gar nicht von Flugschulen oder Betreibern. Warum???
11. November 2012: Von  an 

ja - da liegt das problem -: wie könnte man diese plätze, betreiber und vereine erreichen?

eine anzeige im aerokurier, fliegermagazin (blos nicht aeromarkt...) pilot und flugzeug?

da würden sich einige melden und denen könnte gezielt geholfen werde und neues mitgliedspotential für die kostendeckung. aber: dann scheuen wieder viele mitglieder den jahresbeitrag....dafür lieber dsds, nexttm, ligatotal....panem et circenses...wie ich im kolloseum schon zu hören bekam...

mfg

ingo fuhrmeister


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