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29. September 2012: Von Peter Wertz an Sibylle Glässing-Deiss

Gegen die Anordnung der Bez.Reg. Düsseldorf hilft nur ein Urteil , welches deren Unrechtmässigkeit feststellt . Die Betreibergesellschaft des Platzes gehört zu 98% den Städten Bonn,Sankt Augustin und dem Rhein-Sieg Kreis . Deren Politiker wollen gewählt werden und unterstützen die Lärmgegner. Deshalb wird alles getan um den Flugverkehr abzuschaffen :

- die in den Lärm-Klagen ( https://openjur.de/u/153173.html ) unterlegenen Bewohner - allesamt lange nach Ansiedlung des Fugplatzes dort hingezogen - wollen den Wert ihrer Häuser erhöhen

-die Betreibergesellschaft löscht alle Links aus ihrer Webseit ( https://www.edkb.de/ ) unter der Rubrik "Fluglärm Diskussion" , die die Unrechtmässigkeit der Bez.Reg.-Anordnung belegen , z.B. das Referat von RA Barenberg . Man will den Eigentümer nicht verärgern .

-jeder Anruf der Lärmgegner am Flugplatz mit Lfz-Kennung wegen Verstosses gegen die Platzrunde wird mit einer Anzeige verfolgt

-Fluglehrer haben ihre Arbeit eingestellt , weil sie als verantwortliche Piloten mit Anzeigen überhäuft werden

-der Betreiber verfolgt mit eigenem Laser-Fernrohr die "Vestöße" und zeigt an

-der Bund verkauft die Flugzeughallen , weil die nicht mehr gebraucht werden : https://www.bundesimmobilien.de/immobilien_portal/gewerbe/expose/66351248?ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=office&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

store&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=industry&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

gastronomy&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=tradesite&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=

specialpurpose&ipq%5Bcategories%5D%5B%5D=investment&ipq%5Blocation%5D=

Sankt+Augustin&ipq%5Bradius%5D=10&ipq%5Btype%5D=radius

Die Bürokraten als willfährige Vollstrecker der Politiker tun alles , um den Flugbetrieb abzuschaffen . Die wissen zwar genau um die Unrechtmässigkeit ihres Handelns , scheren sich aber darum nicht , solange sie von der Politik gedeckt werden und kein Gericht Einhalt gebietet . Und die bewusst falsche Anschuldigung einer Ordnungswidrigkeit ist nun mal keine Straftat .

So bleiben also viele Piloten weg !

Deshalb ist das einzige Hilfsmittel : negative Feststellungsklage gegen die Bez.Reg.

29. September 2012: Von RotorHead an Peter Wertz
StGB § 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

29. September 2012: Von Philipp Tiemann an Peter Wertz

Hallo Herr Wertz,

Sie haben natürlich vollkommen recht, das Ganze ist politisch gewollt, sonst würde sowas gar nicht so weit kommen. Wer denkt, dass die berühmten +- 150 Meter aufgrund von Unwissenheit und Inkompetenz über flugbetriebliche Notwendigkeiten zustandegekommen sind, ist wohl viel zu naiv. Das wurde ganz bewusst so gemacht, um möglichst für Handlungsspielraum für Ordnungswidrigkeitsverfahren zu haben.

Mir tun die Fluglehrer leid. Die sollten sich alle zusammentun und tätig werden.

So wie Sie das beschreiben, muss der Betreibergesellschaft in ihrem Betreiben, die eigene Zukunft und Existenz zu untergraben, das Handwerk gelegt werden.

30. September 2012: Von  an Philipp Tiemann

hier steht die benutzungsordung von edkb.de:

Regelung des Flugplatzverkehrs
(NfL 1-29/96)

Motorflugbetrieb

1.

Bei Anflügen ist spätestens 5 MIN vor Errei­chen des Platzes Sprechfunkverbindung mit Bonn! Hangelar INFO aufzunehmen. Das Einfliegen in die Platzrunde ist zu melden. Der Flugplatzver­kehr hat ständige Hörbereitschaft auf rechtzuerhalten.

2.

Motorgetriebene Luftfahrzeuge benutzen die in der Sichtanflugkarte dargestellte Platzrunde. Der Einflug hat über den Gegenanflug zu erfol­gen, jedoch kann die Luftaufsicht Ausnahmen zulassen. Platzrundenführung und Flughöhe sind im Rahmen der flugbetrieblichen Möglich­keiten unbedingt einzuhalten. Dabei ist auf die Vermeidung von Fluglärm zu achten. Bebaute Gebiete und Ortschaften sollten nicht überflogen werden

hier eine sehr gute definition platzrunde, die sollte jeder anzeigeerwiderung als anlage beigelegt werden UND eine anzeige wegen verleumndung gem. den entsprechenden paragrafen gg den anzeigenerstatter notfalls gg unbekannt.

dieses lustige laserzielfernrohr ist doch überhaupt nicht geeignet, fehler festzustellen, zu dokumentieren bzw. damit zu argumentieren! es fehlt ein zeuge, ausdruck, film, fotobeweis etc. der pilot kann sich natürlich auf seine platzunkenntnis berufen, da jeder fehler macht und er nicht unnötigerweise mehr lärm also normal produziert hat. das muß man ihm auch mit protokoll nachweisen! wo kein protokoll, kein beweis! jeden, der den piloten deswegen belangen will, anzeige wie oben! dann hört der mist ganz schnell auf!

nur meine meinung!

mfg

ing fuhrmeister

30. September 2012: Von Sebastian Willing an 

Schon die (durchaus sinnvolle) Anforderung, 5 Minuten vor Einflug in die Platzrunde mit INFO Kontakt aufzunehmen, ist in Hangelar nur schwer einzuhalten wenn der Anflug (wie anscheinend durchaus gängig) durch die Köln/Bonn CTR erfolgt. Von Sierra aus wäre ein Direktanflug (bei Landerichtung 11) lärmschonender als das umständliche Einkurven in die Platzrunde - natürlich an der vorgeschriebenen Stelle.

Es bleibt wirklich zu hoffen, dass die Gerichte hier ein eindeutiges, der Gesetzeslage entsprechendes Urteil fällen. Leider sind damit die vielen weiteren unsinnigen Hangelar-spezifischen Regelungen noch in Kraft.


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