hier steht die benutzungsordung von edkb.de:
Regelung des Flugplatzverkehrs (NfL 1-29/96)
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Motorflugbetrieb
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1.
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Bei Anflügen ist spätestens 5 MIN vor Erreichen des Platzes Sprechfunkverbindung mit Bonn! Hangelar INFO aufzunehmen. Das Einfliegen in die Platzrunde ist zu melden. Der Flugplatzverkehr hat ständige Hörbereitschaft auf rechtzuerhalten.
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2.
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Motorgetriebene Luftfahrzeuge benutzen die in der Sichtanflugkarte dargestellte Platzrunde. Der Einflug hat über den Gegenanflug zu erfolgen, jedoch kann die Luftaufsicht Ausnahmen zulassen. Platzrundenführung und Flughöhe sind im Rahmen der flugbetrieblichen Möglichkeiten unbedingt einzuhalten. Dabei ist auf die Vermeidung von Fluglärm zu achten. Bebaute Gebiete und Ortschaften sollten nicht überflogen werden
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hier eine sehr gute definition platzrunde, die sollte jeder anzeigeerwiderung als anlage beigelegt werden UND eine anzeige wegen verleumndung gem. den entsprechenden paragrafen gg den anzeigenerstatter notfalls gg unbekannt.
dieses lustige laserzielfernrohr ist doch überhaupt nicht geeignet, fehler festzustellen, zu dokumentieren bzw. damit zu argumentieren! es fehlt ein zeuge, ausdruck, film, fotobeweis etc. der pilot kann sich natürlich auf seine platzunkenntnis berufen, da jeder fehler macht und er nicht unnötigerweise mehr lärm also normal produziert hat. das muß man ihm auch mit protokoll nachweisen! wo kein protokoll, kein beweis! jeden, der den piloten deswegen belangen will, anzeige wie oben! dann hört der mist ganz schnell auf!
nur meine meinung!
mfg
ing fuhrmeister