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27. September 2012: Von Philipp Tiemann an Sibylle Glässing-Deiss

Bei dieser Thematik gibt es ja grundsätzlich zwei skandalöse Aspekte, die man zunächst etwas trennen muss.

Der erste Fall ist: Ein Pilot verlässt diesen Korridor, weil objektiv flugbetrieblich etwas für die Abweichung gesprochen hat. In diesem Fall wird er aber anscheinend dennoch (ohne die Sache z.B. gleich vor Ort sofort mit der Luftaufsicht klären zu können) grundsätzlich angezeigt. Danach muss sich der Angezeigte in einem Verfahren verteidigen und sich äußern, inwiefern und warum er von der Platzrunde abweichen musste, sei es durch Beweise, sei es durch Erklärungen, o.ä. Die Klage wird dann möglicherweile fallen gelassen. In der Zwischenzeit hatte aber der Pilot einen Riesenärger, Anwaltskosten, etc.

Das ist ein Skandal und das muss aufhören.

Der zweite Fall ist aber der, wo ein Pilot diesen megaschmalen Korridor in unwesentlichem Umfang verlässt, ohne dass es dafür einen entscheidenden Grund (z.B. unmittelbar vorausfliegender Verkehr, etc.) gegeben hat, sei es weil er für einen kurzen Augenblick eine Checkliste abgearbeitet hat oder ganz einfach weil der Platz und die Umgebung unbekannt waren und er die Bodenmerkmale nicht in Sekundenschnelle mit der Karte in Einklang bringen konnte (Flugsicht Minimum in Deutschland im Luftraum G: 1,5 Kilometer). Auch in diesen Fällen sind die Anzeigen skandalös und müssen aufs Schärfste bekämpft werden.

Ich denke, dass Ganze Problem rührt von einer falschen Interpretation der "Platzrunde". Oft wird ja (gar auf wissenschaftliche Art und Weise) untersucht, ob "die Platzrunde einen bindenden Flugweg darstellt" oder eben nicht. Ich denke, dass ist nicht der springende Punkt. Ich denke, man kann durchaus akzeptieren, dass die Platzrunde "bindend" ist. Die Frage ist bloß: in wie weit? Die richtige Antwort (denn nur nur so kann man es meinen) ist meines Erachtens, dass sie insofern bindend ist, als wenn diese als Linksplatzrunde dargestellt ist die Platzrunde links herum zu fliegen ist und wenn sie als Rechtsplatztrunde dargestellt ist, diese rechts herum zu fliegen ist. Nicht viel mehr. Nun kann man noch sagen, dass man sich auch an deren grundsäzliche Führung zu halten hat, d.h. wenn diese westlich an Unterbützelbach vorbeiläuft, man eben westlich von Unterbützelbach zu fliegen hat. Oder wenn diese nach dem Abheben ein Wegdrehen um 30 Grad nach links gebietet, dies so gemacht werden soll.

Aus dem Satz "die Platzrunde ist bindend" aber abzuleiten, dass ein eingetragener Strich auf plus minus 150 Meter genau geflogen werden muss, geht viel zu weit. Das eben kommt davon wenn die Behörde die Platzrunde durch einen dünnen Strich in einer 1:50000er Karte eintragen und weiter dazu nichts mehr sagen außer "die Platzrunde ist bindend". Toll. Der gesunde Menschenverstand ist dann man wieder komplett ausgesperrt worden (wie so häufig heutzutage).

Ich meine sogar: es geht zu weit, wenn im Fall dass ein platzfremder Pilot eine veröffentlichte Platzrundenführung einmal arg verfehlt (aber zumindest auf der richtigen Seite fliegt) und dabei, sagen wie mal, über eine Siedlung hinwegfliegt, es gleich eine Anzeige und ein Bußgeld gibt. Ein Flugzeug zu fliegen ist eben nicht damit vergleichbar, ein Auto zu fahren und dabei darauf zu achten, bei Tempolimit 50 auch nur 50 zu fahren. Das kann man erwarten. Beim Fliegen aber gibt es (gerade im Anflug) ein deutlich komplexeres Gerät zu bedienen, es gibt mitunter starke Winde und es gibt eine oft komplexe Verkehrssituation im dreidimensionalen Raum zu verfolgen. Es scheint mir aber, dass diese "normalen" Dinge des Flugalltags nach Ansicht der Behörde zur Entlastung nicht ausreichen. Sie müssen es aber.

Es geht also nicht um die Regelungen an sich, sondern um deren praxisgerechte Anwendung. Und diese kann nicht jursitischen Abhandlungen entspringen, sondern nur der fliegerischen Praxis.

28. September 2012: Von Jürgen Scheiwe an Philipp Tiemann

Ich frage mich ob sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf (als Behörde die die Platzrunde festlegt) jemals jemand ernsthaft Gedanken über die tatsächliche Fliegbarkeit des vorgeschriebenen Korridors von +/- 150 m gemacht hat.

Die Kurvenradien der Platzrunde Bonn-Hangelar betragen im Anflugblatt der AIP 200 m. Wenn ich mit meinem Flieger mit 90 kts in das Endteil eindrehe entspricht das bei einem Standard Rate Turn aber einem Kurvenradius von 885 m. Ich verlasse also zwangsläufig den Korridor deutlich (um mehr als 500 m) oder wäre gezwungen die Kurve wesentlich steiler zu fliegen, was mich in relativ niedriger Höhe (ca. 500 ft. AGL) durch die dann deutlich erhöhte Stall Speed gefährdet.

Bei einem Flieger mit nur 60 kts Anfluggeschwindigkeit beträgt der Kurvenradius immerhin noch 590 m (bei Standard Rate). Auch damit käme ich also nicht legal (= innerhalb des Korridors) um die Kurve.

Wie soll ich mich verhalten um einer Anzeige zu entgehen?

P.S.: Ich fliege selbst seit 1989 in Hangelar.

28. September 2012: Von Achim H. an Jürgen Scheiwe
Interessante Argumentation. Natürlich kurvt man in der Platzrunde viel enger als Standard Rate aber die Gefahr des zu eng Kurven ist sehr real -- liest man immer wieder in den Unfallberichten. Die ganzen Zwangsmaßnahmen könnten also eine Gefährdung der Sicherheit darstellen.
28. September 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Jürgen Scheiwe
"Wie soll ich mich verhalten um einer Anzeige zu entgehen? "

Ein Flugzeug mit 18,7 Knoten Groundspeed wählen > Fieseler Storch fliegen..

Schon irgendwie bescheuert, oder?
28. September 2012: Von B. Quax F. an Achim H.
Eigentlich habe ich das Gefühl der Queranflug ist ein Halbkreis mit kurzem Geradeausstück. Wie ich die Kurven auf dem Papier hinbekommen soll möchte ich nicht mal ausprobieren.
Ich habe auch nix gegen Platzrunden und bin dafür die Anwohner zu schonen, aber irgendwie schießt man hier am Ziel vorbei. Ich drücke den betroffenen die Daumen und wünsche und hoffe auf einen positiven Ausgang für uns alle.
28. September 2012: Von Jürgen Scheiwe an Flieger Max L.oitfelder
Den Fieseler Storch gibt es tatsächlich am Platz. Ist wohl der Einzige der die Kurve(n) kriegt.

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