Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. Oktober 2010: Von Hubert Eckl an 
Die Leute bei der EASA sind noch immer nicht richtig organisiert... genau vor einem Jahr bekamen die Segelflieger Bescheid, daß Rettungsfallschirme nicht in den Zuständigkeitsbereich der EASA fällt, da nicht Flugzeug und auch nicht Bestandteil eines Flugzeuges. Mittlerweile gibt es wohl wieder Wartungsvorschriften aus Köln...Das hat zu großen Teilen kein Kalkül, sondern ist schlichtweg Überforderung der dort schnell und billig eingekauften Leute! Es gibt in dem großen Amt mit Amtssprache Englisch Dutzende Sachbearbeiter und maßgebliche Mitarbeiter, welche völlig unzureichen Englisch sprechen und im Zweifel nix tun. Auf Ebene der ausführenden Landesbehörden dito. Da liegt der HAse im Pfeffer! Es war ein Fehler die EASA nach Köln zu verlagern und die Dokumentensprache Englisch zu etablieren.Es ist eine KAtastrophe. Fragt z.B. nur mal Eure LAndesbehörden ob das ELA-Wartungsprogramm auch für Ausbildungsflugzeuge der Vereine gilt. Alle gehen in Deckung und lassen sich verleugnen...
25. Oktober 2010: Von  an Hubert Eckl
Dann konstruieren wir mal einen Fall.

Erstwohnsitz in einem nicht EASA-Land, Zweitwohnsitz in der EU. Lizenz EASA oder JAR mit Valiedierung auf FAA-IFR-MEP. Flieger eine Cheyenne I N-Register mit Homebase Deustchland. Was passiert dann? Der Operator hat seinen Erstwohnsistz in der Nicht-EU und hat eine EU-Lizenz mit FAA-Valaierung? Da kann die EU, falls das neue Regelwerk greift wohl kaum was machen.

Oder N-Flieger mit FAA-Lizenz, Erstwohnsitz in der nicht EU. Was dann? Der Operartor ist nicht in der EU und der Pilot auch nicht.

Da werden ggf wohl viele Briefkästen auf den Bahmas aufgemacht.
25. Oktober 2010: Von Max Sutter an 
Ich schlage vor, den Begriff EU durch EASA-Land zu ersetzen. Die Schweiz und Norwegen sind nicht in der EU, aber trotzdem EASA-Staaten mit vollen Mitgliedsrechten.
25. Oktober 2010: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
Der Aufbau der EASA kann einem tatsächlich sorgen machen, auch die zu weit gehenden Freiheiten, die Parlament und Rat der EASA und der Kommission eingeräumt haben (basic regulation). Da tut sich aber was, im EP wachen die ersten Leute auf (dank Lobbying...) und es kann sein, dass der Part FLC genau den Krug der zum Brunnen geht brechen lässt - bin da jetzt einfach mal optimistisch.

Trotzdem ein paar Einwände: Zur Vereinheitlichung in Europa: Das Rentenbeispiel ist absurd, das Rentenalter (volle Bezüge) in Frankreich ist auch 67. Lediglich das Eintrittsalter mit Abzügen wird abgesenkt - was es in D meines Wissens nach auch gibt. Die Gesetze der VWL funktionieren hier wie dort mehr oder weniger gleich. Die Verkürzung der Diskussion durch die Medien und ihre Leser aber auch.

Zu "EASA hat Mitarbeiterstab billig und schnell" zusammengesucht - schnell stimmt, billig ist quatsch. Die meisten Mitarbeiter dürften ihr Nettogehalt bei Eintritt ca. verdoppelt haben. Man hat bei der Rekrutierung tatsächlich aber den Fehler gemacht, den Bock zum Gärtner zu machen und hauptsächlich Leute zu rekrutieren, die schon in den LBAs und Bezirksregierungen Europas auf Luftfahrt gemacht haben und schon dort dem Bürokratentum alle Ehre machen. Stattdessen hätte man sich lieber - wie die Eisenbahnagentur - ein paar politisch denkende Köpfe geholt, die vielleicht nicht die Fachkenntnis im Detail gehabt haben, aber bereit sind, solche von aussen hinzuzuholen. Die EASA ist da wirklich das denkbar beste Beispiel für einen Fehlstart einer EU Agentur...(andererseits kein Vergleich mit CEPOL. Deren 25 Mitarbeiter haben literally die Aschenbecher eingepackt und ihre Wohnungen mit Agenturgelder ausgestattet und ansosnten mal gar nichts gemacht. Wâre uns allen im Fall der EASA auch lieber gewesen).
26. Oktober 2010: Von Hubert Eckl an Stefan Kondorffer
..stimmt ! mit " billig" meinte ich aber bei der Rekrutierung wenige auf Qualität gachtet..wer billig kauft, kauft teuer. Das ist mit Personal wie mit Möbel
26. Oktober 2010: Von  an 
'Erstwohnsitz in einem nicht EASA-Land, Zweitwohnsitz in der EU'.

Wie soll das gehen?
Das Konzept Zweitwohnsitz gitb es nicht in diesem Zusammenhang. Ich bin Deutscher im Ausland, wenn ich jetzt einen zusätzlichen Wohnsitz in Deutschland anmelden würde, dann wäre das rechtlich mein Erstwohnsitz. Man kann keinen Zweitwohnsitz in Deutschland haben, wenn man keinen 'Erstwohnsitz' dort hat.
26. Oktober 2010: Von  an 
Es geht in diesem Fall um die Steuerkarte. Das Finanzamt akzeptiert dies sonst nicht.
27. Oktober 2010: Von  an 
Es geht nicht ums Finanzamt, da kann man selbst mit Wohnsitz in D ohne Steuer wegkommenm. Beim Einwohnermeldeamt scheitert man schon einen Zweitwohnsitz anzumelden, ohne einen Erstwohnsitz zu haben.
27. Oktober 2010: Von Thore L. an 
Moin Herr Erhardt,

ich habe mich nochmals an die EASA gewandt und dabei folgende Fragen aufgeworfen: Da ist auch ein Teilaspekt: wohin kann man flüchten. ich melde mich, sobald ich da da Antwort bekommen habe.


Wenn ein EU Bürger (zB Brite oder Ire) für American Airlines fliegt (was vorkommen soll) und nun unter den neuen EASA Bestimmungen für Flüge über EU Gebiet auch einen EASA ATP benötigen soll, so frage ich mich, ob hier nicht 2 Regelungen miteinander kollidieren, die es dem EU Bürger unmöglich machen würden, weiter seinen Job zu machen.

Gemäß FAA Bestimmung darf ja in einem N-Reg Flugzeug nur geflogen werden, wenn der PIC entweder eine gültige FAA Lizenz hat, oder aber er fliegt mit einer gültigen Lizenz des Landes, in dem die Lizenz ausgestellt wurde, in diesem Land (also mit einem deutschen PPL zum Beispiel in Deutschland – er darf aber nicht mit dem N-Reg Flugzeug nach Belgien).

Gemäß EASA Bestimmungen soll ein EU Bürger nur dann über EU Gebiet fliegen dürfen, wenn er auch eine gültige EU Lizenz vorweisen kann.

Ist es dann nicht so, dass der EU Bürger (sagen wir mal, er ist Brite, und die britische CAA hat ihm den ATP ausgestellt) mit seinem American Airlines N-Reg Airbus beim Überflug des – sagen wir mal – irischen Luftraums keinerlei gültige Lizenz mehr hätte?

Die FAA Lizenz gilt nicht (sagt die EASA), und die EASA Lizenz gilt auch nicht (sagt die FAA).

Wäre dem so, oder habe ich da einen Denkfehler drin? Und wenn dem so ist, ist das nicht ein rechtlich sicher bedenkliches Berufsverbot für EU Bürger, oder zumindest eine Diskriminierung wegen EU Bürgerschaft?

Erlauben Sie mir bitte noch eine weitere Frage: gibt es Bürger in der EU, die aufgrund Ihres Wohnortes nicht von Gesetzeswerken der EASA betroffen sind? Ich meine da zB Grönland oder die Färöer Inseln, karibische Teile der EU, Helgoland, oder so was?

Und nur falls Sie ein bisschen Zeit haben: haben Sie Informationen darüber, aus welchem (wirklichen) Grund dieses ganze seit über 60 Jahren (länger, als fast 100% aller betroffenen Piloten denken können!) bewährte System auf einmal gestoppt werden soll? Ich meine, Sicherheitsaspekte können es ja auf den ersten Blick kaum sein: blickt man auf die Statistik, ist es in D deutlich gefährlicher, unter 2 Tonnen mit D-Reg unterwegs zu sein, als mit N-Reg.
27. Oktober 2010: Von Stefan Kondorffer an Thore L.
Nur zu dem Teilaspekt Diskriminierung wegen EU-Staatsbürgerschaft - da sehe ich keine Grundlage. Zwar hat die EU natürlich eine Richtlinie verabschiedet, die die Diskriminirung auf Grund der Herkunft verbietet, aber sie diskriminiert ja hier keineswegs, sondern fordert nur einen Nachweis, der in der Tat von jedem erworben werden kann. Also darüber werden wir da nicht weiterkommen
27. Oktober 2010: Von Thore L. an Stefan Kondorffer
Naja, ich meine, wenn ich als EU Bürger nicht als Pilot für eine US Fluglinie fliegen darf, weil es im Ergebnis dazu führt, dass ich Teile des EU Luftraums lizenzlos überfliege (und eben nicht etwas dagegen machen kann), finde ich das schon einen bemerkenswerten Vorgang, der die vorgelegten Entscheidungen der EASA angreifbar machen könnte. Verstehen Sie was ich mit der Kollision der beiden Vorschriften der FAA und der EASA meine? Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg?

Bin ja nur laut am denken ;)
28. Oktober 2010: Von Thore L. an Thore L.
Also je mehr ich darüber nachdenke: wenn es so ist, dass die EASA und die FAA Lizenzen sich gegenseitig ausschliessen, dann ist diese Regelung nicht zu halten:

- wer soll denn dann Ferry Flüge machen? Selbst Nicht EU Bürger bräuchten nach einem Jahr eine EASA Lizenz, die wiederum in einem EU Land ausgestellt wurde... Alle anderen EU Länder wären dann tabu.

- stellt euch mal vor: alle N-Reg Maschinen können nur noch in dem Land bewegt werden, in der der FAA Pilot seinen zusätzlichen EASA Schein gemacht hat. Wie soll das denn rein praktisch gehen?

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die FAA irgendwelche Vorschriften ändert, um uns EU Bürgern oder der EASA in diesem Konflikt entgegen zu kommen.

Also jetzt bin ich mal sehr gespannt, was die EASA dazu sagt...
28. Oktober 2010: Von Max Sutter an Thore L.
Man bekommt so langsam den Eindruck, dass die EASA den Art. 33 des chicagoer Abkommens mit Fleiß gegen die Wand fahren will.

Recognition of certificates and licenses

Reconnaissance des certificats et licences
Certificates of airworthiness and certificates of competency
and iicenses issued or rendered valid by the contracting State
in which the aircraft is registered, shall be recognized as valid
by the other contracting States, provided that the requirements
under which such certificates or licences were issued or
rendered valid are equal to or above the minimum standards
which may be established from time to time pursuant to this
Convention.
28. Oktober 2010: Von Thore L. an Max Sutter
Ja, sehr interessant! Wie soll denn das gehen, was die EASA da mit den FAA Lizenzen vor hat, wenn Sie diese Vereinbarung auch noch irgendwie mit beachten möchte?

Wikipedia meint zur Verbindlichkeit des Chicagoer Abkommens:

"Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, verbindliche Normen auf ihrem Gebiet soweit wie möglich umzusetzen. Diese Verbindlichkeit ist aber nicht absolut: Jeder Staat hat das Recht, einzelne Punkte abweichend zu regeln, muss solche Abweichungen aber der ICAO mitteilen"

Da ist wohl eine Mitteilung fällig...
28. Oktober 2010: Von Stefan Kondorffer an Thore L.
Nee, Sie sind da nicht auf dem Holzweg - ich bezog mich nur auf die Frage nach der Diskriminierung - die wird zumindest rechtlich kein Hindernis darstellen.

Tatsächlich ist es eine protektionistische Schande, dass wir auf em Weg der gegenseitigen Anerkennung offenbar in die falsche Richtung gehen.

Grundsätzlich begrüsse ich es, dass wir in Europa zu einer Vereinheitlichung gekommen sind - eine absolute gegenseitige Anerkennung hätte es zwar auch getan, aber sei es drum.

Ansonsten müssen wir natürlich schon sehen, dass die andauernde Stationierung von N-registrierten Fliegern in der EU ein Problem - und bisher eine Möglichkeit - darstellt, die bei anderen Verkehrsträgern ganz eindeutig schon lange ausgeschlossen ist. Mit Wohnsitz in Belgien muss mein Auto natürlich auch belgische Nummernschilder tragen - das ist noch nicht einmal innerhalb Europas harmonisiert. Eine absolute gegenseitige Anerkennung würde dazu führen, dass Autos nur noch dort zugelassen werden, wo Steuern und Rahmenbedingungen am Günstigsten sind. Genau das ist ja bei den N-registrierten Fliegern in Europa passiert. Wir kleben uns das N ja nicht auf die Maschinen, weil wir so gerne amerikanische Kennungen haben, sondern weil es handfeste wirtschaftliche Vorteile bringt. Dass das nicht im Interesse der europäischen Staaten sein kann, ist doch irgendwie evident. Ich finde, das sollten wir nicht verkennen, weil wir uns sonst unglaubwürdig machen und schnell als diejenigen abgestempelt werden, die nur ihre persönlichen Vorteile aufrecht erhalten wollen.

Das ist natürlich ein bisschen so wie mit der Steuerflucht - ein race to the bottom darf es nicht geben, aber das Ausweichen in "bessere" Rahmenbedingungen ist in erster Linie auch ein Zeichen für den unglaublichen Bürokratismus mit dem uns erst LBA und jetzt EASA überzogen haben.

Grottenschlecht allerdings ist natürlich die Art und Weise, wie die EASA dieser Sachlage nunmehr Herr zu werden gedenkt.
28. Oktober 2010: Von Thore L. an Stefan Kondorffer
Ich kann natürlich nur für mich sprechen: aber bei mir sind es keinerlei (!) wirtschaftliche Interessen, die mich dazu bewogen haben, ein US registriertes Flugzeug zu betreiben (wenn es "billiger" ist - geht das überhaupt noch teuerer??). Der einzige Grund, warum ich mit einer FAA Lizenz unterwegs bin, ist die in einem vernünftigen Aufwand zum Nutzen stehende IFR Berechtigung. Macht mir die EASA diese leichter, oder erkennt sie am besten mit geringem Aufwand (Bestandschutz?) einfach an, brauche ich nur ein einfaches STC für meine Vortex Generators an meiner Cessna und von heute auf morgen fliege ich D registriert.

Aber wenn man mich dazu zwingt, für eine Erlaubnis in Wolken zu fliegen, mich mit massivem zeitlichen Einsatz in die technischen Details zB von verschiedenen Arten von Stromgeneratoren und tausender anderer völlig nebensächlicher Informationen einzuarbeiten, kann und will ich das rein zeitlich nicht machen.

Ich finde, wer die Gesetzgebungskompetenz beansprucht, muss damit auch verantwortungsvoll umgehen. Tut er das nicht, nimmt er sich selbst die Legitimation.
28. Oktober 2010: Von  an Thore L.
das müßte man auch anders sehen:

1. es werden für usa-eur-flüge 2 crews benötigt: der pic von eur nach usa hat faa-lizenc und wechselt auf den sitz nach shannon control oder westlich von grönland
2. siehe 1 - aber ungekehrt
fazit: es würde einen ausbildungsboom bei euro und faa-flugschulen geben, da hier doppelte besatzungen dann eingesetzt werden müssen....

mfg
ingo fuhrmeister
28. Oktober 2010: Von Christian Kück an Stefan Kondorffer
Der Vergleich mit den Autos hinkt.
1. gibt es keine der KFZ Steuer vergleichbare Pflicht, die Infrastruktur wird über Gebühren bezahlt die für N und D registriert gleich ist.

2. gibt es bei Autos Beleuchtungs- und Abgastechnische Regelungen sowie Crashtests, die unterschiedlich zwischen USA und Europa sind.

Und selbst bei den Autos überwiegen die Handelsbarrieren irgendwelche technisch argumentierbaren Differenzen.

Bei Flugzeugen und Lizenzen gibts überhaut keinen Grund zu unterschiedlichen Vorschriften.
Oder worin unterscheidet sich ein Anflug auf EDDF von KJFK.
28. Oktober 2010: Von RotorHead an Thore L.
Bei dem zitierten Artikel 33 aus dem Chicagoer Abkommen handelt es sich um das Abkommen selbst, und nicht etwa um eine ICAO-Norm, -Empfehlung usw. Ein Staat, der dieses Abkommen unterzeichnet und ratifiziert hat, kann NICHT von diesem Abkommen abweichen.

Alle EU-Staat haben dem ICAO-Abkommen zugestimmt und sind damit an dieses Abkommen gebunden!
28. Oktober 2010: Von Julian Koerpel an Christian Kück
"Oder worin unterscheidet sich ein Anflug auf EDDF von KJFK. "

Zum Beispiel:
@ EDDF: "Request visual approach" --> "Können wir leider nicht genehmigen für Aircraft über xx t"
@ KJFK "XYZ 111 heavy inbound XYZ" --> "XYZ 111 heavy, expect visual 31R"

Nur eines von bestimmt vielen Beispielen :-)
28. Oktober 2010: Von Thore L. an RotorHead
Ok, wir warten also nach der Inkrafttretung der neuen EASA Lizenzvorschriften auf den ersten Besuch eines BfLers, der dann ein Strafverfahren gegen uns wegen Fliegen ohne gültige Lizenz einleitet, und berufen uns im Verfahren auf die FAA Lizenz und die Vorschriften der ICAO?

Die EASA wird doch sicher versuchen, das wasserdicht zu machen. Jemand ne Idee, wie sie das begründen möchte?

Vielleicht mit dem Artikel 32 (also dem davor), b?

Article 32
Licenses of personnel
(a) The pilot of every aircraft and the other members of
the operating crew of every aircraft engaged in international
navigation shall be provided with certificates of competency and
licenses issued or rendered valid by the State in which the aircraft
is registered.
(b) Each contracting State reserves the right to refuse to
recognize, for the purpose of flight above its own territory,
certificates of competency and licenses granted to any of its
nationals by another contracting State.
28. Oktober 2010: Von RotorHead an Thore L.
Mir ging es zunächst darum, dass es vom ICAO-Abkommen selbst keine Ausnahmen geben kann. Teil des Abkommens ist aber auch

"Artikel 32

Erlaubnisscheine des Personals
(a) Der Luftfahrzeugführer und die anderen Mitglieder des Betriebspersonals jedes in der internationalen Luftfahrt verwendeten Luftfahrzeugs müssen mit Befähigungszeugnissen und Erlaubnisscheinen versehen sein, die von dem Staat, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, ausgestellt oder als gültig anerkannt sind.
(b) Jeder Vertragsstaat behält sich das Recht vor, den Befähigungszeugnissen und Erlaubnisscheinen, die einem seiner Staatsangehörigen von einem anderen Vertragsstaat ausgestellt sind, für Flüge über seinem Gebiet die Anerkennung zu verweigern."

Man beachte Absatz b). D.h., Deutschland könnte z.B. einem Deutschen für Flüge im deutschen Luftraum die Annerkennung einer ausländischen Lizenz (z.B. FAA-Lizenz) verweigern. Gleiches gilt für Frankreich, Franzosen und französichem Luftraum usw. - Da die EU jedoch selbst kein Vertragsstaat ist, kann die EASA bzw. EU-Kommission diese Regelung nicht auf die EU für EU-Bürger im EU-Luftraum ausdehnen.
28. Oktober 2010: Von Thore L. an RotorHead
Ok, habe ich also meinen Wohnsitz in Andorra, kann ich mit meiner FAA Lizenz überall fliegen, nur nicht in Andorra?

*schmunzel*

Nein, Spass beiseite, das widerspricht sich aber schon ein bisschen mit dem 33er. Und ist es nicht heute schon so, dass man als Deutscher mit einer FAA Lizenz keine D-Reg Fluzeuge fliegen darf? Meint der Artikel 32b) nicht genau das?

Der 33er bestimmt ohne jede Ausnahme, dass derjenige ein Flugzeug fliegen darf, der eine Lizenz des Staates besitzt, in dem das Flugzeug registriert ist!
28. Oktober 2010: Von Max Sutter an Thore L.
Macht mir die EASA diese leichter, oder erkennt sie am besten
mit geringem Aufwand (Bestandschutz?) einfach an
...

Man merkt schon, Helgoland ist extrem weit entfernt von Bayern. Ihr Postulat postuliert eine Regelung im Widerspruch zum 3. Bayerischen Amtsgrundsatz (im Wortlaut: da könnt ja jeda kemma). Denn sobald ein Amt oder dessen übergeordnete politische Behörde eine Ausnahme zu einer überrissenen Regelung zulässt, gibt man ja indirekt zu, dass es auch einfacher geht, und da hat man sofort den Rest der Pilotenschar (oder zumindest die IFR-Süchtigen) auf der Matte, und was soll man denen dann als Begründung sagen?
28. Oktober 2010: Von  an Julian Koerpel
fast wie in jesenwang.....

mfg
ingo fuhrmeister

31 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang