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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. August 2013: Von Ingo Wolf an Stephan Schwab
Hallo Stephan -

in EDFE verchartert meines Wissens nach das Rhein-Main-Flight-Center eine SR20 (G-Reg.): https://www.rm-flightcenter.de/

Ohne eine 'Cirrus vs. Diamond'-Diskussion starten zu wollen, würde ich mir alternativ zur SR20 eine DA40 überlegen, da gibt es in EDFE mehrere Optionen. Am besten mal nach EDFE fahren/fliegen und umschauen und fragen.

Zur beruflichen Nutzbarkeit eines eigenen Fliegers: solange wir von der E-KLasse reden, ist das höchst relativ, da hilft mir auch ein IR nur bedingt weiter - das ist alles "IFR light", seien wir ehrlich. Ich fliege mit meinem privaten Flieger zu geschäftlichen Terminen, aber wenn ich einen wirklich wichtigen Termin habe, den ich zwingend wahrnehmen muss, dann fliege ich Linie. Warum sollte ich mir im Rahmen meiner Hobbyfliegerei den Stress antun, in IFR-Minima zu fliegen, nur um einen Termin für meinen Arbeitgeber wahrzunehmen? Da wähle ich doch besser die Hansa und komme entspannt zum Termin - und wenn DIE nicht mehr fliegt, wäre ICH schon lange nicht mehr geflogen, und dann darf auch ein wichtiger Termin 'platzen'.

Bei schönem Wetter gibts natürlich wenig besseres, als Hobby und Beruf zu vereinen, und das IR gibt einfach mehr Sichrheit.

Die Flugkosten zu geschäflichen Terminen können übrigens im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.
3. August 2013: Von Stephan Schwab an Ingo Wolf
Hallo Ingo,

mit RM FlightCenter bin ich sehr zufrieden und tatsächlich bin ich schon öfters mit der erwähnten Maschine unterwegs gewesen. Auch gerade heute.

Mein Interesse an N-reg hat auch damit zu tun, daß ich nach Erhalt des FAA IR es nicht auf EASA-Flugzeugen ausüben darf. Somit brauche ich bis zum Umwandeln via "competeny based IR" - siehe EASA opinion - einen N-reg Flieger oder müßte die entsprechenden Stunde via "Urlaub" irgendwo anders zusammenfliegen.

Nach Kontaktaufnahme mit diversen Stellen kann ich berichten, daß Finanzierung für Deutsche wohl nur bei D-reg gehen wird. Entweder ist die Antwort ein klares Nein oder es wird als Sicherheit etwa anderes verlangt. Bei D-reg dagegen ist das Flugzeug selbst die Sicherheit - so wie man das eigentlich erwarten würde.

Ich suche also jetzt eher Optionen zur Langzeitcharter einer N-reg Cirrus - bevorzugt SR22.

Unsicher bin ich im Moment noch wegen des Zeitpunktes der de facto Verbots als Europäer ein N-reg Flugzeug in Europa nur mit dem FAA IR zu nutzen. Ich beobachte und denke im Moment in Optionen.

Wegen des Themas "fliegen zum Termin" ... Das kommt immer wieder auf. Ich fliege nicht zu Terminen. Bei mir geht es mehr um regelmäßig sich wiederholende Besuche und Termine gibt es sobald ich vor Ort bin. Also völlig entspannt und keine Notwendigkeit "hard IFR" fliegen zu müssen. Ich versuche es mal so auszudrücken: wenn es diesig ist und VFR zwar möglich wäre, ist es sicher angenehmer IFR weiter oben unterwegs zu sein. Abgesehen davon ist die Flugplanung so viel einfacher.
8. August 2013: Von Ursus Saxum-is an Ingo Wolf
Die Flugkosten zu geschäflichen Terminen können übrigens im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Dies ist ein recht wichtiger Hinweis.

Die reinen Flugkosten (also Landegebühren und Teil der Tankrechnungen, wenn sie eindeutig dem speziellen Flug zugeordnet werden können - also vorher/nachher Tanken, aber nichts von den Fixkosten - wohl dem der mit Super von der Tankstelle aus Kanistern tankt und daran denkt bei über 150 Euro die Firma auf den Tankbeleg schreiben zu lassen) kann man in der persönlichen Steuererklärung geltend machen. Man darf aber auf Diskussionen mit dem FA gefasst sein, denn zu 100% anerkannt werden diese Kosten in aller Regel nicht und auch um den Anteil muss man meist recht lange streiten. Die notwendige Einzelbegründung pro Flug muss dabei auf Zeitersparnis, zB damit verbundene Verlustminimierung nicht-fakturierbarer Reisezeiten oder vermiedene Übernachtungskosten etc abgestellt und mit einer kleinen betriebswirtschaftlichen Berechnung hinterlegt werden.

Ich kenne allerdings (noch?) niemanden, der es erfolgreich geschafft hat, Kosten als Betriebskosten in einer (Nicht-Luftfahrt) Firma anerkannt zu bekommen. Der Traum vom Vorabzug oder auch nur von einer Gewinnminderung ist also recht schnell ausgeträumt. Bei Freiberuflern habe ich bislang auch nur negative Erfahrung berichtet bekommen, da die notwendige Abgrenzung zwischen privatem Interesse und gewerblicher Notwendigkeit im Zweifelsfall gegen den Freiberufler entschieden wurde.
8. August 2013: Von Wolff E. an Ursus Saxum-is
Ich hatte meine 2-Mot als Charterbetrieb aktiviert. War kein Thema. Hing wohl auch damit zusammen, das ich CPL-IFR-MEP-Turboprop geflogen bin und die Rating und CPL/MEP/Rating Kosten geltend machen konnte, da ich nachweislich als Freelancer gewerblich geflogen bin. Daher wude ich wohl als "Luftikus" anerkannt. Wartung/Versicherung/Sprit waren MWST abzugsberechtigt. Es gab nach einer Prüfung keine Fragen mehr. Ich musste halt nur meinen Privatanteil so gering wie möglich halten (Deutlich unter 50 %). Beim Verkauf wollten die wissen, warum der Flieger "so wenig" erziehlt hatte. Habe es erklärt und gut war es (Flieger hatte Hagelschaden)
8. August 2013: Von Achim H. an Wolff E.
Mir hat das Finanzamt mein Instrument Rating finanziert. Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, haben nicht einmal nachgefragt, alles akzeptiert: Theoriekurse, LBA-Gebühren, Fluglehrer, Charter, etc.
8. August 2013: Von Ursus Saxum-is an Wolff E.
Ok, wenn die Firma ein Luftfahrtbetrieb mit einer Zwei-Mot ist und man selber CPL/ATPL beruflich fliegt, dann muss das natürlich gehen. Auf der anderen Seite hat man dann den ganzen Rattenschwanz gewerblicher Luftfahrt am Hals. Nach dem Text des UrPosters bin ich allerdings von einem Nicht-Luftfahrtbetrieb ausgegangen, der quasi statt Dienst-KFZ Reisen mit dem Flugzeug bestreiten will.
8. August 2013: Von Ursus Saxum-is an Achim H.
IFR als Aus- und Weiterbildung beim Finanzamt anerkannt, geht aber nur bei CPL/ATPL, korrekt? Die PPLer bleiben dabei doch komplett aussen vor, oder sollte es doch einen Präzedenzfall geben?
8. August 2013: Von Lutz D. an Ursus Saxum-is
ist vor allem auch wichtig, weil dann auf die Charterkosten nicht der volle MWSt-Satz anfallen würde, oder?
8. August 2013: Von Gunter Haug an Ursus Saxum-is
Bei mir hat nicht mal CPL/IR geklappt: die wollten eine eindeutige Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen haben.
8. August 2013: Von Wolff E. an Gunter Haug
Gewinnerzielungsabsicht hatte ich, da ich im selben Jahr bereist einen Job als Freelancer bei einer kleinen Airline hatte und ich Rechnungen an diese schrieb. Das Rating für die BE1900 hatte die auch anerkannt.
8. August 2013: Von Stephan Schwab an Ursus Saxum-is
Das mit dem Ersatz des Autos durch Flugzeug stimmt. In meinem Fall ist es wahrscheinlich, daß meine Kunden in weit auseinander liegenden Orten sitzen. Mit einem IFR-Flug kann ich in derselben Woche diese besuchen. Ohne diese Fähigkeit würde ich meinen Einsatzradius reduzieren müssen oder ganze Arbeitstage mit Reisen verbrauchen. Es kann auch vorkommen, daß ich bei Kunde A in dieser Woche nicht viel ausrichten kann und besser zu Kunde B gehe. Die Fähigkeiten den Ort flexibel wechseln zu können sollte meiner Dienstleistung förderlich sein.

Ich glaube aber nicht, daß ein Finanzamt mir in die Art und Weise wie ich meine Dienstleistung aufbaue und anbiete reinredet. Ist ja anders als das Schwimmbad im Privathaus als vorgebliches Mittel zur Unterhaltung von Kunden.
8. August 2013: Von Ursus Saxum-is an Stephan Schwab
Als Unternehmerberater kenne ich die Argumentation "Pro Kleinflugzeug" sehr gut. Die Erfahrung bestätigt auch die Vorteile der flexiblen Reisegestaltung. Mir fehlt nur der Glaube an die Existenz eines Finanzamts, dass die Angemessenheit der Betriebskosten für ein Flugzeug bestätigt. Ich bin aber durchaus offen für den Gegenbeweis und freue mich wenn ich widerlegt werden sollte. Halt uns auf dem Laufenden.
8. August 2013: Von Achim H. an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Die Schönrechnerei des beruflichen Einsatzes eines Kleinflugzeugs hält nur selten der Realität stand. Ich habe es auch ausprobiert und mittlerweile lasse ich es bis auf seltene Ausnahmen bleiben. Das Kleinflugzeug ist im Normalfall kein taugliches Reisemittel. Man muss erst einmal ein Ziel haben, das sowohl einen GA-Flugplatz als auch keine Linienverbindung hat. Wenn man selbst JWD wohnt und zufällig einen IFR-Flugplatz bei sich hat und seine Kunden ebenfalls JWD beheimatet sind, dann mag es noch sinnvolle Einsätze geben. Bei mir ist beides nicht der Fall -- Verkehrsflughafen vor der Türe und meine Kunden sind in den Metropolen.

Letztes Jahr bin ich mal nach Paris. Das war sowas von bescheuert, das mache ich nie wieder. 6x so teuer, längere Reisezeit, umständlich hoch zehn (Toussus-le-Noble ist nicht auf den Champs-Elysées) und in Anzug und Krawatte fliegt nur das Cessna-Werbemodell aus den 50er und steigt dann beim Kunden aus und macht einen Geschäftsabschluss. Aber ich habe auch den TGV vor der Türe, der in 3:40h nach Paris fährt, das ist nicht zu schlagen.

Danach Prag, das gleiche Spiel. Es war im Winter und ich wäre in Vodochody weit draußen gewesen und bei Minusgraden hätte ich am nächsten Tag ein Problem mit der Enteisung gehabt (die wenigsten Plätze bieten Hallen über Nacht). Tja, bin ich eben für 1/4 der Kosten mit Czech Airlines geflogen und hab dabei noch Arbeit erledigen können und die Zeitung gelesen.

So gern ich es auch tun würde, ich finde so gut wie keinen sinnvollen Einsatz für das Flugzeug. Die ganzen Beispiele die ich immer lese (auch in PuF) kommen mir meist extrem konstruiert vor. Wenn ich den Flieger einmal geschäftlich nutze, dann stelle ich meiner Firma einfach die Entfernungspauschale in Rechnung, der Rest geht aus der eigenen Tasche.

Der VW-Chef aus dem Zeit-Artikel der seinen Hauptsitz am anus mundi hat und die Audi-Fabrik in Ingolstadt, für den mag es sich rechnen und ich kenne noch Fabrikanten aus der Gegend, die Werke im osteuropäischen Hinterland haben, das passt. Aber die fliegen alle regelmäßig dieselbe -- von der Linie nicht bediente -- Strecke. Wer ein heterogenes Reiseprofil hat, für den macht GA eigentlich überhaupt keinen Sinn. Aber das ist OK, sollen die Leute nur dazu stehen, dass sie das aus Spaß an der Freude machen und nicht immer krampfhaft rechtfertigen wollen wie sinnvoll das alles ist. Das Finanzamt kann man ja zuschwafeln aber sonst würde ich mir mehr Ehrlichkeit wünschen.
8. August 2013: Von Erwin Pitzer an Achim H.
schönrechnerei hin- flugkostenabrechnung, hier fiscalische anerkennung - her.
die geschichte kam so :

mein sohn hatte juli 2003 eine baustelle in weilheim/bayern.
am sonntag-mittag rief er mich an: ich liege mit bandscheibenvorfall in marburg in der klinik, morgen werde ich operiert,
aber da stehen morgen 2 lastzüge mit material an der baustelle, du musst dahin und die baustelle einrichten.

luftfahrtkarten rausgesucht, der nächste flugplatz ist xyz- ein segelflugplatz.
ich rufe den vereinsvorsitzenden, auch bauunternehmer, an und schildere ihm meine notlage. gegen eine respektable spende für die vereinskasse drückt man ein auge zu, und ich darf mit meiner GlaStar, ein experimental E-klasse, welche ich in den jahren 1997-2000 selbst gebaut habe, dort landen.

meine hombase, der sonderlandeplatz EDGT ist eine wiese, 5 min fussweg von meinem haus, nach 1:57 flugzeit und 20 min taxi bin ich in weilheim. montagmorgen, das material ist angekommen, die mitarbeiter werden eingewiesen, alles wird gut.

14 tage später same procedure, baustellenkontrolle! alles läuft bestens. 4:08 flugzeit hin und zurück.

6 wochen später endabnahme der bauleistungen. mein sohn, halbwegs wieder genesen sagt: ich kann doch nicht 2 mal 5 stundden oder noch länger im auto sitzen, flieg mich dahin.

dank der guten kontakte zu meinem berufskollegen, dem segelfliegervorsitzenden, kein problem.
mein sohn wird von der bauleitung am segelflugplatz abgeholt, ich soll mich auf 3-4 std. warten einstellen.

gegen 12:30 geht die halle auf, ein motorsegler wird ausgeräumt. na, willst du bei dem schönen wetter einen lustflug machen, frage ich den piloten. nein, viel schlimmer, ich hab heut prüfung, das luftamt von bayern/süd kommt gleich.

und ich mit einem motorflieger auf einem segelfluggelände !

preflightcheck und die pulle rein, hauptsache erstmal in die luft.
der nächste flugplatz ist oberpfaffenhofen. als ich mich am funk melde, war die erste frage: haben sie hier eine landerlaubnis ? wozu braucht man die ? frage ich. darauf folgte längeres schweigen !

oder wollen sie vieleicht ein notlage erklären ? so baute mir der türmer eine eselsbrücke.

da erinnerte ich mich an die wespe, die ich noch im steigflug mit der zusammengefalteten karte gekillt hatte.

ja richtig, ich habe eine wespenallergie antwortete ich, und das biest zappelte noch, wovon sich ein beauftragter der flugleitung persönlich überzeugte. es war mit 72,50 € meine bis dato teuerste landung.

meinen fluggast konnte ich telefonisch umdirigieren.

jetzt zum thema : die rd. 12,5 std flugzeit plus landegebühren stellte ich der firma meines sohnes mit 100 €/std plus gebühren ich rechnung. der betrag wurde ordnungsgemäß verbucht und beglichen.

bei der betriebsprüfung, einige jahre später, gab es aufgrund der damaligen besonderen notlage des geschäftsführers, meines sohnes, keine beanstandungen.
8. August 2013: Von B. Quax F. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]
Ich würde ja eher 6 Stunden fliegen als 2,5 Stunden im Zug, Auto oder Airbus zu sitzen! Was ist das für eine Einstellung für einen Piloten ;-)

Aber ich bewundere auch immer die BahnCard100 besitzer!
8. August 2013: Von Lutz D. an B. Quax F.
letzteres war ich lange Jahre, First! Gibt nichts besseres. Habe aber mein Studium auch als Liegewagenschaffner finanziert...bahn-addict. Ich mag eigentlich alles, was sich bewegt, mit Ausnahme von Omnibussen.
9. August 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Ich trage meine vor 5 Jahren abgelaufene BahnCard 100 bis heute im Geldbeutel :-)
9. August 2013: Von frank ernst an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]
"
Wer ein heterogenes Reiseprofil hat, für den macht GA eigentlich überhaupt keinen Sinn. Aber das ist OK, sollen die Leute nur dazu stehen, dass sie das aus Spaß an der Freude machen und nicht immer krampfhaft rechtfertigen wollen wie sinnvoll das alles ist. Das Finanzamt kann man ja zuschwafeln aber sonst würde ich mir mehr Ehrlichkeit wünschen."

Ja, das sehe ich ähnlich. Ich fliege an ca. 20 Tagen im Jahr mit dem Flieger zur Arbeit; ohne das an die große Glocke zu hängen findet mein Umfeld das natürlich umwerfend, und die Zeitersprnis, die ich dadurch habe... :-)

Fakt ist: für die Strecke brauche ich mit dem PKW normalerweise von Haustür-zur-Haustür 1h; mit dem Flieger, obwohl nur 20-25 Minuten Flugzeit, 1:20 h!! Und das, bei nur 5 Minuten Autofahrtzeit zum Heimatplatz und 5 Minuten Fußweg vom Zielflugplatz zur Arbeit! Der Rest geht für Aushallen, Pre-Flight-Check und Rollen drauf! Na ja, und nach dem Kostennachteil des Fliegers gegenüber dem Auto darf man gar nicht fragen - alleine die Anflug-, Lande- und Parkgebühren sind höher als entsprechenden Kosten für das KFZ auf dieser Strecke (überspitzt dargestellt..)! Aaaaber, es macht einen riesen Spaß und der Tag fängt super an und hört super auf.. :-)
9. August 2013: Von E. Jung an frank ernst
Hallo Herr Ernst,

falsch gerechnet. Fliegen ist billiger:

1. Sie sparen sich den Motivationstrainer
2. Sie bekommen kein Burn-Out

Bitte alle versteckten Kosten - auch für's Nichtfliegen einrechnen

:-)
10. August 2013: Von Ursus Saxum-is an E. Jung
Motivationstrainer und Burn-Out Behandlung werden allerdings vergemeinschaftet (Arbeitgeber und Krankenkasse), im Gegensatz zu den direkten Flugkosten ...
11. August 2013: Von Daniel Krippner an Achim H.
Man muss halt pro Reise das geeignetste Fortbewegungsmittel wählen, was ausnahmsweise wohl für Charterpiloten leichter sein dürfte (Kosten fallen nur an wenn man wirklich fliegt, man kann den Flieger im gewissen Rahmen an die Mission anpassen).

Ich war neulich beruflich mit unserer Aquila in Ingolstadt-Manching, von Stuttgart aus (EDST) - 45min Flugzeit, wurde von meinem Kontakt (auch flugbegeistert) direkt am GA Terminal abgeholt und nach dem Termin wieder dort hin gebracht. Bis ich auf der Strecke mit Bahn oder PKW auch nur in die Nähe dieser Reisezeit komme muss ich mit dem Flieger schon eine Zwischenlandung in Nürnberg o.ä. machen.

Und ich war an dem Tag sowas von gut gelaunt... :-)

Billiger war das natürlich nicht - aber so lange ich als Angestellter die Differenzkosten zum PKW aus eigener Tasche bezahle betrachte ich auch die gewonnene Zeit als "privat" - und schon wird die Laune noch ein Stück besser...
11. August 2013: Von Stephan Schwab an Daniel Krippner
Das mit dem Abholen ist ein wichtiger Punkt.

Bei meinen Experimenten hat mich bisher gestört, daß ich entweder einen Taxifahrer hatte, der sich dann 45 Minuten intensiv unterhalten wollte - ich aber entspannen wollte - oder ich 45 Minuten mit dem Mietauto eine kurvenreiche Strecke über die Dörfer zurücklegen musste. Der Flug entschädigt dann zwar, aber da ist noch Verbesserungspotential. :-)

Oder im anderen Fall: Schönhagen für Berlin ist zwar prima. Aber wenn man dann auf dem Weg in die Stadt kurz vorm Ziel an Tempelhof vorbeifährt ... Bricht einem das Herz da die Hinweisschilder auf GAT etc. zu sehen. Besonders wenn ich mich erinnere da in der Vergangenheit mal mit PA28 geflogen zu sein. :-(
12. August 2013: Von Ursus Saxum-is an Daniel Krippner
Sicher gibt es Strecken, auf denen der GA Flieger die anderen Verkehrsmittel schlägt - wenn denn auch das Wetter mitspielt. Nach meiner Erfahrung sind das dann oft Einsatzorte an denen man regelmässiger zu tun hat, oder man hatte gerade passend Glück mit dem Wetter.

Die Differenz zwischen Kilometerpauschale und Realkosten privat tragen zu müssen, trifft übrigens auch Unternehmer, bzw. Unternehmen, und Selbstständige. Im Gegensatz zum Gebrauch des Fliegers, bekommt man beim KFZ allerdings die Differenz zwischen Kilometergeld und Realkosten steuerlich mindernd anerkannt.

Oder hat schon mal jemand die Äquivalenzbehandlung eines Fluges beim FA hinbekommen? Macht das FA dann Unterschiede zwischen D-reg oder N-reg Fliegern? Wenn die N-reg auf einen US Trust registriert ist, dann müssten Zahlungen ja auch MWST-frei berechnet werden, oder muss für den gewerblichen Verkehr eine EU Niederlassung eingerichtet und angemeldet werden?
12. August 2013: Von  an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Das Finanzamt kann das Reisemittel nicht vorschreiben, egal, was es kostet.
12. August 2013: Von Ursus Saxum-is an 
Das Finanzamt schreibt zwar das Reisemittel nicht vor, erkennt aber nur Kosten für die Berufsausübung als Betriebskosten oder eben als private Ausgaben für berufliche Fahrten an, wenn das Reisemittel angemessen war.

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