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Unfälle und Zwischenfälle | Schon wieder...  
5. März 2025 12:44 Uhr: Von Volker Steinebach 

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Kleinflugzeug-stuerzt-in-Garten-im-Sauerland-Pilot-stirbt-article25607385.html

5. März 2025 13:13 Uhr: Von Steffen W. an Volker Steinebach

Sieht aus, als ob sich der Schirm nicht richtig geöffnet hat, traurig...

https://asn.flightsafety.org/wikibase/482456

5. März 2025 13:19 Uhr: Von Joachim P. an Steffen W.

Oh, das ist bitter, mit dem Schirm. Das nährt wieder meine Skepsis, dass das bei ULs nicht immer so geschmeidig deployed wie bei den Cirren. Oder er war schon außerhalb vom Envelope. Bin gespannt, was rauskommt, UL-Crash mit Todesfall wird normalerweise von der BFU "freiwillig" untersucht.

5. März 2025 13:47 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Joachim P.

Aus der Erinnerung, es mag ca. 15 Jahre her sein: Da gab es mehrere solche Fälle relativ kurz hintereinander, und es stellte sich heraus, dass für die UL-Musterzulassung gar kein erfolgreicher Auschuss verlangt wurde und bei vielen Herstellern unterblieben war.

5. März 2025 13:48 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Joachim P.

Unfall leider in der näheren Umgebung meines "Heimatflugplatzes", jedoch keines der Flugzeuge oder Mitglieder unseres Vereins betroffen.

In den "sozialen Medien" kursierende Videoaufnahmen zeigen das Flugzeug in "unusual attitude" während der Rettungsschirm wie ein flatternder Schlauch hinterhergezogen wird.

Sehr kurios und ich/wir warten mit Fragezeichen auf die Ermittlung der (möglichen) Unfallursache :-(

Beileid an die Angehörigen des verunglückten Fliegerkollegen!

5. März 2025 15:39 Uhr: Von Hubert Eckl an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +1.00 [1]

Mein alter Kumpel von der BFU meinte mal nach dem Zerleger einer Fascination im Schwarzwald. " In sowas steigst Du mir nicht ein!"

5. März 2025 15:56 Uhr: Von Len Schumann an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Ja, wenn man den Bericht liest wird einem schon übel. Glücklicherweise sind diese baulichen Wild-West-Zeiten wohl vorbei.

5. März 2025 15:57 Uhr: Von Markus S. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Bei dem Einschlag hätte Dir auch kein Gitterrohrrahmen etwas genutzt.
R.I.P.

5. März 2025 16:00 Uhr: Von Horst Metzig an Hubert Eckl

Nach dem veröffentlichten Video zu urteilen hatte der Rettungsfallschirm in der Öffnungsphase versagt.

Die Zeit zum öffnen des Rettungsfallschirm war lang genug, die BFU sollte nun mal und auch feststellen, ob ein Packfehler die Ursache war?

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Kleinflugzeug-stuerzt-in-Garten-im-Sauerland-Pilot-stirbt-article25607385.html

Hier ein Zeitungsartikel der örtlichen Presse: https://lokaldirekt.de/news/grosseinsatz-kleinflugzeug-stuerzt-in-plettenberg-ab

In diesen Zeitungsartikel wird Fremdverschulden ausgeschlossen. Das sehe ich deswegen anders, weil der Pilot richtig gehandelt hatte, und die Rakete ausgelöst hatte in einer Flughöhe, welche ausreichend zum Öffnen des Fallschrims ist.

Fremdverschulden muss qualifiziert nachgewiesen werden, ob dieses Rettungsfallschirmsystem bei jeder Fluggeschwindigkeit auch richtig retten kann?

5. März 2025 16:53 Uhr: Von Hubert Eckl an Markus S.

Das stimmt schon. Es ging bei dem Muster wohl um eine Häufung von Luftzerlegern, wonach der gelber Bereich unerträglich ausgeweitet wurde. Wie ist das mit dem neuen Nachfolgemodell?

5. März 2025 17:15 Uhr: Von Sebastian S. an Horst Metzig

Vielen Dank für diesen erkenntnisreichen Beitrag! Sehr gut, dass Du den Behörden den Weg weist. Es gibt auch eine V-max deployment speed. Being der Cirrus funktioniert das auch nicht im accelerated spiral dive.

5. März 2025 17:28 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sebastian S.

Gibt es denn eine Vne für diese rettungsschirme? Sieht irgendwie nach flattern vorne aus.

5. März 2025 17:34 Uhr: Von Sebastian S. an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Ja die gibt es. Die Rakete muss ja hoch steigen und dann über verschiedene Konstruktive Elemente den Schirm entfalten können. Bei Cirrus gibt es die so genannten Line Cutters, die dann nach ca 5 sec deployment aktiv werden

5. März 2025 17:34 Uhr: Von Horst Metzig an Sebastian S. Bewertung: -1.00 [2]

Entschuldigung, ein Rettungsfallschirm sollte dann funktionieren, wenn das Flugzeug versagt, und aus irgend ein Grund nicht mehr flugfähig ist. Erkenntnisreich war nicht mein Beitrag, sondern die veröffentlichten Videofilme im Netz. Erst dadurch wurde mir bewusst, dass die Rakete den Fallschirm aus den Flugzeug geschossen hatte, folglich hatte der Pilot richtig reagiert. Was danach kommt, ist erst einmal Spekulation. Tatsache ist, dass Rettungsgeräte, bestehend aus Sprengladung und Fallschirmsystem, nur durch den Hersteller des Rettungsgerät gewartet werden dürfen.

Eine berechtigte Feststellung über Rettungsfallschirme muss ich offen lassen, die Frage nach der Öffnungsgeschwindigkeit.

Beispiel, es gibt Base Springer, welche von Brücken springen. Weil Brücken oft weniger als 200 Meter hoch sind, hat der Springer wenig Freifallhöhe. Weniger Freifallhöhe ergibt aber auch eine geringere Windgeschwindigkeit, welche aus der geringeren Freifallzeit zu erklären ist. Daher müssen reguläre Sprungfallschirme einen wesentlich grösseren Hilfsschirm haben, dieser Hilfsschirm wird in die Luftströmung per Hand geworfen, und wegen der weit grösseren Fläche können auch geringere Windgeschwindigkeiten die notwendigen Kräfte erzeugen, den Hauptschirm aus der Verpackung zu ziehen.

Ich muss wissentlich passen, wie es mit Rettungsfallschirme in Flugzeugen ist, welche mit Raketenkräfte aus der Verpackung gezogen werden, wenn die Luftgeschwindigkeit über 300 Stundenkilometer ist? Also wenn eine sehr hohe Fluggeschwindigkeit vorhanden ist, das Flugzeug erlegt sich in der Luft, ob wegen der hohen Strömungsgeschwindigkeit noch eine problemlose Rettungsfallschirmöffnung möglich ist?

Die BFU untersucht Flugunfälle mit der gesetzlich festgelegten Zielsetzung, künftige Flugunfälle zu verhindern.

Parallel gibt es auch die Strafprozessordnung § 159, Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod. In diesen Todesfallermittlungsverfahren ist die Polizei gesetzlich sogar verpflichtet, diesen Tod des Piloten in diesen UL zu untersuchen. Die Polizeibehörden sagen dann immer, die BFU ermittelt bereits. Natürlich macht die BFU das, meine Frage ist, darf aus der Strafprozessordnung die Erkenntnisse der BFU auch in die Todesfallermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einfliessen? Ich habe rechtliche, sogar sehr starke rechtliche Bedenken, dass die Staatsanwaltschaft Erkenntnisse er BFU in strafrechtliche Todesfallermittlungen verwenden darf.

Ich möchte deswegen hier im Forum etwas genauer meine Befürchtungen begründen. Die BFU fragt alle Beteiligte, den Piloten - wenn dieser überlebt hat - und den Herstellerbetrieb des Rettungsgerät. Keine Person muss und soll sich durch eigene Angaben aber strafrechtlich selber belasten, daher sehe ich ein Unterschied, wenn ein Hersteller gegenüber der BFU eine Aussage macht, oder gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft. Andernfalls würde aus guten Grund kein Beteiligter auch gegenüber der BFU Angaben zum Unfallhergang machen wollen, wenn dieser sich damit selber strafrechtlich belasten könnte. Die Folge wäre eine Behinderung einer Flugunfallaufklärung mit Zielsetzung zukünftiger Unfallvermeidung.

Als Folge dieser Überlegungen muss die Polizei, unabhängig von der BFU, eigene Todesfallermittlungen durchführen. Das bedeutet, parallel zur BFU die möglichen Beteiligten befragen, und auch eigene polizeiliche Gutachten in Auftrag geben. Diese Beteiligten verweigern gegenüber der Polizei vernünftigerweise die Antwort, nicht aber gegenüber der BFU. Die jeweilige Zielsetzung ist eine ganz andere. Ich halte das für wesentlich.

5. März 2025 20:35 Uhr: Von F. S. an Volker Steinebach Bewertung: +1.00 [1]

Das ist leider das Problem mit den Schirmen: Alle diskutieren darüber, ob, wie, warum der Schirm nicht funktioniert hat - aber irgendwie keiner über den eigentlichen Unfall.

So ein Schirm ist doch nur die letzte Sicherheitslinie, damit aus einem schweren Flugunfall kein katastrophaler wird - was in diesem Fall leider nicht funktioniert hat. Trotzdem sollte es primär darum gehen, Unfälle zu vermeiden! Und wenn der Schirm nicht selbständig/ aus Versehen ausgelöst wurde, dann hat er damit erst mal nix zu tun.

Auf dem Video sieht man, dass das Wetter gut war und das Flugzeug bis kurz vor dem Aufschlag zwei Tragflächen, ein Leitwerk und einen sich drehenden Prop hatte. Strukturelles Versagen kann man also ausschließen. Wie ist das Flugzeug dann in so eine Notlage gekommen?

5. März 2025 21:21 Uhr: Von ingo fuhrmeister an F. S.

schrecksekunde...weil irgendwo mit ärmel oder ärmelschlaufe hängengeblieben, einfach gezogen...dann wars der schirm...gabs schon öfters...hab ich auch mal erlebt...aber keine schrecksekunde...sondern schlaufe wieder vom auslösehebel langsam gezogen....

5. März 2025 22:51 Uhr: Von Joachim P. an Ernst-Peter Nawothnig

Waren das nicht die Smaragd-Serie? Bei der Hersteller und Verband (als Aufsicht) so performed haben wie bei der MCAS-Serie?

5. März 2025 22:53 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

...die BFU sollte nun mal...

Nur der Form wegen: die BFU ist für ULs nicht zuständig. Wie bei Fallschirmen, Hängegleitern usw. sollten hier die Verbände systematisch aufklären. Sollten. Wie es so läuft hat sich ergeben, dass die BFU bei machen UL-Zwischenfällen jedoch aus einem allgemeinen Safety-Interesse heraus ermittelt. ;)

5. März 2025 23:39 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Ich würde mich nicht an eine Zuständigkeitsfrage hängen wollen. Nach den vorliegenden örtlichen Polizeimeldungen ist die BFU an diesen Ermittlungen beteiligt. https://polizei.nrw/presse/plettenberg-ermittlungen-zum-absturz-eines-kleinflugzeugs

Immerhin muss die Polizei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft in der gesetzlichen Notwendigkeit einer Todesfallermittlung https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__159.html tätig werden, und unabhängig von der BFU eigene Befragungen machen. Da die durchschnittlichen Mitarbeiter der Polizei sich nicht im Flugwesen auskennen, verweisen diese oft an die BFU. Wenn sich aber durch Ermittlungsarbeit herausstellen sollte, dass dieses Gesamtrettungssystem für die möglichen Fluggeschwindigkeiten dieser hochgezüchteten UL nicht sicher arbeiten, dann bekommt der Hersteller dieser Gesamtrettungssysteme eine Klage wegen Fahrlässigkeit, zumindest ist dieser Weg nicht auszuschliessen.

Ich würde immer sehr vorsichtig argumentieren wollen, immer die Alleinschuld dem Piloten zu geben.

Wie hoch können Fluggeschwindigkeiten dieser hochgezüchteten UL sein, besonders wenn die Tragflächen wegen Strukturüberlastung wegfliegen, und das Flugzeug senkrecht nach unten schiesst? Auch diese Test muss der Hersteller dieser Gesamtrettungssysteme durchführen. Korrekterweise muss ich dann auch fragen, wie teuer dürfen diese hochgezüchteten UL denn werden, um noch Käufer zu finden. Solche Nachweise Bruchtest in hohen Geschwindigkeitsbereiche Gesamtrettungssystem kostet sicher viel Geld, welche auf die Flugzeugverkäufe umgelegt werden müssen. Weis jemand, wie hoch die Vne bei diesen Gesamtrettungssysteme UL sind? Muss es dafür zertifizierte Nachweistest geben? Wenn ich mit diesen Gedanken anfange, dann warum kauft man sich nicht gleich eine hoch motorisierte E Maschine?

Ein Mensch in gestorben, die nahen Verwandte haben immerhin eine Klagemöglichkeit.

Selbst wenn die BFU sich für die Flugunfallbearbeitung nicht zuständig erklären sollte, wer soll dann noch qualifiziert die Rechte des oder den Verstorbenen vertreten, wenn es sich möglicherweise um eine Fahrlässigkeitsstrafsache handeln könnte? Sollen die Verbände die Arbeit der BFU dann übernehmen? Zum teil müssten die Verbände sich selber strafrechtlich belasten, und sowas kann man nicht verlangen.

Nachmal, die Erkenntnisse der BFU dürfen strafrechtlich von den Staatsanwaltschaften nicht verwertet werden, ansonsten wird kein Betroffener mehr Angaben bei der BFU machen wollen.

Wenn ich mir im Internet die technischen Daten dieser Dallach Fascination D4 ansehen, dann wurden ausreichend gute und qualifizierte Bruchtest gemacht. https://www.wolfgang-dallach.de/innovationen_d4.html

Dann frage ich schon, warum diese Luftzerleger in der Vergangenheit?

6. März 2025 07:19 Uhr: Von Sebastian S. an Horst Metzig

Was ist denn jetzt schon wieder bei einer Dallach ein "hochgezüchtetes UL"?

6. März 2025 07:55 Uhr: Von Alexander Patt an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Flugzeug:

https://www.fascination-pilots.de/pdf/geraetekennblatt_d4_v7.pdf

Vne 250 km/h (begrenzt wg. Rettungsgerät)

Rettungsgerät:

https://lsgb.daec.de/media/files/2012/luftsportgeraete_buero/kennblaetter/DAeC_61503_a2.pdf

Auslösung bis 276 km/h

6. März 2025 08:33 Uhr: Von Michael Butzek an Alexander Patt Bewertung: +1.00 [1]

Wobei nicht die Auslösung nur bis 276 km/h funktioniert sondern bis 276 km/h der Schirm den Entfaltungsstoß bei 472 kg verträgt. Es gibt andere Rettungssysteme die zwei verschiedene maximale Gewichtsangaben bei verschiedenen Auslösegeschwindigkeiten haben. Je höher die Geschwindigkeit bei der Auslösung, je niedriger die zulässige Anhängelast weil sonst der Schirm durch den Entfaltungsstoß zerstört werden kann.

Auf dem Video ist die Auslösung nicht zu sehen. Es wäre durchaus denkbar dass der Schirm die Auslösung nicht überlebt weil entweder Flieger zu schwer oder zu schnell. Aber alles nur Spekulation.

6. März 2025 08:57 Uhr: Von Joachim P. an Alexander Patt Bewertung: +3.00 [3]

Auslösung bis 276km/h? Das muss ich mal in Knoten umrechnen. Ich glaube, das ist in etwa die Clean Stall Speed meiner Mooney.

6. März 2025 09:06 Uhr: Von Willi Fundermann an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

"Diese Beteiligten verweigern gegenüber der Polizei vernünftigerweise die Antwort, nicht aber gegenüber der BFU."

Warum sollten die das tun? Wenn sie vermeiden wollen, sich selbst zu belasten, was ihr gutes Recht ist, tun sie das natürlich vernünftigerweise gegenüber jedermann.

6. März 2025 09:08 Uhr: Von Michael Butzek an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Dann hätte deine Mooney eine Stall Speed knapp unter der eines Starfighters (319 km/h) ;-)


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