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Der Steuerberater kämpft, vielleicht wissen die fliegenden Steuerberater hier besser Bescheid: Wenn ich mein Flugzeug vermiete, ist hierfür die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich, oder ist dies analog der Vermietung einer Immobilie steuerfrei möglich?
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Ein paar älterer Threads aus dem Forum:
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2018,05,17,10,2643492
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2016,10,06,16,0520835
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2013,03,30,11,0628028
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2022,11,03,09,1439638
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2015,05,21,12,1125522
Eventuell auch relevant:
https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-mehrwertsteuer/umsatzsteuer-mehrwertsteuer-international/warenhandel/steuerfreie-umsaetze-luftfahrt-1167704#:~:text=Die%20folgenden%20Ums%C3%A4tze%20an%20die,1%20UStG)%3B
https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-verchartern-von-privat/
https://www.fliegermagazin.de/wissen/flugzeug-verchartern-was-muss-ich-beachten/
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Seit wann ist die Vermietung einer Immobilie steuerfrei?
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Aus dem Kontext heraus meint er wohl gewerbesteuerfrei.
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Gemeint ist damit wohl die umsatzsteuerfreie Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen.
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korrekt, es geht um die Gewerbesteuer. Die fällt bei Vermietung einer Gewerbeeinheit an einen Gewerbetreibenden ebenfalls nicht an.
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Also ich verchartere meine Maschine. Du brauchst ein Gewerbe und es wird Umsatzsteuer fällig.
es ist Gleichzusetzen mit einer Autovermietung
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Ich denke es hängt ein Stück weit vom Modell ab, wenn Du ein, zwei Mitnutzer hast, die mit Ihrem Entgeld zur Kostendeckung beitragen, ergibt sich draus noch kein Gewerbe.
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einziger Charterer wäre eine GmbH
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Das klingt nach Gewerblichkeit. Eher das LFZ in die GmbH. einbringen und Privatnutzung als Privatanteil ausscheiden ? Ich hab das mit meinem kleinen Schnauferl kurz mit dem Steuerberater besprochen - Quintessenz: ich fliege (und besitze) privat. Von einer "Mixtur" hat er mir klar abgeraten. Und dann für meine Eigennutzung MWSt. zahlen ? Nein danke...
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Nun dafür ist alles andere aber netto. Versicherung. Hangar. Tanken...
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dennoch muss auch eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein, und die Vercharterung an sich selbst sollte und darf dann nicht der Hauptgeschäftszweck sein, sonst kann das Finanzamt schnell "Gestaltungsmißbrauch" unterstellen.
Das Problematische daran: wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung das Finanzamt das Konstrukt nachträglich verwirft und all die schönen Vorteile nachträglich doch noch zu versteuern sind...
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Natürlich ist das so. Aber anders ist es eben auch nicht legal. Steuerlich ist es immer relevant der Freibetrag liegt bei ca 300 Euro
übrigens 410 Euro Gewinn reichen aus um der Liebhaberei zu entgehen.
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Aber das ist doch bei wefly mit 1-4 Besitzern genau der Fall. Laut Wefly geht es auch mit einem Einzelbesitzer
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Keine Frage, Jirka - und bei einer DA50 oder ähnlichem (in Hinkunft bei Dir ja sogar einen Jet - finde ich eine coole Sache, wenn jemand in einem wirtschaftlichen Umfeld ist, dass solche upgrades ermöglicht - herzliche Gratulation dazu !) ist diese Betrachtung natürlich auch wesentlich schärfer zu führen. Bei mir macht es das Kraut nicht fett, und es überwiegen die Vorteile, wenn man sein Spielzeug einfach privat und allein nutzt (Du weiist ja: Frau, Auto, Flugzeug wird nicht vermietet *ggg*) !
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Du hast natürlich Recht. Aber ich versuche nur auf den Eingangspost einzugehen, da ich ja dieses Modell schon habe. Macht natürlich nur Sinn wenn er mehr als einmal und natürlich mit Gewinnabsicht verleihen will. Sonst macht es keinen Sinn.
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"übrigens 410 Euro Gewinn reichen aus um der Liebhaberei zu entgehen. "
Steile These. Gibt es dazu verbindliche Quellen?
Meine StB hat mir damals auch (wie Wolfgang geschrieben hat) gesagt, dass das FA eigentlich immer einen Gestaltungsmissbrauch prüfen kann und nur weil die Halter-GmbH einen pro forma Gewinn ausweist das Thema Liebhaberrei noch nicht vom Tisch.
Bei mir war die gemeinsame Entscheidung mit der StB am Ende einfach: So lange ich den Flieger alleine benutze, ist das im Privatvermögen und Privatspass. Habe MwSt. auf den Flieger bezahlt wie auch auf alle Rechnungen, Sprit, ... Sollte ich irgendwann mal den Flieger mit jemand anderem teilen, verchartern, etc., dann wird er in eine GmbH überführt und gewerblich "abgerechnet" mit Steuern, etc.
Ist wahrscheinlich in beiden Fällen nicht die steueroptimierte, aber die nervenoptimierte Aufstellung.
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https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/steuern-abgaben/liebhaberei-das-muessen-unternehmen-wissen/#:~:text=–%20Wenn%20eine%20steuerpflichtige%20Person%20eine,als%20410%20Euro%20jährlich%20erwirtschaften.
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Versicherung eher nicht netto.
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Der Link sagt - wie viele andere Artikel im Netz - NICHT, dass ein Gewinn von über 410 EUR davor schützt, dass ein "Gewerbe" als Liebhaberei angesehen wird (oder das FA Gestaltungsmissbrauch vermuten kann).
Er sagt nur, dass unter 410 EUR Gewinn pro Jahr das FA in der Regel von Lioebhaberei ausgehen wird...
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Nun aber wer verchartet sein Flieger ohne Gewinnabsicht. Nun andes geht es nunmal nicht legal. Und das war doch die Eingangsfrage. Aber es gibt Urteile die sogar 1 Euro aus ausreichend ansehen. Einfach mal deine SB fragen
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Es muß sber ein urteil vom bundesfinanzgrticht sein...bayern erkennt gleichgelagerte urttile zb aus nrw nich an...da könnt ja jeder sonst kommen...
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Ingo, Du als Aviatikgewerbler kannst (D)ein Flugzeug steuerlich geltend machen. Der Bezug ist hergestellt. Ein Maurermeister kann hundert Mal einwenden zu irgendwelchen Baustellen fliegen zu müssen: No Sir. Interessant, finde das Urteil nicht mehr, ein Mietwagen- und Taxibetreiber könnte ein Flugzeug verchartern. Erich Sixt hatte Anfang der Neunziger aus Riem raus so eine KingAir betrieben.
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