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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Dezember 2024 08:50 Uhr: Von Hubert Eckl an ingo fuhrmeister

Ingo, Du als Aviatikgewerbler kannst (D)ein Flugzeug steuerlich geltend machen. Der Bezug ist hergestellt. Ein Maurermeister kann hundert Mal einwenden zu irgendwelchen Baustellen fliegen zu müssen: No Sir. Interessant, finde das Urteil nicht mehr, ein Mietwagen- und Taxibetreiber könnte ein Flugzeug verchartern. Erich Sixt hatte Anfang der Neunziger aus Riem raus so eine KingAir betrieben.


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