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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. Dezember 2024 18:00 Uhr: Von Jirka L. an F. S.

Nun aber wer verchartet sein Flieger ohne Gewinnabsicht. Nun andes geht es nunmal nicht legal. Und das war doch die Eingangsfrage. Aber es gibt Urteile die sogar 1 Euro aus ausreichend ansehen. Einfach mal deine SB fragen

4. Dezember 2024 20:07 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Jirka L.

Es muß sber ein urteil vom bundesfinanzgrticht sein...bayern erkennt gleichgelagerte urttile zb aus nrw nich an...da könnt ja jeder sonst kommen...

5. Dezember 2024 08:50 Uhr: Von Hubert Eckl an ingo fuhrmeister

Ingo, Du als Aviatikgewerbler kannst (D)ein Flugzeug steuerlich geltend machen. Der Bezug ist hergestellt. Ein Maurermeister kann hundert Mal einwenden zu irgendwelchen Baustellen fliegen zu müssen: No Sir. Interessant, finde das Urteil nicht mehr, ein Mietwagen- und Taxibetreiber könnte ein Flugzeug verchartern. Erich Sixt hatte Anfang der Neunziger aus Riem raus so eine KingAir betrieben.


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