Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

4. Dezember 2024 15:02 Uhr: Von Jirka L. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/steuern-abgaben/liebhaberei-das-muessen-unternehmen-wissen/#:~:text=–%20Wenn%20eine%20steuerpflichtige%20Person%20eine,als%20410%20Euro%20jährlich%20erwirtschaften.

4. Dezember 2024 16:55 Uhr: Von F. S. an Jirka L.

Der Link sagt - wie viele andere Artikel im Netz - NICHT, dass ein Gewinn von über 410 EUR davor schützt, dass ein "Gewerbe" als Liebhaberei angesehen wird (oder das FA Gestaltungsmissbrauch vermuten kann).

Er sagt nur, dass unter 410 EUR Gewinn pro Jahr das FA in der Regel von Lioebhaberei ausgehen wird...

4. Dezember 2024 18:00 Uhr: Von Jirka L. an F. S.

Nun aber wer verchartet sein Flieger ohne Gewinnabsicht. Nun andes geht es nunmal nicht legal. Und das war doch die Eingangsfrage. Aber es gibt Urteile die sogar 1 Euro aus ausreichend ansehen. Einfach mal deine SB fragen

4. Dezember 2024 20:07 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Jirka L.

Es muß sber ein urteil vom bundesfinanzgrticht sein...bayern erkennt gleichgelagerte urttile zb aus nrw nich an...da könnt ja jeder sonst kommen...

5. Dezember 2024 08:50 Uhr: Von Hubert Eckl an ingo fuhrmeister

Ingo, Du als Aviatikgewerbler kannst (D)ein Flugzeug steuerlich geltend machen. Der Bezug ist hergestellt. Ein Maurermeister kann hundert Mal einwenden zu irgendwelchen Baustellen fliegen zu müssen: No Sir. Interessant, finde das Urteil nicht mehr, ein Mietwagen- und Taxibetreiber könnte ein Flugzeug verchartern. Erich Sixt hatte Anfang der Neunziger aus Riem raus so eine KingAir betrieben.


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang