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37 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | ZÜP in Österreich erforderlich?  
12. Juni 2024 09:49 Uhr: Von Christoph E. 

Hallo zusammen,

ich meine irgendwo gelesen haben, dass Österreich nun auch eine ZÜP für Piloten eingeführt hat, finde aber den Link nicht mehr.

Wie ist denn der aktuelle definitive Stand dazu?

Ich überlege nämlich meine Lizenz auszuflaggen, da ein Umzug ins Ausland ansteht und ich mir den zusätzlichen Aufwand mit den für die ZÜP geforderten ausländischen, übersetzten und beglaubigten Führungszeugnissen nicht geben möchte.

Herzlichen Dank im Voraus!

12. Juni 2024 10:24 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Christoph E.

Die EU VO 300/2008 wurde auch in Österreich umgesetzt, ob die auch für Private gilt habe ich mir nicht angesehen. Dürfte aber weniger Aufwand als in D bringen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32008R0300

12. Juni 2024 10:30 Uhr: Von Yury Zaytsev an Christoph E.

Nach meinem Verständnis ist dies nur für Flughafenausweise erforderlich. Ansonsten ist es nicht unbedingt notwendig.

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/uploads/Leitfaden%20f%C3%BCr%20Fremdfirmen%20zur%20Erlangung%20eines%20background-checks%20(Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfung)_v3.0.pdf

12. Juni 2024 10:31 Uhr: Von Chris _____ an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Das Problem bei der ZÜP ist nicht der Aufwand...

12. Juni 2024 10:38 Uhr: Von Yury Zaytsev an Flieger Max Loitfelder

Die AENA sollte das auch umsetzen, aber in meinem Fall, als ich einen Flughafenausweis beantragt habe, musste ich "nur" ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen Kurs "Airport Security" besuchen / eine Prüfung bestehen. Das fand ich sogar alles sinnvoll. Also die EU VO 300/2008 an sich verlangt nicht, dass man so fragwürdige Konstrukte wie die deutschen ZÜP schafft.

12. Juni 2024 10:54 Uhr: Von Markus S. an Flieger Max Loitfelder

Deutschland legt immer eine Schippe drauf, dafür ist unsere Bürokratie ja bekannt. Das das Ganze von Otto Schily kam ist schon bemerkenswert.

12. Juni 2024 10:56 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

... aber man kann Abteilungen in Ämtern schaffen,

... man erzeugt gebührentatbestände

... und nicht vergessen: man hat Repressionsmöglichkeiten unterhalb der Strafbarkeit

Ich denke, das Ganze ist Vorbild für unsere Innenministerin gewesen

Vor vielen Jahren habe ich in der Flughafenklinik Vertretung gemacht.

Da man dachte, ich hätte keine ZÜP, wurde ich immer von der Polizei zum Notfalleinsatz gefahren (immerhin nicht in Handschellen); nach einigen Tagen fuhr ich mit dem NEF, die Polizei folgte. Später kam dann die Polizei später oder gar nicht mehr.

Am Ende der Vertretung kam dann ein stinksaurer Ober -Polizist weil man herausgefunden hatte, dass man sich den ganzen Aufwand hätte sparen können. Immerhin - die Bespitzelung hat funktioniert.

Umso interessanter war allerdings wer alles an den Kontrollen vorbei durch die Flughafenklinik direkt aufs Rollfeld/zum Flieger gelangte.

Und wie sehr sich Politiker daneben benehmen können... Ich denke da an einen Grünen Obermufti mit Tr.... :-)

12. Juni 2024 11:10 Uhr: Von Martin W. an Christoph E. Bewertung: +4.00 [4]

du brauchst das in AT nur wenn du einen Flughafenausweis willst. Sonst braucht man das bei uns nicht.

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/sicherheit/security/pruefung/zuep/zielgruppe.html

12. Juni 2024 11:20 Uhr: Von Wolff E. an Nicolas Nickisch

Und wie sehr sich Politiker daneben benehmen können... Ich denke da an einen Grünen Obermufti mit Tr.... :-)

Tritt-Ihn? :-) Das war doch der, der einen Jet aus Deutschland anforderte, als er in Südamerkia war und diesen dann nach großem Geschrei absagen musste, als dieser bereits irgendwo bei den Kanaren war und auftanke für den großen Sprung nach Südamerika...

12. Juni 2024 15:36 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Martin W.

Das ist so nicht richtig, alle Piloten und Flugbegleiter von Airlines brauchen die ZÜP ebenfalls auch wenn sie keinen Flughafenausweis beantragen.

Dürfte wohl am "unbegleiteten Zugang" liegen.

12. Juni 2024 16:23 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Flieger Max Loitfelder
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Juni 2024 18:26 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Christoph E. Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
12. Juni 2024 19:08 Uhr: Von M. St. an Marco Scheuerlein Bewertung: +1.00 [1]

Das Luftsicherheitsgesetz das in Deutschland übrigens nach wie vor gegen geltendes EU Recht verstößt.

Hallo Marco, obwohl man hier ja immer sehr kompetent Rechtsauskünfte erhält, habe ich trotzdem mal spassenshalber ChatGPT mit folgender Frage beratend aufgesucht (und ich reiche die Frage am Schluss der Antwort an dich weiter).

Frage: "Stimmt es, dass das deutsche Luftsicherheitsgesetz gegen geltendes EU-Recht verstößt?"

Antwort: "Das ist eine komplexe Frage. Es gab in der Vergangenheit Diskussionen darüber, ob das deutsche Luftsicherheitsgesetz mit EU-Recht im Einklang steht. Ein prominenter Fall war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2006, das Teile des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärte, insbesondere den Abschnitt, der den Abschuss entführter Flugzeuge erlaubte.

Die Frage, ob das Luftsicherheitsgesetz gegen EU-Recht verstößt, könnte auch von der konkreten Ausgestaltung der nationalen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit EU-Vorgaben abhängen. Es könnte etwa um Aspekte wie den Datenschutz, die innerstaatliche Umsetzung von EU-Richtlinien oder andere spezifische Rechtsbereiche gehen.

Könntest du etwas genauer erläutern, auf welchen Aspekt des Luftsicherheitsgesetzes du dich beziehst? Dann kann ich gezielter darauf eingehen."

12. Juni 2024 22:12 Uhr: Von Tobi K. an Christoph E.

Weitergehende Frage dazu: meine DE-ZÜP läuft gegen Herbst aus. Die in DE lizenzführende Behörde ist mit meinem Wohnort in AT überfordert und fühlt sich nicht zuständig (was ich nur auf Nachfrage erfahren habe, keine Rückmeldung auf meinen Antrag).

Lizenzübertragung zu ACG lässt auch seit einem Jahr auf sich warten. Dazu drei Fragen:

  1. Benötige ich eine gültige DE-ZÜP mit DE-PPL und einer OE-Reg, wenn ich in AT fliege?
  2. Benötige ich eine gültige DE-ZÜP mit DE-PPL und einer OE-Reg, wenn ich in DE fliege?
  3. Benötige ich eine gültige DE-ZÜP mit AT-PPL und einer OE-Reg, wenn ich in DE fliege?

Danke euch!

12. Juni 2024 22:28 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Da offenbar in Ö die ZÜP für Angestellte von Flughäfen und gewerblicher Luftfahrt vorgesehen ist wären meine Antworten:

  1. und 3. nein
  2. vermutlich ja
12. Juni 2024 22:44 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Flieger Max Loitfelder

benötigt man überhaupt was in österreich? :-))) kreiski vielleicht?

ich liebe austrocontrol....

vielleicht wird aus dem BYLAS mal bavariacontrol...als selbständige luftfahrtbehörde...

so strukturiert wie austocontrol und entspannt....offen für luftfahrtasylanten...

das wäre ein paradies....

mfg

ingo fuhrmeister

12. Juni 2024 22:48 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Markus S.

oddo schielieh...war das nicht der terroristenverteidiger mit ströbele in den 70igern...die die grünen mit gegründet haben und pädophile grundgedanken in den gründungsstatuten hatten....ich erinnere mich an cohn-bendit....

aber ist ja heute alles vergessen.....

mfg

ingo fuhrmeister

13. Juni 2024 08:50 Uhr: Von M. St. an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
13. Juni 2024 09:32 Uhr: Von Christoph E. an Martin W.

Klasse, herzlichen Dank an alle für die Klärung!

In meinem Fall geht es mir tatsächlich um den Aufwand, bei einem Wohnsitz im Ausland Führungszeugnisse der ausländischen Behörden besorgen, übersetzen und beglaubigen zu lassen.

13. Juni 2024 09:35 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Christoph E.

mach dich da auf einiges gefasst....ein ehemaliger kollege von mir hat in NIG gearbeitet...kam zurück nach D...nach münchen...PPL-A...Nig-licence...kamerun...züp beantragt...keine daten, weil lange im ausland...dann wollten die vom hauptwohnsitz in kamerun eine bestätigung haben...polizeiakte...:-))) er bekam ein schreiben, von einer regierungsstelle, daß keine einträge dieser art vorliegen....immer noch nicht zufrieden...das ging so weit, daß das amt mehrere schreiben einer regierung nicht akzeptierte. schließlich im letzten schreiben von der entsprechenden regierungsstelle/luftfahrtbehörde kam ein schreiben, daß wenn offizielle regierungsschreiben von der landesluftfahrtbehörde nicht anerkannt wird, obwohl der assistent des außenministeriums mit brief und siegel unterschrieben hat, wird es eine diplomatische beschwerde beim deutschen ausßenministerium geben....auf einmal gings....

die nehmen sich sachen raus, das glaubst garnicht...

13. Juni 2024 09:36 Uhr: Von Christoph Winter an Christoph E.

wir hatten mit dem identischen Thema schon mehrere Kunden. Die Idee ist gut und funktioniert auch (ich bin auch ins Exil nach AT gegangen. Zumindest lizenztechnisch)

Bitte beachten:
Der Prozess dauert aktuell bis zu zwei Jahre und über den gesamten Zeitraum muss die DE-Lizenz vorhanden sein (also auch die ZÜP).

13. Juni 2024 09:49 Uhr: Von Yury Zaytsev an Tobi K.

Ich bin hier anderer Meinung als Max (aber auch kein Jurist). Nach meinem Verständnis ist die ZÜP nur im Fall 3 nicht erforderlich. Wenn du fliegst, folgst du den Regeln der lizenzführenden Behörde, egal mit welchem Flugzeug und wo du fliegst. Also im Fall 1 brauchst du eine ZÜP, weil sie Voraussetzung für die Ausübung der Rechte ist, egal ob in AT oder auf OE-Reg. Umgekehrt brauchst du sie im Fall 3 nicht. Natürlich steht es den deutschen Luftfahrtbehörden frei, dir in Ausnahmefällen den Einflug zu verbieten, aber du kannst dir ja vorstellen, was passiert, wenn Deutschland jetzt von allen ICAO-Piloten beim Einflug eine ZÜP verlangt...

Jetzt mit Transfer, es gibt ja einen Turbo-Button, wie wir ihn aus den 386'er kennen. Nur macht es nicht so viel Spaß. Wenn du Hilfe brauchst, bitte PN.

13. Juni 2024 09:50 Uhr: Von Lui ____ an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Ich glaube man braucht immer eine ZÜP mit dt Lizenz. Ausland hin oder her.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__4.html

Die ZÜP ist genauso notwendig wie das Medical scheint mir bei einem deutschen PPL-A...

13. Juni 2024 09:51 Uhr: Von Yury Zaytsev an Christoph E.

In meinem Fall geht es mir tatsächlich um den Aufwand, bei einem Wohnsitz im Ausland Führungszeugnisse der ausländischen Behörden besorgen, übersetzen und beglaubigen zu lassen.

Wie schon gesagt, du brauchst es nur, wenn du einen Flughafenausweis haben willst.

13. Juni 2024 09:53 Uhr: Von Yury Zaytsev an Lui ____

Ich glaube man braucht immer eine ZÜP mit dt Lizenz. Ausland hin oder her.

Das habe ich auch gemeint, Fall 3 war eine österreichische Lizenz ;-)


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