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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Juni 2024: Von Yury Zaytsev an Tobi K.

Ich bin hier anderer Meinung als Max (aber auch kein Jurist). Nach meinem Verständnis ist die ZÜP nur im Fall 3 nicht erforderlich. Wenn du fliegst, folgst du den Regeln der lizenzführenden Behörde, egal mit welchem Flugzeug und wo du fliegst. Also im Fall 1 brauchst du eine ZÜP, weil sie Voraussetzung für die Ausübung der Rechte ist, egal ob in AT oder auf OE-Reg. Umgekehrt brauchst du sie im Fall 3 nicht. Natürlich steht es den deutschen Luftfahrtbehörden frei, dir in Ausnahmefällen den Einflug zu verbieten, aber du kannst dir ja vorstellen, was passiert, wenn Deutschland jetzt von allen ICAO-Piloten beim Einflug eine ZÜP verlangt...

Jetzt mit Transfer, es gibt ja einen Turbo-Button, wie wir ihn aus den 386'er kennen. Nur macht es nicht so viel Spaß. Wenn du Hilfe brauchst, bitte PN.

13. Juni 2024: Von Lui ____ an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Ich glaube man braucht immer eine ZÜP mit dt Lizenz. Ausland hin oder her.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__4.html

Die ZÜP ist genauso notwendig wie das Medical scheint mir bei einem deutschen PPL-A...

13. Juni 2024: Von Yury Zaytsev an Lui ____

Ich glaube man braucht immer eine ZÜP mit dt Lizenz. Ausland hin oder her.

Das habe ich auch gemeint, Fall 3 war eine österreichische Lizenz ;-)

13. Juni 2024: Von Lui ____ an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Ja, ich wollte Dir nicht widersprechen - sondern nur den Gesetzestext anhängen. Also ich gebe Dir Recht. War vielleicht etwas missverständlich von meiner Seite

13. Juni 2024: Von Flieger Max Loitfelder an Yury Zaytsev

Er hat aber geschrieben dass die Behörde bei deutscher Lizenz und Wohnort Österreich überfordert ist, wieso sollte sie dann erforderlich sein wenn in Österreich geflogen wird (Frage 1)?

Ich habe und brauche ja auch keine deutsche ZÜP wenn ich mit österreichischer Lizenz in Deutschland zum Flieger will.

13. Juni 2024: Von Yury Zaytsev an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +4.00 [4]

Das habe ich schon erklärt. Er hat eine DE-PPL. Bei DE-PPL ist die DE-ZÜP Voraussetzung für die Ausübung der Rechte, egal ob auf D-Reg oder OE-Reg und egal wo auf der Welt du fliegst. Keine ZÜP = DE-Lizenz ungültig, egal wo und wie. Lui hat netterweise gerade den Link zum LuftVG gepostet...

In Österreich ist die OE-ZÜP keine Voraussetzung für die Ausübung der Rechte, und du unterliegst den Regeln deiner Behörde, auch wenn du D-Regs in DE fliegst. Höchstens bekommst du in DE keinen Flughafenausweis ohne deutsches ZÜP, aber deine Lizenz ist davon nicht betroffen.

Und schlussendlich verstehe und beneide ich dich, dass es für dich als Österreicher schwer nachvollziehbar ist, dass eine Behörde überfordert sein kann, aber glaube mir, in DE gehört das leider wirklich eher zur Normalität.


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