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12. Juni 2024: Von Martin W. an Christoph E. Bewertung: +4.00 [4]

du brauchst das in AT nur wenn du einen Flughafenausweis willst. Sonst braucht man das bei uns nicht.

https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/sicherheit/security/pruefung/zuep/zielgruppe.html

12. Juni 2024: Von Flieger Max Loitfelder an Martin W.

Das ist so nicht richtig, alle Piloten und Flugbegleiter von Airlines brauchen die ZÜP ebenfalls auch wenn sie keinen Flughafenausweis beantragen.

Dürfte wohl am "unbegleiteten Zugang" liegen.

12. Juni 2024: Von Kain Kirchhof an Flieger Max Loitfelder
Beitrag vom Autor gelöscht
13. Juni 2024: Von Christoph E. an Martin W.

Klasse, herzlichen Dank an alle für die Klärung!

In meinem Fall geht es mir tatsächlich um den Aufwand, bei einem Wohnsitz im Ausland Führungszeugnisse der ausländischen Behörden besorgen, übersetzen und beglaubigen zu lassen.

13. Juni 2024: Von ingo fuhrmeister an Christoph E.

mach dich da auf einiges gefasst....ein ehemaliger kollege von mir hat in NIG gearbeitet...kam zurück nach D...nach münchen...PPL-A...Nig-licence...kamerun...züp beantragt...keine daten, weil lange im ausland...dann wollten die vom hauptwohnsitz in kamerun eine bestätigung haben...polizeiakte...:-))) er bekam ein schreiben, von einer regierungsstelle, daß keine einträge dieser art vorliegen....immer noch nicht zufrieden...das ging so weit, daß das amt mehrere schreiben einer regierung nicht akzeptierte. schließlich im letzten schreiben von der entsprechenden regierungsstelle/luftfahrtbehörde kam ein schreiben, daß wenn offizielle regierungsschreiben von der landesluftfahrtbehörde nicht anerkannt wird, obwohl der assistent des außenministeriums mit brief und siegel unterschrieben hat, wird es eine diplomatische beschwerde beim deutschen ausßenministerium geben....auf einmal gings....

die nehmen sich sachen raus, das glaubst garnicht...

13. Juni 2024: Von Christoph Winter an Christoph E.

wir hatten mit dem identischen Thema schon mehrere Kunden. Die Idee ist gut und funktioniert auch (ich bin auch ins Exil nach AT gegangen. Zumindest lizenztechnisch)

Bitte beachten:
Der Prozess dauert aktuell bis zu zwei Jahre und über den gesamten Zeitraum muss die DE-Lizenz vorhanden sein (also auch die ZÜP).

13. Juni 2024: Von Yury Zaytsev an Christoph E.

In meinem Fall geht es mir tatsächlich um den Aufwand, bei einem Wohnsitz im Ausland Führungszeugnisse der ausländischen Behörden besorgen, übersetzen und beglaubigen zu lassen.

Wie schon gesagt, du brauchst es nur, wenn du einen Flughafenausweis haben willst.

18. Juni 2024: Von Kain Kirchhof an Christoph Winter Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht

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