Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | Vorgehen bei PPL im EU-Ausland  
8. April 2023: Von Alexander Schwemmer 

Hallo zusammen,

ich möchte in den nächsten Jahren (wenn die Masterarbeit abgegeben ist :D) PPL+IR machen. Da mich die Berichte zu langen Bearbeitungszeiten etc. beim LBA und bei der Ausstellung der ZÜP abschrecken, überlege ich die Lizenz von Anfang an "ausflaggen".
Zum Ausflaggen einer bestehenden Lizenz/Medicals gibt es hier ja diverse Threads, jedoch habe nicht herausgelesen, wie das Vorgehen ist, wenn man so wie ich bei 0 anfängt.

Daher haben sich bei mir ein paar Fragen angehäuft, bei denen ihr mir eventuell weiterhelfen könnt:

  • Kann ich das Medical (Klasse 2) dann noch hier in Deutschland machen oder geht das bei der Erstuntersuchung nur im Land der künftigen Lizenz?
  • Die PPL als erste Lizenz muss ich zwingend im Land der Lizenzausstellung machen, alles weitere (NVFR/IR) geht dann überall innerhalb der EASA-Länder, ist das richtig?
  • Welche CAA und ggf. Flugschule bietet sich dafür an? Auf dem Schirm habe ich bisher Polen und AustroControl
  • Oder ist es einfacher, sich den Umweg über das Ausland zu sparen? Bedenken, die ZÜP zu bestehen, habe ich aktuell keine.

Viele Grüße und frohe Ostern
Alexander

8. April 2023: Von Charlie_ 22 an Alexander Schwemmer Bewertung: +2.00 [2]

Ich würde es in D machen .... Die Erstausstellung des PPL macht ja die LANDESluftfahrtbehörde, was in der Regel unproblematisch ist, und wenn Du dann mal IFR hast, geht die Lizenz zum LBA über. Aber bei Erstausstellungen, Verlängerungen gibt es meistens auch keine großen Probleme, zB wird der JAhrescheckflug per Handeintrag in der Lizenz bestätigt, man muss also nich warten.

8. April 2023: Von Tobias Schnell an Alexander Schwemmer Bewertung: +2.00 [2]

Kann ich das Medical (Klasse 2) dann noch hier in Deutschland machen

Ja!

Die PPL als erste Lizenz muss ich zwingend im Land der Lizenzausstellung machen, alles weitere (NVFR/IR) geht dann überall innerhalb der EASA-Länder, ist das richtig?

Nein. Du kannst nach einer Ausbildung (auch der initialen für den PPL) in einem beliebigen EASA-Staat in jedem beliebigen (auch anderen) EASA-Staat eine Lizenz beantragen.

Oder ist es einfacher, sich den Umweg über das Ausland zu sparen? Bedenken, die ZÜP zu bestehen, habe ich aktuell keine.

Das musst Du letztlich selber wissen / entscheiden. Vermutlich > 95% der in D ansässigen Piloten fliegen mit einer deutschen Lizenz und haben keine Probleme damit. Eine deutsche Lizenz hat auch Vorteile, z.B. bei der späteren Verlängerung von Berechtigungen. Das ZÜP-Thema existiert natürlich...

9. April 2023: Von Horst Metzig an Alexander Schwemmer

Es gilt ein Grundsatz: Das Medical folgt der Lizenz. Was bedeutet das? Ich habe eine tschechische Pilotenlizenz, und besuche jährlich den Fliegerarzt in Prag. Wegen Corona Reisebeschränkung im Jahr 2021 konnte ich nicht nach Tschechien einreisen, oder nur mit unverhältnissmässigen Auflagen. Viele deutsche Fliegerärzte lehnten es bei mir ab, wegen meiner tschechischen Lizenz, mich in Deutschland zu untersuchen. Eine Anfrage bei dem verkehrspolitischen Sprecher im Bundestag bei der FDP sagte mir der Politiker: Das Medical folgt der Lizenz=PPL.

Deutschen Fliegerärzte wäre es eine zusätzliche Aufgabe gewesen, sich mit Tschechien zu konsultieren.

Allerdings im Grundsatz ist der Pilot EASA frei, er kann in jeden Mitgliedstaat zum Fliegerarzt seiner Wahl gehen.

Gibt es eine Krankheit, bei der jeder EASA Fliegerarzt verpflichtet ist, die lizenzausstellende Behörde zu konsultieren, tun sich speziell deutsche Fliegerärzte sehr schwer, weil in deren Ansicht zu viel bürokratischer Aufwand zum Ausland besteht. Das ist meine eigene Erfahrung.

Also, wenn jemand 20 jahre alt ist, Hochleistungssportler ohne gesundheitlichen Einschränkungen ( bei Fliegertauglichkeitsuntersuchungen muss man nicht zwangsläufig Hochleistungssportler sein ), dann steht diesen Bewerber die Welt offen.

Meine Logik, wenn schon zu einer ausländischen Flugschule, dann muss auch die Zeit etwas anders eingeplant werden, als wenn ich nach meiner Arbeit abends noch eine Flugschulstunde fliegen möchte. In diesen Fall spielt es keine Rolle, zum Fliegerarzt im Land der lizenzausstellenden Behörde zu gehen.

9. April 2023: Von F. S. an Alexander Schwemmer Bewertung: +2.00 [2]

Nicht vergessen, dass es einen starken Wahrnehmungs-Bias gibt, wenn Du Dir auf Basis von deutschen Pilotenforen eine Meinung über das LBA bildest. Hier berichten halt auch nur die Kollegen, die Probleme damit haben. Ich würde erwarten, dass es in polnischen Pilotenforen auch wenige Beiträge dazu gibt, wie toll doch die polnische CAA im Vergleich zum LBA ist.
Ich habe seit über 30 Jahren einen Pilotenschein, davon die Hälfte der Zeit beim LBA (davor bei 2 verschiedenen Landes-Luftämtern) und hatte nie win Problem.
Ja, es ist ein Formular mehr, dass man die ZÜP selber beantragen muss, während in praktisch allen anderen Ländern die Behörden auch ohne vorher beim Bürger zu Fragen Informationen austauschen dürfen, so dass man von deren ZÜP nbicht mitbekommt, aber ganz ehrlich: Ein Formular alle paar Jahre ist für mich nicht das Problem. Und trotz der Gebühren die Hessen für die ZüP erhebt ist das in Summe mit LBA, etc. natürlich immer noch viel billiger, als die AustroControl.
Aber ob Dir die vermutlich (ich kann es nicht beurteilen, da ich noch nie das Bedürfnis hatte, mit dem LBA zu sprechen) besserre Erreichbarkeit in Österreich den höheren Preis wert ist, musst Du natürlich selber entscheiden.

9. April 2023: Von Yury Zaytsev an Alexander Schwemmer

Sehr gute Idee dich vorher zu informieren, Alexander. Du siehst ja, was passiert, wenn man durch eigene Dummheit bei der LBA „landet“.

Kann ich das Medical (Klasse 2) dann noch hier in Deutschland machen oder geht das bei der Erstuntersuchung nur im Land der künftigen Lizenz?

Mach die Erstuntersuchung unbedingt woanders, sonst bist du sofort in DE gefangen. Das war mein fataler Fehler. Alles danach kannst du in DE machen, der Arzt schickt einfach den Bericht an deine CAA. Aber kein Problem, die Flugschule kümmert sich um alles.

Schwieriger wird es, wenn spezielle Erkrankungen vorliegen und eine Konsultation der CAA erforderlich ist, aber auch das ist lösbar.

Die PPL als erste Lizenz muss ich zwingend im Land der Lizenzausstellung machen, alles weitere (NVFR/IR) geht dann überall innerhalb der EASA-Länder, ist das richtig?

Um die Antwort von Tobias etwas zu erweitern: Formal hat er Recht, aber überlege dir, was für dich gut ist. Was immer einfach ist, ist wenn deine Flugschule schon mit der zuständigen CAA zusammenarbeitet, z.B. eine spanische Flugschule arbeitet mit AESA (Spanien) zusammen, aber auch mit AustroControl (Österreich). Dann kannst du (wenn du willst) in Spanien einreichen, aber auch bei AustroControl.

Ich habe die Ausbildung in Spanien gemacht und dann dank das LBA die Unterlagen doch in Deutschland einreichen müssen. Da der Plan von Anfang an anders war, gab es tausend Probleme mit den deutschen Behörden. Letztendlich hat es ein Jahr später geklappt, aber es war ein Trauerspiel in fünf Akten.

Also am besten gleich zu Beginn eine Flugschule aussuchen, die mit deiner gewünschten CAA zusammenarbeitet. Ansonsten kannst du alles weitere nach der ersten Lizenzausstellung wo auch immer machen und bei deiner CAA eintragen lassen.

Welche CAA und ggf. Flugschule bietet sich dafür an? Auf dem Schirm habe ich bisher Polen und AustroControl

Wenn du spezielle Anforderungen hast (möglichst komprimierte Ausbildung als Blockkurs, feste Termine), kann ich dir meine Flugschule nur empfehlen. Die Kehrseite der Medaille ist, dass Flexibilität mit Chaos erkauft wird und man sich um alles selbst kümmern muss. Wenn du es anders magst, kannst du ja zu den Kollegen nebenan gehen ;-)

Als Ausbildungsort innerhalb der EU würde ich auf jeden Fall Jerez empfehlen, vom Wetter her und auch die Umgebung ist einfach fantastisch.

Oder ist es einfacher, sich den Umweg über das Ausland zu sparen? Bedenken, die ZÜP zu bestehen, habe ich aktuell keine.

Wenn du mich fragst, ist das ZÜP nicht das Schlimmste, das Schlimmste ist das LBA. Mit dieser Behörde willst du nichts zu tun haben, und wenn du PPL + IR machen willst, dann hast du mit denen zu tun. Aber es gibt auch Leute, die Glück haben. Das muss jeder selbst wissen..

19. April 2023: Von Artus an Yury Zaytsev
Ich kann Yuri nur zustimmen. Vermutlich haben wir auch bei der gleichen Flugschule unsere Ausbildung (bzw bei mir den überwiegenden Teil der Erstausbildung) gemacht - aber in jedem Fall am gleichen Platz.

Mit dem LBA hatte ich nun zwei Jahre Probleme und bin am Ende schon nicht mehr davon ausgegangenen, jemals noch eine deutsche Lizenz zu erhalten. Zu allem Überfluss hatte ich dann auch noch mit der ZÜP Schwierigkeiten, da ich angezeigt wurde. Zum Glück löste sich da alles schnell wieder in Wohlgefallen auf, aber das hätte auch anders ausgehen können. Nach über 1100 Tagen des Transfer in und meinen Erfahrungen werde ich meine Lizenz nach der Revalidation (innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Lizenz!) schnellstmöglich in ein anderes Land ausflaggen.

But I am biased
19. April 2023: Von F. S. an Artus

Zu allem Überfluss hatte ich dann auch noch mit der ZÜP Schwierigkeiten, da ich angezeigt wurde.

Da das ja ein großes Thema ist, das zwar viel diskutiert wird, aber zu dem es kaum belastbare Fakten gibt: Könntest Du zu diesen "Schwierigkeiten" etwas genauer schreiben. Natürlich nicht inhaltlich (ich will Dir ja nicht zu nahe treten), sondern vom Ablauf her:

Was ist passiert, nachdem Du den ZÜP-Antrag abgeschickt hast? Hast Du eine Antwort bekommen "Es betehen Zweifel an Deiner Zuverlässigkeit"? Musstest Du dann noch irgendwelche Dokumente nachliefern? Gab es eine mündliche Anhörung? Wurde die Bearbeitung ausgesetzt, bist ein Gericht irgendwas entschieden hat? Ging das dann automatisch, oder musstest Du die ZÜP neu beantragen? Musstest Du einklagen, noch eine ZÜP zu bekommen?

Es wäre Cool, von einem wirklich Betroffenen zu hören, wie schweirig" "schwierig" bei der ZÜP ist?

21. April 2023: Von Artus an F. S. Bewertung: +2.00 [2]
Das kann ich leider nicht schriftlich kommentieren.

9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang