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9. April 2023: Von Horst Metzig an Alexander Schwemmer

Es gilt ein Grundsatz: Das Medical folgt der Lizenz. Was bedeutet das? Ich habe eine tschechische Pilotenlizenz, und besuche jährlich den Fliegerarzt in Prag. Wegen Corona Reisebeschränkung im Jahr 2021 konnte ich nicht nach Tschechien einreisen, oder nur mit unverhältnissmässigen Auflagen. Viele deutsche Fliegerärzte lehnten es bei mir ab, wegen meiner tschechischen Lizenz, mich in Deutschland zu untersuchen. Eine Anfrage bei dem verkehrspolitischen Sprecher im Bundestag bei der FDP sagte mir der Politiker: Das Medical folgt der Lizenz=PPL.

Deutschen Fliegerärzte wäre es eine zusätzliche Aufgabe gewesen, sich mit Tschechien zu konsultieren.

Allerdings im Grundsatz ist der Pilot EASA frei, er kann in jeden Mitgliedstaat zum Fliegerarzt seiner Wahl gehen.

Gibt es eine Krankheit, bei der jeder EASA Fliegerarzt verpflichtet ist, die lizenzausstellende Behörde zu konsultieren, tun sich speziell deutsche Fliegerärzte sehr schwer, weil in deren Ansicht zu viel bürokratischer Aufwand zum Ausland besteht. Das ist meine eigene Erfahrung.

Also, wenn jemand 20 jahre alt ist, Hochleistungssportler ohne gesundheitlichen Einschränkungen ( bei Fliegertauglichkeitsuntersuchungen muss man nicht zwangsläufig Hochleistungssportler sein ), dann steht diesen Bewerber die Welt offen.

Meine Logik, wenn schon zu einer ausländischen Flugschule, dann muss auch die Zeit etwas anders eingeplant werden, als wenn ich nach meiner Arbeit abends noch eine Flugschulstunde fliegen möchte. In diesen Fall spielt es keine Rolle, zum Fliegerarzt im Land der lizenzausstellenden Behörde zu gehen.


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