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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Luftrecht und Behörden | Eine neue Airline am deutschen Himmel..  
16. November 2022: Von Julian Koerpel  Bewertung: +2.00 [2]
…könnte man als unbedarfter Bürger denken, wenn man diese Website sieht

https://www.airtaxi.express/de/

Unternehmenssitz Malta, wirbt mit Preisen in Facebook „täglich Köln/Düsseldorf nach Sylt ab xxx€“

Ich habe nichts gegen die unternehmerische Idee (vermutlich mal wieder einer, der seinen Traum als Berufspilot verwirklichen will), aber dann bitte richtig, legal mit AOC und geeignetem Fluggerät.
16. November 2022: Von E. Jung an Julian Koerpel Bewertung: +1.00 [1]

ist eh schwierig anzubieten, da die Modelle ohne Turbo / Enteisung. In der "Kleinfliegerei" habe ich als "Angsthase" im Durchschnitt über die Jahre die Erfahrung gemacht:

  • Flugchance mit Enteisung und Turbo: 90%
  • Flugchance mit Enteisung ohne Turbo: 75%
  • Flugchance ohne Enteisung ohne Turbo: 60%

16. November 2022: Von Hubert Eckl an Julian Koerpel Bewertung: -1.00 [1]

Kann das sein, daß gar kein ernsthafter Betrieb geplant ist, aber sehr viele Flüge gebucht und einbezahlt werden?

  • Es wird in Malta gebucht.
  • Es wird nach London/Malta bezahlt
  • Barzahlungen sind vermutlich erlaubt/erwünscht bei Flugantritt.
  • Sog. "qualifizierten Mitwirkungsverlangen" bei Betriebsprüfungen sind sowohl in dem Nicht-EU-Land England und in dem Verwaltungswinzling Malta unbekannt..

Was schliessen wir daraus?

Alles Aufgeführte - Zitate aus der Mitleserschaft - "linksversifft" oder "zum Kotzen"?

16. November 2022: Von Alexander Thiel an Julian Koerpel

Wer noch einen Jobs braucht.



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AirTaxi.jpg

16. November 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Alexander Thiel

Klingt ja verlockend, aber .. "Die Flotte besteht z.Zt. aus PA28 sowie C172 Maschinen" und es wird derzeit nur für Piper gesucht. Das Typerating für die PA28 müsste ich ja erst machen, VFR reicht aber da laut Website erst "Businesskunden meist nach Instrumentenflugregeln geflogen werden".

16. November 2022: Von Joachim P. an Julian Koerpel Bewertung: +1.00 [1]

Netter Flyer des LBA für die Passagiere, in dem auch der Mythos "Münchner Modell" angesprochen wird.

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Publikationen/Flyer/Flyer_Legal_fliegen.html?nn=2142254

16. November 2022: Von Jochen Wilhe an Joachim P.

Interessant finde ich, dass in dem LBA Flyer steht - Zitat:

---------------

Welche Flüge sind genehmigungsfrei?

Keine Betriebsgenehmigung ist erforderlich für Flüge mit Luftfahrzeugen ohne Motor und mit Ultraleichtluftfahrzeu­gen."

----------------

Bedeutet dass, dass man mit ULs gewerblich Sachen und Personen transportieren darf?

16. November 2022: Von Michael Söchtig an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

"Die PA28 ist ein einmotoriges, viersitziges Leichtflugzeug mit einer Reisegeschwindigkeit von ca. 200 km/h. Bei voller Besetzung benötigt das Flugzeug nur ca. 5 Liter Sprit pro 100 Kilometer pro Person. Es verfügt über eine Reichweiter von ca. 1200 Kilometer und eine Zuladung von ca. 560 KG.

Die Flughöhe der PA28 liegt i.d.R. unter 4000 Meter und wird bevorzugt für Flüge bis zu einer Reisedauer von 4 Stunden verwendet."

Wo kann ich denn eine Piper 28 mit Zuladung von 560kg kaufen? Ist ja echt nen Top Flieger.

16. November 2022: Von Lutz D. an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]
Ja.
16. November 2022: Von Malte Höltken an Michael Söchtig

https://www.planecheck.com?ent=da&id=54456
Bei der PA-28-235 sind für ein durschnittliches Flugzeug immer so um 600-650 kg useful load angegeben. Zieht man den Piloten ab, passen 560 kg Zulaudng durchaus.

16. November 2022: Von Michael Söchtig an Malte Höltken
Danke. Wusste ich so nicht - sprich unter Piper 28 sind die Varianten so unterschiedlich dass es auch welche gibt die eher einer 182er entsprechen. Nur das mit der zweiten Tür das gabs wohl nicht.
16. November 2022: Von Gottfried S....k an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Hallo zusammen!

Typischer Marketing-BlaBla - 5 l Sprit auf 100 km pro Person bei Vollbesetzung und >1000km Reichweite - viel Spass kann ich nur sagen - das geht sich mit der W/B und unseren kurzen Pisten im Vgl. zu den USA nie aus, außer in der Baumreihe ... ich habe von einem erfahrenen und kahlköpfigen Fluglehrer eine einfache Faustregel vor Jahrzehnten mitbekommen: 50 PS/ Pax und 75kg minus pro 100l AvGAS, dh. eine C150-er ist ein Einsitzer bei vollen Tanks, eine 172-er ein 2-Sitzer, eine 182-ein Dreisitzer, eine C206 bestensfalls ein 4 -Sitzer - aus eigener Erfahrung :-) Und heute bin ich alt und auch die Glatze wächst :-))

VG,

Gottfried

16. November 2022: Von Robert Wenz an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]
Dazu gibt es wohl unterschiedliche Meinungen.
Die Bezeichnung Luftsportgerät beinhaltet das Wort „Sportgerät“- das suggeriert eine rein private Nutzbarkeit. Andere sehen das aber anders.
Tatsache ist doch aber, dass viele Kunden gar nicht einschätzen können in was sie sich da reinsetzen. Für die ist das alles ein Flugzeug. Der Gesetzgeber möchte aber an sich dem unbeteiligten Dritten- den Kunden- einen bestimmten Sicherheitsstandard gönnen. Das ist der Grund
für viele Forderungen aus den Vorschriften zum kommerziellen Flugebtrieb.
Setzt man einen Kunden in ein UL, dann wird das ausgehebelt und ins Gegenteil gekehrt. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
17. November 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Robert Wenz
Auch bei uns braucht man für ein UL (genau wie für SEP Rundflüge mit max. 4 Sitzen) kein AOC sondern nur eine vereinfachte Genehmigung.
17. November 2022: Von Sebastian G____ an Joachim P.

Netter Flyer des LBA für die Passagiere

Nicht schlecht geschrieben aber der Flyer könnte noch etwas besser aufdröseln was abseits eines AOC legal ist, statt zu sagen das sei alles illegal. Sind das Münchner Model und fractional etc. nicht weiter legal, wenn der Kunde wirklich operationelle Kontrolle über das Flugzeug bekommt? Praktisch fliegt der Pilot natürlich von seiner Basis X nach Y, der Kunde steigt ins Flugzeug, wird in Z abgesetzt, der Pilot fliegt wieder nach hause nach X und der Kunde hatte nie etwas mit dem Flugzeug zu tun, hat keine Übergabe mit dem "Vermieter" gemacht, keinen Schlüssel erhalten, hat keine Liste der Schäden im Lack erhalten etc. wie man es bei einer Autovermietung oder vergleichbarem erwarten würde.

17. November 2022: Von Joachim P. an Sebastian G____
Das ist richtig, jedoch sind die Passagiere, die in legalen Konstrukten außerhalb eines AOC fliegen m.E. über die Rahmenbedingungen halbwegs informiert. Die Zielgruppe des Flyers sind jene, die sich mit den Themen nicht auskennen und auf die korrekten Aussagen der Flugdienstleister angewiesen sind. Für diese Zielgruppe halte ich den Flyer für ausreichend präzise.
17. November 2022: Von Sebastian G____ an Joachim P.

Das ist richtig, jedoch sind die Passagiere, die in legalen Konstrukten außerhalb eines AOC fliegen m.E. über die Rahmenbedingungen halbwegs informiert.

Das ist ein eleganter Gedanke. Zu einem legalen Konstrukt abseits eines AOC gehört es quasi automatisch dazu, sich mit dem Thema etwas auszukennen. Wer total unsicher ist, ob er gegen Geld als Passagier legal fliegt, ist abseits eines AOC vermutlich illegal unterwegs.

Was mich interessieren würde wie der Fall eigentlich bei Netjets etc. liegt? Als Passagier fliegt man ja nicht mal mit „seinem“ Flugzeug sondern mit irgendeinem aus der Flotte. Die Crew wird einem gestellt etc. Am Ende gar nicht so viel anders als wenn ein Lufthansa Aktionär mit der LH fliegt. Geht das ohne AOC legal durch?

17. November 2022: Von Joachim P. an Sebastian G____

Netjets geht der Unschärfe aus dem Weg, indem sie unter AOC fliegen. Die Diskussion über Anteil und Einfluss ist durchaus interessant, z.B. bietet https://flyaeolus.com/de/ für 995 EUR "Anteil" an, die ganze Flotte nutzen zu können. Ich persönlich hätte vermutet, dass das nicht ausreicht, aber das Konstrukt fliegt schon einige Zeit. Leider ist der Thread damals versandet: https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2019,12,25,11,2425171?

17. November 2022: Von Patrick Lean Hard an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]
Mir fehlt die juristische Ausbildung aber meine Erkenntnis als ich mit dem Thema beschäftigt habe war dass solch ein Konstrukt im „wo kein Kläger da kein Richter“ Stil der jeweiligen Behörde noch bis September 2023 möglich ist.

https://www.easa.europa.eu/en/faq/19129

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