Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

16. November 2022: Von Robert Wenz an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]
Dazu gibt es wohl unterschiedliche Meinungen.
Die Bezeichnung Luftsportgerät beinhaltet das Wort „Sportgerät“- das suggeriert eine rein private Nutzbarkeit. Andere sehen das aber anders.
Tatsache ist doch aber, dass viele Kunden gar nicht einschätzen können in was sie sich da reinsetzen. Für die ist das alles ein Flugzeug. Der Gesetzgeber möchte aber an sich dem unbeteiligten Dritten- den Kunden- einen bestimmten Sicherheitsstandard gönnen. Das ist der Grund
für viele Forderungen aus den Vorschriften zum kommerziellen Flugebtrieb.
Setzt man einen Kunden in ein UL, dann wird das ausgehebelt und ins Gegenteil gekehrt. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
17. November 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Robert Wenz
Auch bei uns braucht man für ein UL (genau wie für SEP Rundflüge mit max. 4 Sitzen) kein AOC sondern nur eine vereinfachte Genehmigung.

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang