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Guten Abend,
ich bin interessiert an einem Flieger, welches eine N-Zulassung hat. Ich bin im besitz eines PPL(A).
Nun stellt sich folgenden Frage, darf ich mit einem amerikanisch zugelassenem Flieger in Deutschland bzw. Europa fliegen bzw. ist es ein größerer Aufwand den Flieger beim LBA umzumelden oder eine Amerikanische Lizenz zu beantragen?
Ich bin komplett neu in diesem Thema, somit hab ich keine Ahnung ob es evt. auch eine andere einfachere Lösung gibt?
Vielen Dank und Grüße,
Robin
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Du kannst ein N-registriertes Flugzeug in Europa fliegen, brauchst aber außerhalb von Deutschland dann eine US-Lizenz. Die kannst Du entweder als standalone-Lizenz oder als Validation Deiner bestehenden Lizenz erwerben. Letzteres macht mehr Sinn, da Du ohnehin beide Lizenzen gültig halten musst. Das Flugzeug würde ich dann tendenziell N-reg lassen. Kommt aber natürlich ein Stück weit auf den Einzelfall an.
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Wenn es geht, auf jeden Fall N-reg lassen. Amerikanische Lizenz („based on“) ist solange es nur um VFR geht momentan eine reine Papierübung, ohne in die USA reisen zu müssen. Nur für das IR musst du einmal einen Theorietest dort machen.
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moin Robin,
haben wir vor 2 Monaten gemacht. Reine Ummeldung ca. 4 bis 5 Wochen bei Beibehaltung N.
Ummeldung nach D- würd´ ich nur im Winter machen (Entscheidung drüber steht noch aus)...
Falls Du speziellere Fragen hast, kontaktiere mich einfach.
Viele Grüße - Alex
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Hallo Robin,
habe das auch gerade erfolgreich durchgezogen und seit ein paar Tagen fliegt meine N-Reg wieder. Ich habe dabei auch ein paar vermeidbare Fallstricke mitgenommen ;-)
Schreib' auch mir gern eine PM, wenn Du nähere Infos brauchst.
Derzeit würde ich sagen, dass ich eine N-reg N-reg lassen würde, eine D-reg würde ich D-reg lassen (andere EASA-regs, kommt drauf an). Man kann mit beidem gut leben, die Vor- und Nachteile halten sich vmtl ca. die Waage.
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Danke für deine Antwort, das heißt für mein IR muss ich in den USA einen Therietest machen? Oder geht das auch online? (Bzw. hab eine CB-IR, ist das dann auch möglich?)
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Den Theorietest für die Anerkennung des IR kann man tatsächlich nur in den USA machen.
Bzw. hab eine CB-IR
Nein, hast Du nicht, weil es das nicht gibt :-) Das oben gesagte gilt so oder so.
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Ein CB-IR haben nur Piloten mit einem Frozen ATPL ;-)
Im Ernst: Was Tobias Dir charmant mitteilen wollte, ist, dass es so etwas wie einen CB-IR nicht gibt. Du hast ein IR. "CB" bezeichnet nur den Weg, wie Du da hin gekommen bist. Aber wenn Du mal da bist, dann ist es einfach ein IR.
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Zuerst solltest du wissen, ob es sich um ein experimentales oder zertifiziertes Flugzeug handelt. Wenn experimental, dann wirst Du leider das Flugzeug nicht auf D Register bekommen. Auch nicht auf PH - wirst auf N Register lassen. Und das heisst - wenn experimental - jedesmal wenn Du im Ausland fliegen willst. dann wirst Du prüfen müssen, ob du dafür einen Erlaubnis brauchst und wenn ja, wieviel wird das kosten und für wie lange.
Wenn zertifiziert, dann geht eine Ummeldung auf D nur wenn der Motor und Propellor NICHT "on condition" sind - sowohl Zeit als auch Stunden.
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„Wenn zertifiziert, dann geht eine Ummeldung auf D nur wenn der Motor und Propellor NICHT "on condition" sind - sowohl Zeit als auch Stunden.“ Für ein Flugzeug unter NCO/ML? Sicher?
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Deutschland / die EASA verhindern das nicht. Ich weiß nicht, ob die Amerikaner in dem Fall das CoAfE verweigern können, aber dazu kenne ich Gegenbeispiele.
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Ich habe irgendwie im Kopf, dass eine Registrierung immer nur "unconditional airworthy" zulässig ist, also überhaupt gar nix "on condition" sein darf. Bei den wenigen Fällen bei denen ich es mitbekommen habe, wurde das auch so gehandhabt.
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Interessant. Das würde bedeuten für den Import gelten strengere Vorgaben als für den Betrieb?! FAA Pt. 91 / EASA NCO/ML erfordern kein Einhalten von TBO „service bulletins“. Wenn AD + Airworthiness Limits eingehalten werden = Lufttüchtigkeit gegeben (zzgl. Annual Inspection / ARC).
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Das war damals so, kann sein dass es unter Part-ML nicht mehr gilt, aber damals haben wir überlegt, unser Cirrus von F auf D Register zu bringen aber es hiess: Miotor ist älter als 12 Jahre - war 13 Jahre alt - daher muss es überholt werden, sollten wir es auf D bringen wollen. Dennoch die Aussage bezüglich experimental bleibt - kein im Ausland gebaute experimental, egal ob N oder PH Register - wird auf D Register landen, ohne aufwändige dekonstruktion und wiederzusammenbau.
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Das stimmt nicht.
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Was stimmt nicht Lutz? Kann ich eine Pioneer400 in PH zugelassen in D betreiben, sogar umregistrieren?
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Das kann ich für Deinen Einzelfall nicht sagen, aber es gibt Experimentals auf dem D-Register, die im Ausland gebaut und zugelassen wurden und die für die Umregistrierung keineswegs in ihre Einzelteile zerlegt worden sind.
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