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Reise | Landegebühren - Schnappatmung nach der Landung |
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Heute habe ich die Rechnung für eine Landung VFR (natürlich) in EDTG Bremgarten - eigentlich einer meiner Lieblingsplätze - erhalten:
Rockwell Commander, Lärmschutz - aber nicht erhöht: 1 Landung 115 EUR.
Will man den Flugplatz schließen? Oder Meier wegbekommen? Oder die anderen Werften, die nicht UL's betreuen?
https://www.eddh.de/info/lande_pireps.php?pi_icao=EDTG
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Schaust du hier unter Landeentgeltordnung.
Das stimmt wohl schon - bei 1401-2000 kg MTOM, Wochenende/Feiertag, Rechnungskunde.
EDTG ist damit für mich (wochenends) off-limits.
Die spinnen.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Was hat der Punkt "Rechnungsentgelt Überweisung" zu bedeuten? 8,40 zzgl. USt. dafür, dass man die Rechnung bezahlen darf?
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Wir haben dort ein Konto mit Abbuchungsauftrag erteilt. Damit die abbuchen und die Rechnung per Email senden kommen diese fast 9 EUR obendrauf...
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Diese fast 9 EUR sind brutto 10 EUR...
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Da geht noch mehr .... Hier eine Landung in Oberpfaffenhofen für ein Flugzeug mit einer MTOM von 750kg. Noch Fragen?
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Das nenne ich mal Geld sparen mit Turboprop ---- die scheint günstiger zu sein in den Landegebühren. Vielleicht hätte ich in Bremgarten mit einer MiG landen sollen - hätte bestimmt nur 5 EUR gekostet
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Na ja, in EDMO kommen dann für eine Turboprop vermutlich noch die 175 Euro "Handlinggebühr" plus Märchensteuer dazu, die werden für sehr winzige Flugzeuge großzügigerweise erlassen ;-)
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Ich dachte OBI ist nur für den „qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr unter IFR >2t offen…“. Da wären es ja dann „Peanuts“… Und elektrische VTOL-„Jets“ natürlich…
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In SkyDemon hat jemand den Kommentar zu EDMO reingetippt, dass Landungen mit Flugzeugen <2t (ja, kleiner) nicht erlaubt wären.
Weiß nicht ob das stimmt, aber "nicht erwünscht" scheint auf jeden Fall zu stimmen.
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Das nenne ich mal Geld sparen mit Turboprop ---- die scheint günstiger zu sein in den Landegebühren. Vielleicht hätte ich in Bremgarten mit einer MiG landen sollen - hätte bestimmt nur 5 EUR gekostet
Die MiG hätte allerdings das ganze nicht angemeldet, wäre vermutlich aber auch nicht durch den HAWK/NIKE Gürtel gekommen ;).
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Ich glaube, dass Hawk/Nike in der BRD schon längst weg sind....
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OBI will keinen Betrieb < 2 MTOM, ansonsten nur IR An-/Abflüge. Auf FIS hörte ich vor einigen Monaten sogar die Ablehnung einer Sicherheitslandung eines D-E... der sich in Schwierigkeiten befand. Was Politik doch so alles kann...
Es gibt ein anderes, positives Beispiel. Flugzeug wird aus der Werft abgeholt und kommt unterwegs in schwieriges Wetter. Pilot entschließt sich aus Sicherheitsgründen den nächsten Flugplatz (Werksflugplatz nur PPR) anzufliegen und zu landen. Keine Diskussion, keine Landegebühr, Flieger wurde Tage später wieder abgeholt.
So gehts auch.
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"Ablehnung einer Sicherheitslandung" ... sollte unter Strafe stehen.
Wäre sinnvoller als manch anderes Strafgesetz.
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Bin mir nicht sicher, ob sich das nicht in der einen oder anderen Form als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr qualifiziert. Natürlich ist es unzulässig, eine Sicherheitslandung "abzulehnen".
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Genau das ist mir im September 2017 in D-EBAM Merseburg passiert! Bin trotzdem gelandet. " Sie müssen hier sofort wieder weg! Sonst ist während der Woche Ihr schönes FLugzeug zerlegt. Kein Zaun,. Die Shelter sind alle voll." Was eine Lüge war. Als wir dann in marginalstem Wetter den 10 min Hüpfer nach Halle-Oppin gemacht haben, habe ich nach einer Beschwerde eine Rüffel bekommen. Ich hätte keinesfalls wieder starten dürfen. Leipzig wollte mir auch kein special VFR geben, da die Untergrenze in strömenden Regen bei 500ft war. ( Da gibt es viiiiele Windräder).
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Bei einer Sicherheitslandung hätte ich überhaupt keine Skrupel so ein (m.E. nach illegales und daher irrelevantes) Verbot komplett zu ignorieren.
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Völlig richtig, hätte ich ebenso gehandelt. Der Pilot war in schwierigem Wetter im Voralpenland und hörte sich erschöpft an. Offenbar war er auch vom Kurs abgekommen. Er wollte nur noch landen um eine Pause zu machen und sich über das aktuelle Wettergeschehen zu informieren. FIS sagte ihm dann nächster Flughafen wäre OBI, Zeit und Kurs. Nächste Sendung war dann die die Ablehnung von OBI für eine Landung, weil eben nur IR und >2MTOM. Daraufhin führte FIS in nach Oberschleißheim.
Sehr trauring das Ganze, aber eben deutsche Kultur. Vermutlich hätte man dann dem Piloten mangelnde Flugvorbereitung und -planung vorgeworfen.
Im Amiland geht man mit solchen Situationen völlig anders um.
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Anderswo (USA) erklärt ATC in so einem Fall einen Notfall für den Piloten und sagt ihm "cleared to land any runway", und in Deutschland wird die Sicherheitslandung abgelehnt. Unglaublich. Aber passt ins Bild. Skin, tin, ticket einfach mal andersrum priorisiert.
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"In Deutschland" ist mir zu pauschal. In der Regel ist ATC in Deutschland sehr hilfsbereit. Und natürlich muss sich der Pilot fragen lassen, warum er seine Rechte nicht kennt und durchsetzt.
Ich bin vergangenes Jahr mal IFR von Tschechien (Y FPL) nach Hause geflogen. Als mich ATC gefragt hat, wann ich "IFR canceln" wolle habe ich darum gebeten wegen starkem Dunst und gegen die Sonne fliegend so lange wie möglich IFR bleiben zu können. Der Münchner Lotse hat mich mit Vektoren direkt in die Verlängerung der "07" gebracht.
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Anderswo (USA) erklärt ATC in so einem Fall einen Notfall für den Piloten und sagt ihm "cleared to land any runway", und in Deutschland wird die Sicherheitslandung abgelehnt.
Das ist falsch. "cleared to land any runway" ist für einen Notfall, eine Sicherheitslandung ist keine Notlandung, da gelten andere Regeln.
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Ich hatte geschrieben, dass in den USA bisweilen der Controller für den Piloten einen Notfall erklärt. Der von Alfred beschriebene Fall wäre dafür ein guter Kandidat gewesen.
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Die sogenannte "Sicherheitslandung" ist auch luftrechtlich ein deutsches Unikum, wenngleich ich sie als sinnvoll erachte.
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Ich halte diesen Sonderweg nicht für sinnvoll.
Es wird dadurch für einige Piloten eine noch größere Hürde aufgebaut, eine Notlage zu erklären - es könnte ja nur eine drohende Notlage sein. Ich fände es viel besser, früher und häufiger Notlagen zu erklären und dementsprechend auch eine richtige Notlandung zu machen
Der oben beschriebene Fall zeigt das Problem sehr gut: Der Flugplatz hat nämlich formal absoult richtig gehandelt. §25 LuftVG in dem die Sicherheitslandung beschrieben ist, sieht nämlich nur vor, ausserhalb von festgelegten Start- und Landebahnen, ausserhalb von Betriebszeiten oder innerhalb von Zeiten mit Betriebseinschränkungen (also z.B. eine Mittagspause) zu landen. Das war's! Andere Einschränkungen, die nicht zeitlicher Natur sind, können bei einer Sicherheitslandung nicht ignoriert werden. Wenn der Platz also auf IFR-Verkehr >2t limitiert ist, dann gilt das auch für eine Sicherheitslandung!
Formal ist das auch abolut in Ordnung, weil sich die Sicherheitslandung im unterschied zur Notlandung gerade dadurch definiert, dass der Pilot nicht in einer akuten Notlage ist und deswegen seinen Landeplatz noch relativ frei wählen kann.
Das ist natürlich operativ Unsinn, aber zeigt in meinen Augen auf, wie unnötige das Konstrukt der Sicherheitslandung am Ende ist.
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